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Re: Blinkerabstand
Verfasst: 11. Apr 2016
von StrangeEngine
Genau dies: (unter welche Vorschriften fallen sozusagen "freiwillig aus Sicherheitsempfinden" zusätzlich (!) -und daher nicht vorgeschriebene (!) Zusatzblinker hinten ) hätte mich auch interessiert... Meine "Hardware" ist ähnlich, nämlich EZ 1986 mit Hella Ochsenaugen (zug. v/h) als alleinige Blinker... welche ich freiwillig um die winzigen motogadget Pins hinten ergänzen möchte, und zwar -logisch- so unauffällig wie möglich, wenn nicht in Betrieb.
Nebenfrage: Ist es unstrittig, das ein Krad mit EZ 1986 nach STVO zugelassen ist, sozusagen automatisch, BJ - bedingt ?
Das ich mit einer Zusatzscheinwerfer Anordnung dann nicht nach EG-Recht anzufangen brauche, hab ich den Beiträgen oben bereits entnommen .
P.S.
In Louis Blinker-Info bleibt ein einzuhaltender Maximalabstand der rückwärtigen Blinker zum Fahrzeug-Ende übrigens gänzlich unerwähnt.
Daher wäre vielleicht für beide Zulassungs Varianten die jeweilige Vorschrift interessant, soweit existent.
Vielen Dank für jedwede Erhellung

Re: Blinkerabstand
Verfasst: 11. Apr 2016
von StrangeEngine
@ thomasloco:
Lese gerade in Deinem Beitrag:
"Radabdeckung darf ich weglassen hinten"....
Bezieht sich das auf die sonst vorgeschriebenen "xy" Zentimeter über HR-Achse? ...ist das bedingt durch die STVO -Zulassung??? *hoff*
Was hängt denn an diesem Zulassungs unterschied NOCH alles dran? ?? Hat da mal jemand nen Link mit ner Gegenüberstellung oder so?
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 11. Apr 2016
von BonsaiDriver
Moin
natürlich ist in Deutschland alles reglementiert!
https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf
ab Seite 61 geht es um Blinker.
Der Abstand von den hinteren Blinkern zum Fahrzeugende ist dadurch definiert, das der seitliche Winkel zur Sichtbarkeit angegeben ist.
5° nach innen und 30° nach außen muß der Blinker von hinten sichtbar sein!
Auch immer wieder ...
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdf
Es wird heutzutage übrigens allgemein toleriert wenn man sich zwischen StVZO und e-Zulassung das für sich beste heraussucht. Wobei offiziell müssen an Fahrzeugen, die nach StVZO zugelassen sind Zubehörteile nach e-Zulassung durch eine TÜV-Stelle abgenommen werden...
... aber nichts wird so heis gegessen wie es gekocht wird
By the way - die angegebenen Links sind übrigens auf der 1. Seite bei Google zu finden mit Suchanfrage "StVZO Blinker"
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 11. Apr 2016
von StrangeEngine
Hallo Bonsai, danke für die beiden Nachlese-Links. Diese sind zwar sehr informativ (und teils illustrieren sie perfekt, was mich an diesem Land wahnsinnig macht), jedoch klären sie leider nicht die oben aufgeworfenen Fragen:
Welche Beschränkungen für zusätzliche/freiwillige/additive Einrichtungen?
Stvo/EG generelles Parameter EZ?
Desweiteren (zur Frage des Abstandes rückwärtigen Blinker zum Fahrzeug-Ende ):
Deine Aussage mit 5 und 30 Grad kommen mir zwar aus Diskussionen bzgl. seitlichem Kennzeichen bekannt vor... finden kann ich diese Vorschrift jedoch bisher nicht. Hättest Du eine Quellenangabe hierfür?
Vielen Dank
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 11. Apr 2016
von ThomasLoco
Servus,
also zwecks Radabdeckung gibt's ein Schreiben vom KBA, welches das ganze als Übergangsregelung betitelt.
Mein Prüfer sieht das so zu sagen als Grauzone und daher kann ich hinten weglassen.
Vorne hab ich halt ein kurzes ab Radmitte, was so in Ordnung ist.
Beleuchtung kann ich entweder nach EU-Richtlinie oder StVO machen, da alle verwendeten Komponenten ein E-Zeichen besitzen.
Da allerdings nach EG-Recht ein Maximalabstand nach vorne vom Heck mit 300mm existiert, ist das für mein Vorhaben mit den MotoGadget-Blinkern an den Aufnahmen der Federbeine schwierig.
Zu einem Abstand nach hinten bei der Regelung durch StVO habe ich ehrlich gesagt bisher nichts gefunden, das das verbieten würden.
Weiss da jemand was?
Wollte meinen Prüfer nicht schon wieder wegen so Kleinzeug nerven
Gruss Thomas
Re: Blinkerabstand
Verfasst: 11. Mai 2016
von onkelzentis
Hallo
Habe in Bezug auf Ochsenaugen und LED Blinker eine schöne Vergleichseite im Internet gefunden. Da werden auch die einzelnen EU-Richtlinien bzw. die Richtlinien der STVZO beschrieben.
Da meine Suzuki GS 550 eine EZ vor dem 01.01.1987 hat, sind nur die Ochsenaugen erlaubt.
http://led-blinker-kaufen.de/
Schöne Grüße onkelzentis