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Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von f104wart
Du stellst meine Geduld wirklich auf eine harte Probe. tappingfoot


...Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist im Grunde die "Freigabe", die der Hersteller braucht, um das Fahrzeug zulassen zu können und ist beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) hinterlegt.

Dein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist lediglich die Bescheinigung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug zugelassen wurde.

Ansonsten schlage ich vor, dass Du zur Klärung der Begrifflichkeiten einfach mal die Suchmaschine bemühst.

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von bartholt
Ich danke dir für deine Geduld.
Wird erledigt.

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von obelix
bartholt hat geschrieben: 8. Jan 2018Ist die ABE ein separates Dokument, dass ich hätte dazubekommen sollen? Mit ABE ist doch der Fahrzeugbrief gemeint oder nicht ???
Nein, die Fahrzeug-ABE ist beim KBA hinterlegt - die bekommt niemand zum Fahrzeug mit. Die wird bei der Homologation des Fahrzeuges zur Zulassung in D erstellt und in den Papieren nur vermerkt - schaust du letzte Seite, da steht unter "Bescheinigung des Inhabers einer Allgemeinen Betriebserlaubnis/EWG-Betriebserlaubnis..." und in dem Feld ist die Fahrzeug-ABE genannt, mit Nummer und Datum der Niederlegung und der entsprechenden Nachträge.

Gruss

Obelix

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von obelix
O.k., Ralf war schneller...

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von f104wart
Ich bin ja auch (noch) etwas windschlüpfriger als Du. :neener: :lachen1: :prost:

...hab ich mir sagen lassen. :wink:

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von LastMohawk
f104wart hat geschrieben: 8. Jan 2018 .....
Dein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist lediglich die Bescheinigung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug zugelassen wurde.

Ansonsten schlage ich vor, dass Du zur Klärung der Begrifflichkeiten einfach mal die Suchmaschine bemühst.
Also wenn wir schon bei den Begrifflichkeiten angelangt sind, dann möcht ich auch ein paar Korinthen kacken :unbekannt:

dei Zulassungsbescheinigung II ist NICHT der Nachweis, dass das Fz zugelassen ist, sondern ist der Nachweis, dass man der Eigentümmerd des Fahrzeuges ist (der besitzer wird nicht eingetragen, nur der Halter) aber der Besitz der Urkunde wiest auch den Besitz des Fahrzeuges aus. vergleicbar mit dem "alten Fz-Brief".

Die Zulassungsbescheinigung Teil I - soweit nicht entwertet - weist im Gegenzug dazu eine gültige Zulassung zum Straßenverkehr aus. Immer davon ausgehend, dass das Fz auch in einem solchen Zustand sich befindet.

So nu pack ich meine Besserwissermodus wieder weg mit dem Wissen, dass die HU an meinem Moped schon seid Oktober abgelaufen ist und ich trotz Zulassungsbescheinigung I NICHT am Straßenverkehr teilnehmen darf - außer zur Fahrt zur Prüfstelle.

Gruß
der Indianer

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von grumbern
Dann fahr doch einfach auf dem Seitenstreifen :grinsen1:

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von f104wart
Wo der Harald Recht hat, hat er Recht. .daumen-h1:

...An die Begriffe Zulassungsbescheinigung 1/2 werde ich mich wohl nie gewöhnen. :roll: Für mich ist das nach wie vor der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein. :oldtimer:

Trotzdem hat Harald Recht mit dem Eigentumsnachweis (ZulBesch Teil 2/FzgBrief) und dem Nachweis der Zulassung (ZulBesch Teil1/FzgSchein). Das hab ich zugegebermaßen entgegen besseren Wissens falsch beschrieben. :oops:

Ich hoffe nur, dass wir jetzt nicht auch noch den Unterschied zwischen Eigentümer (FzgHalter) und Besitzer erklären müssen. :grinsen1:


@barthold: Mach die Heidenau drauf und gut isses.

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von LastMohawk
@Andreas:
Dann müsst ich an meinen Racer ja Grobstollen montieren. Das ist mir zu modern... da könnt ich ja gleich ein kariertes Hemd anziehen und nen Vollbart tragen und womöglich meiner Frau ihr Bügelbrett anstelle meines schönen Aluhöckers anbauen und oh Schock ne Altherrenstange oder gar ein Crosslenker meine geliebten Stummel ersetzt.... dann das Ganze als moderne Caferacer Version betiteln ....

Nee ich bin Warmduscher, lass sie in der kalten Garage stehen und wart auf das Frühjahr und roll ganz gemütlich zum TÜV und dann darf ich hoffentlich wieder auf die Straße. Naja wenn dem Graukittel meine chinesischen Federbeine, meine lauten englischen Töpfe und meine japanischen Flachschieber nicht auffallen :-) gut die spanischen Felgen und die italienische Verkleidung muss ich net eintragen, dafür ist die schwedische Rastenanlage im Schein... bin halt stolz auf mein deutschen Moped aus Berliner Produktion aus der bayrischen Mopedschmiede.
Fast hätt ich es vegessen, der Duftgekko im Apfelgeschmack am Alutank stammt aus Taiwan.

@Ralf:
die Erklärung ist einfach... Nehmen wir das Auto meines Sohnes... das Ganze rechtlich gesehn:
Eigentümer des Wagens ist die Bank, die hat auch die Zulassungsbescheinigung II unter Verschluss, auf der ich übrigens als Halter des Fahrzeuges eingetragen bin, da ich den Kreditvertrag geschlossen hatte, bestand die Bank drauf.
Der Besitzer ist mein Sohn, denn er hat die Verfügungsgewalt über den Wagen und nutzt ihn auch zu seinen Kosten. Kurz, er sitzt auf dem Wagen und somit der Besitzer

Gruß
der Indianer

Re: Cafe Racer Reifen

Verfasst: 8. Jan 2018
von Marlo
LastMohawk hat geschrieben: 8. Jan 2018
@Ralf:
die Erklärung ist einfach... Nehmen wir das Auto meines Sohnes... das Ganze rechtlich gesehn:
Eigentümer des Wagens ist die Bank, die hat auch die Zulassungsbescheinigung II unter Verschluss, auf der ich übrigens als Halter des Fahrzeuges eingetragen bin, da ich den Kreditvertrag geschlossen hatte, bestand die Bank drauf.
Der Besitzer ist mein Sohn, denn er hat die Verfügungsgewalt über den Wagen und nutzt ihn auch zu seinen Kosten. Kurz, er sitzt auf dem Wagen und somit der Besitzer
Da hast du ja zwei mal die A.... Karte, zu einem wenn dein Sohn nicht Pünktlich an die Bank bezahlt (was ein guter Sohn natürlich nicht macht) und zum zweiten fährt er zum Beispiel mit abgefahrenen Reifen, überzieht den TÜV oder baut was um wodurch die BE erlischt wird nicht nur dein Sohn sondern auch du zur Kasse gebeten inkl. der Punkte (halt alles was mit dem Betriebszustand des Autos zu tun hat). Das wissen viele nicht. :oldtimer: