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Re: rahmen kürzen

Verfasst: 9. Aug 2015
von f104wart
MrMudd hat geschrieben: es heisst ja das, dass Nummernschild an der dafuer vorgesehenen Stelle angebracht sein soll, wo soll ds den bei einer Veraenderung am Rahmen genau sein?
Es heißt aber nicht, dass es genau die Stelle sein muss, die ursprünglich mal dafür vorgesehen war.

Klar kann man einen Rahmen kürzen - am besten NACH vorheriger Absprache mit dem TÜV (im Westen) oder der DEKRA (im Osten).

In der Regel wird der Prüfingenieur fordern, dass zwischen dem Schnitt und der Stoßdämpferaufnahme etwa 5 cm stehen bleiben und anschließend eine Versteifung in Form einer eingeschweißten Querverbindung oder eines Lopps erfolgen muss.

Das Rücklicht und der Kennzeichenhalter können dann am Heckfender oder mit einer Halterung am Höcker befestigt werden. Unter Umständen kann das Kennzeichen auch seitlich angebracht werden.

Beispiele, die eine Antwort auf Deine Frage geben, gibt es genug in den Umbauthreads oder über die Google Bildersuche nach Caferacer-Umbauten.

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Re: rahmen kürzen

Verfasst: 16. Dez 2015
von Klinko
Was wird denn da genau eingetragen?
Rahmenkürzung oder Einsitzer?

Re: rahmen kürzen

Verfasst: 16. Dez 2015
von obelix
Die Rahmenkürzung an sich hat mit der Anzahl der Sitzplätze nix zu tun. Auch ein kürzerer Rahmen kann ja noch genug Platz für zwei Personen bieten. I.d.R. wird der Prüfer sinnvollerweise ein Rahmenmass ab einem festen Punkt (z.B. eine Querstrebe, Tankbefestigung, Rahmenkopf o.ä.) eintragen. Damit die ganze Geschichte auch nachprüfbar ist. Wenn er nix denkt, trägt er ein: Rahmen um xy cm gekürzt. Ohne das originale Rahmenmass zu wissen, kann das dann kein Schwa** nachvollziehen:-) In der gücklichen Lage ist z.B. Troubadix.

Wie das eingetragen wird, hängt also massgeblich vom Prüfer ab.

Gruss

Obelix

Re: rahmen kürzen

Verfasst: 17. Dez 2015
von Troubadix
obelix hat geschrieben:Wenn er nix denkt, trägt er ein: Rahmen um xy cm gekürzt. Ohne das originale Rahmenmass zu wissen, kann das dann kein Schwa** nachvollziehen:-) In der gücklichen Lage ist z.B. Troubadix.
:grin: :grin: :grin: :grin: :grin:

*Heck um 170mm gekürzt*

:grin: :grin: :grin: :grin: :grin:

So stehts eingetragen...



Troubadix

Re: rahmen kürzen

Verfasst: 17. Dez 2015
von MichaelZ750Twin
Servus Caferacer,

ich habe mein Mopped mit einem gebraucht gekauften Rahmen aufgebaut.
Rahmen war schon gekürzt und "geloopt".
Einziger Eintrag in den Papieren ist "Anzahl der Sitzplätze: 1"
Kein Vermerk zur Rahmenänderung !
Selbst zur Einzelabnahme beim TÜV 2009 und meiner expliziten Nachfrage hieß es nur, das ist nicht notwendig.
Auch bei den Folgeterminen HU 2011 sowie Abnahme nach weiterem Umbau 2013 und HU in 2015 hat sich niemand beim TÜV für die Rahmenänderung interessiert.
Scheint auch so zu gehen !?!

Für die Zwei-Personen-Zulassung eines klassischen Rohrrahmens mit aufliegender Sitzbank muß der Rahmen ab Tankende mindestens 60 bzw. 65 cm lang sein, um die Sitzbank vollständig abstützen zu können. So wurde es mir zumindest erklärt und ich kann das nachvollziehen. Macht irgendwie Sinn, wenn man seine Liebste nicht verlieren will ;-)

Re: rahmen kürzen

Verfasst: 17. Dez 2015
von MichaelZ750Twin
Ach ja, die Frage nach dem Nummernschild.
Ich kenne nur die üblichen Vorschriften mit max. 30° geneigt zur Fahrbahn, ausreichend Freiraum zum (eingefederten) Hinterreifen, Kennzeichenbeleuchtung.
Wo das nach einer Rahmenänderung hängt ist egal, solange es eben den üblichen Vorschriften entspricht.
Heutzutage sind sogar seitliche Kennzeichen möglich, wer kräht dann noch nach der Originalposition ?

Re: rahmen kürzen

Verfasst: 16. Aug 2018
von r0czen
MichaelZ750Twin hat geschrieben: 17. Dez 2015 Ach ja, die Frage nach dem Nummernschild.
Ich kenne nur die üblichen Vorschriften... Kennzeichenbeleuchtung...
Auch ohne gehen Bikes teils durch, meins zB und auch beim googlen liest man es manchmal - war selbst aber noch nicht beim Tüv. Nur der VB 2x, wundert schon immer wieder mal :dontknow: :)

Re: rahmen kürzen

Verfasst: 16. Aug 2018
von f104wart
Wie? Ohne Kennzeichen? Oder ohne Kennzeichenbeleuchtung? Oder ohne was? :?

Re: rahmen kürzen

Verfasst: 16. Aug 2018
von Chris95
Der Tüvprüfer hatte bei meiner letzten Maschine auch die KZB übersehen. Die Pol fand das in der Kontrolle dann aber nicht so lustig und hatte das bemängelt. Da kann man dann die Schuld nicht dem Prüfer in die Schuhe schieben.

Gruß Chris

Re: rahmen kürzen

Verfasst: 18. Aug 2018
von Occultatis
Ich schmeiß mal meinen Senf dazu (Achtung kann nur für Österreich sprechen aber wir sind bei Umbauten ja noch penibler als ihr Deutschen wenn’s um Genehmigungen geht )

Also ich muss für meinen Bock eine Vollabnahme beim Sachverständigen machen von denen es bei mir in der Nähe zum Glück einen gibt der selber Motorräder umbaut, also laut ihm ist das wichtigste genug Abstand zum Dämpfer also die besagten 5cm reichen leicht und er will jemanden mit Schweißzeugniss.
Beides zum Glück kein Problem und solange nur am Hilfsrahmen gearbeitet wird ist es auch kein Problem.
Nicht benötigte Halterungen können überall auch am Hauptrahnen entfernt werden, dabei aber aufpassen, ä dass wirklich nur Material von der Schweißnaht entfernt wird.
Das kann er zwar nach dem Beschichten sowieso nicht mehr überprüfen aber da gehts um die eigene Sicherheit.
Zum Thema Sitzplatz reichen laut ihm für einen 2 Personenbetrieb 60cm Sitzfläche aus.

Hoffe ich konnte helfen, alle Angaben ohne Gewähr, Pistole oder ähnlichem ;)