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Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von f104wart
Mopedschrauber hat geschrieben: 24. Nov 2017 Wieso?
Baujahr 84 bedeutet ohne AU, d.h. er kann Einzelluftfilter drauf schrauben, und an Auspuff was er möchte.
Einzige Vorgabe ist, dass der Bock nicht zu laut wird. Weitere Messungen sind nicht notwendig. Und das mit dem zu laut kann man für die TÜV Vorfahrt ja regeln.
Baujahr 84 bedeutet lediglich, dass er keine E-Nummer braucht. Mit AU hat das erst mal gar nichts zu tun.

Einzelluftfilter kann/darf er drauf schrauben, wenn die in den Papieren angegeben Geräuschwerte nicht überschriten werden.

Alles andere wäre illegal und steht hier nicht zur Diskussion. :roll:

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von grumbern
Ich hätte jedenfalls gedacht daß auch bei diesem Baujahr z.B. der Maximalgehalt an Kohlen-
monoxid im Abgas begrenzt ist und würd das auch sinnvoll finden...
Und das stellt der TÜV wie genau fest, ohne AU? :dontknow:
Klar sollte man das Motorrad ordentlich einstellen, coalrunning ist dämlich und teuer, aber wirklich kontrolliert wird das nicht. Wenn der Bock qualmt wie Sau, wird Dich vielleicht mal einer rauswinken, aber selbst da sind die Chancen gering und viel früher merkst Du das selbst, weil die Kiste nichts mehr zieht :neener:

Davon abgesehen, ist der ganze AU-Hokuspokus genau das, nämlich Augenwischerei. So lange ein dicker V10 mit 30l/100km eine grüne Plakette bekommt, wärend mein oller Diesel mit nicht mal 4l/100km nur davon träumen konnte, mache ich mir da keinen Kopf...
Gruß,
Andreas

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von ausreiter
Wiedann, die Leute nicht verunsichern?! Das ist doch kein Scherz... Allgem. Betriebszulassung verliert jeder ersta wenn er am Rahmen rummacht. Ist doch klar, deshalb muß es doch begutachtet werden, Scherzkecks...Reiner...

Im übrigen war es anno 96 so das man für Änderungen am Rahmen erst mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller braucht.
Ich hab zu dieser Zeit meinen Kawarahmen geändert und den Hersteller angefragt, vorher natürlement...
Als Antwort erhielt ich damals ein ausführliches Schreiben eine Ing. büros mit, in etwa dem Wortlaut/Aussagen von mir, gestern.

Also verunsichern ist eine Sache, Fakten benennen eine bessere. Mir schwante nix Böses bei meinem Posting.

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von Wigbold
ausreiter hat geschrieben: 24. Nov 2017 Ich hab zu dieser Zeit meinen Kawarahmen geändert und den Hersteller angefragt, vorher natürlement...
Das ist ein Kardinalfehler. :mrgreen: Hättest Du das Umweltamt gefragt, hätten die auch was dazu zu sagen gehabt.

Der TüV ist der, der einträgt. Weitere Stellen sollte man nie ins Boot nehmen, solange der Tüver das nicht verlangt.

Eine große Firma wird Dir alleine schon aus Haftungsgründen kaum eine Freigabe erteilen. Ich würds jedenfalls nicht tun.

Verstehenderweise, Wigbold

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von obelix
ausreiter hat geschrieben: 24. Nov 2017Im übrigen war es anno 96 so das man für Änderungen am Rahmen erst mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller braucht. Ich hab zu dieser Zeit meinen Kawarahmen geändert und den Hersteller angefragt, vorher natürlement... Als Antwort erhielt ich damals ein ausführliches Schreiben eine Ing. büros mit...
Moment, da komm ich jetzt ned so ganz mit.

Du hast bei Kawa nach ner Unbedenklichkeit gefragt und ne Antwort von nem Ing.büro bekommen und der Tüv hat das akzeptiert?
Oder hab ich da was falsch verstanden?

Ich hab auch nach ner Unbedenklichkeit gefragt - die Antwort lautete in etwa: "nicht mal abschleifen und neu lacken geschweige denn schweissen" Kawa (aus Japan schon) gibt rein gar nix frei. Anrostungen, die Narben im Rohr erzeugt haben, führen nach dieser Ansage direkt zum Schrottcontainer.

Davon ab wissen die Prüfer sehr genau, dass ein OEM GRUNDSÄTZLICH keine irgendwie gearteten Unbedenkilchkeiten abgibt, ausser für Sachen, die sie selbst durchgeführt haben und geprüft. Weder beim Moped noch beim Auto. Deshalb verlangen die das so gerne:-)

Der Schrieb von Yamaha zur Rahmenkürzung bei der SR, der im Netz rumgeistert, ist ne absolute Sondermeldung, die ich so oder ähnlich noch nie anderweitig gesehen habe.

Aber fein wäre es, wenn Du den Schrieb noch hättest und mal scannen könntest, so haben dann alle was davon.

Gruss

Obelix

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von ausreiter
Tja, der Schrieb... mach mich mal auf die Suche...

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von sven
grumbern hat geschrieben: 24. Nov 2017
Ich hätte jedenfalls gedacht daß auch bei diesem Baujahr z.B. der Maximalgehalt an Kohlen-
monoxid im Abgas begrenzt ist und würd das auch sinnvoll finden...
Und das stellt der TÜV wie genau fest, ohne AU? :dontknow:
Ich weiß es auch nicht, schon aus Mangel an zulassungsfähigen Kraftfahrzeugen,
hätte aber gedacht daß wenn der schon sehen kann daß Bauteile, die direkt das
Abgasverhalten beeinflussen, geändert wurden, also daß dann auch mal kontrolliert
wird ob da wasweißich, nicht mehr als 10% CO hinten rauskommen, und diese Mes-
sung müßte ja nicht unbedingt AU heißen ... :dontknow:

Wenn nicht, desto besser!

Viele Grüße
Sven

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von ausreiter
Ok, den Hersteller nach Unbedenklichkeit zu fragen war damals bischen naiv... Geraten dazu hat mir mein Tüvmensch...
Für mich waren das die Anfänge des Costumiesing und ich wollte alles richtig machen, Heute läuft vieles anders, geb ich zu.

Den Schrieb hab ich gefunden. Ob ich den so ohne weiteres Veröffentlichen kann, ich bin unsicher und lass es erst mal...

Nun, hier steht allerdings :

Schweissen
Alle, nicht die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Teile von Stahlrahmen können geschweißt werden.
Dazu gehören z.B. Halterungen für Seitendeckel, Helmschlösser o. Seitenständer, ebenso der Hauptständeranschlag oder der
Lenkanschlag.
Risse und eingedrückte Rohre können nicht repariert werden, diese Rahmen sind auszutauschen blabla.

Da das Ing.büro nicht genaugenug auf meine Anfrage geantwortet hat, rief ich nochmal an, damals und wies auf das kürzen des
Rahmenheck hin.
Dann kahm es zu der Aussage: Schweissungen an der A Schleife sind zu unterlassen, Schweissungen an der
B Schleife siehe Hinweis Schweissen.
So gesehen war für mich klar, der Heckabschluss der Kawa ist ein Kennzeichen und Beleuchtungshalter, also ein Teil das die
Fahrsicherheit nicht beeinflusst.

Nett fand ich das damals schon, das der Importeur v. Kawa, meine Anfrage ernsthaft weitergeleitet hat .daumen-h1: .

Eins ist mir allerdings aufgefallen beim nochmaligen lesen des Schriebs, Scheinbar hat der Lenkkopf in der A Schleife eine Sonderstellung.

P.4 Bei Schweissungen am Lenkkopf muss sichergestellt sein das der Sitz der Lageraussenringe nicht unrund wird. Aus diesem Grunde sollten die Lager während der Schweissung eingebaut bleiben.

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von Mechaniker
Leute ich find das echt super wie das hier abgeht :D
um das Thema "Statik des Rahmens" endlich zu beenden muss ich erst mal einen Leser loben. Denn er ist richtig ins Datei gegangen mit Erdanziehungskraft und sowas alles. Du hast vollkommen recht und ich gebe sogar zu dass ich nicht alle Kräfte eingezeichnet habe! Wenn man es ganz genau nimmt wirken sogar Kräfte von außen auf den Rahmen.
Ich hab es jedoch bewusst nicht erwähnt da diese Kräfte (so wie du es bereits auch erwähnt hast) so minimal sind und ich keine Lust hatte so sehr ins Detail zu gehen. Des weiteren hatte ich auch keine Lust eine fachgerechte Zeichnung mit Inventor zu konstruieren und hab stattdessen Paint genutzt. Sorry deswegen *Ironie* :neener:
Nun zu den ganzen pessimistisch eingestellten Leuten...
Ein paar Fachbegriffen die Ihr auf Wikipedia aufgegriffen habt macht euch noch lange nicht zu Ingenieuren mit einen Dr. Titel inm Fachbereich Statik :oldtimer:
Ich möchte keinen von euch beleidigen oder auf die Füße treten! Ich finde es auch nicht schlimm dass Ihr mein Vorgehen kritisier, ich weiß es ja schließlich besser. Mich stört es nur dass Leute die sich nicht so gut damit auskennen auf euch hören und demotivier werden.

Trick 17 ist ein TÜV Prüfer der selbst auf Autos ohne Motor eine Plakette klebt. Doch wie ich es bereits erwähnt habe, versuche ich meine Arbeiten besser als "nur gut" oder "bestanden" auszuführen. Daher möchte ich es möglichst vermeiden seine Dienste in Anspruch nehmen zu müssen.
ps. kommt mir nicht mit den Moralapostel Schei* :dontknow:

Zum Thema "Umgang mit den Prüfern"... Ich bin zwei mal in ein fremdes Land gereist dessen Sprache ich nicht mal konnte und hab mir in beiden Ländern ein Leben spricht, Arbeit, Wohnung, Beziehung, Freunde... aufgebaut. Daher behaupte ich mal dass ich ganz gut mit verschiedenen Menschen umgehen kann :)
Womit ich auch schon wieder zum nächsten Punkt komme. Ich habe eine ziemlich lockere Lebenseinstellung und leb nicht hinter einer Mauer von Gesetzen.

Daher hier eine Warnung!!!
Humor und Ironie sind fester Bestandteil meiner Texte :tease: :dance2: :neener: :friendlyass:

An die Leute die auch mal etwas positives erwähnt haben... Danke dafür, Ihr rockt :rockout:

Re: Kawasaki» 550GT wird zum TÜV-Albtraum

Verfasst: 24. Nov 2017
von Mechaniker
sven hat geschrieben: 24. Nov 2017
grumbern hat geschrieben: 24. Nov 2017
Ich hätte jedenfalls gedacht daß auch bei diesem Baujahr z.B. der Maximalgehalt an Kohlen-
monoxid im Abgas begrenzt ist und würd das auch sinnvoll finden...
Und das stellt der TÜV wie genau fest, ohne AU? :dontknow:
Ich weiß es auch nicht, schon aus Mangel an zulassungsfähigen Kraftfahrzeugen,
hätte aber gedacht daß wenn der schon sehen kann daß Bauteile, die direkt das
Abgasverhalten beeinflussen, geändert wurden, also daß dann auch mal kontrolliert
wird ob da wasweißich, nicht mehr als 10% CO hinten rauskommen, und diese Mes-
sung müßte ja nicht unbedingt AU heißen ... :dontknow:

Wenn nicht, desto besser!

Viele Grüße
Sven
Ich rate dir bezüglich dessen in deine eigenen Papiere einzusehen, dann weißt du ganz genau woran speziell du dich halten musst ;)
Bei meiner Kawa z.B. interessieren die Abgaswerte keine Sau. Da gar keine eingetragen sind. Lautstärke des Bockes jedoch schon, jedoch auch eine höhere als bei den heutigen Maschinen.