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Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 8. Sep 2020
von dirk139
ChristianSch hat geschrieben: 8. Sep 2020 Gibt es da verlässliche Aussagen?
Ich bin zwar weder Sachverständiger, noch Ordnungshüter, versuche aber gern, nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten....

Wenn deine Blinker keine Zulassung als alleinige Blinker haben, darf der Sachverständige diese auch nicht als solche abnehmen/ eintragen, da es nicht zulässig ist.
Bei einer Kontrolle nach deiner Beschreibung wird der Ordnungshüter dies feststellen, du kriegst ne Lampe und der Sachverständige einen auf den Deckel.
Danach kannst du natürlich versuchen, deine Unschuld durch Unwissenheit und damit auch Straffreiheit, durch einen Rechtsbeistand einzuklagen....

Kann auch sein, dass ich total falsch informiert bin, aber bei nem Kumpel ist es genau so abgelaufen.

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 8. Sep 2020
von obelix
ChristianSch hat geschrieben: 8. Sep 2020Vielmehr interessiert mich, dass ich ein Gutachten habe, in dem mir die Betriebserlaubnis für genau das Fahrzeug in der Konfiguration zugesprochen wird. Es ist bebildert und die Polizei kann das Gutachten bei einer Kontrolle auch abrufen. Es geht quasi darum: Sticht Ober - Unter und vor allem wer ist Ober und Unter?
Gibt es da verlässliche Aussagen?
Nein:-)

Denn da isses wie vor Gericht oder auf Hoher See - Du bist in Gottes Hand*ggg*
Prinzipiell sollte man davon ausgehen (können), dass Eintragungen, die ein aaS erstellt hat, auch Bestand haben. Leider kann ein solches Gutachten auch schnell durch ein Gegengutachten die Gültigkeit verlieren. Wenn ein Sheriff in der Kontrolle Zweifel bekommt, ob das so korrekt ist, kann er das KFZ zur Untersuchung durch einen aaS an die Kette legen. Sind es offensichtliche Sachen wie z.B. ein Puff, der doppelt so laut wie erlaubt ist, wird er das i.d.R. sowieso tun. Solange die Umbauten allerdings belegbar der StVZO entsprechen und vom Prüfinschenör abgesegnet sind, ist die Gefahr recht gering. Trotzdem bleibt grundsätzlich ein Restrisiko.

Zitat eines Beamten in einer Kontrolle: "Was interessiert mich ne Eintragung von nem privaten Verein..."
Zunächst hat der Beamte immer und grundsätzlich erst mal Recht, auch wenn er nicht Recht hat.
Weil... Du kannst eig. rein gar nix machen vor Ort, und das nutzen manche auch gnadenlos aus.
Wie man da rauskommt, hängt auch immer von der Situation ab.

Numwierum, es bleibt immer ne spannende Sache in so ner Kontrolle:-) Gerechterweise sollte man aber auch sagen, dass solche Trophäenjäger recht sparsam gesät sind, die meisten erledigen Ihren Job korrekt und sind i.d.R. auch gesprächsbereit.

Gruss

Obelix

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 8. Sep 2020
von ChristianSch
dirk139 hat geschrieben: 8. Sep 2020
ChristianSch hat geschrieben: 8. Sep 2020 Gibt es da verlässliche Aussagen?
Ich bin zwar weder Sachverständiger, noch Ordnungshüter, versuche aber gern, nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten....

Wenn deine Blinker keine Zulassung als alleinige Blinker haben, darf der Sachverständige diese auch nicht als solche abnehmen/ eintragen, da es nicht zulässig ist.
Bei einer Kontrolle nach deiner Beschreibung wird der Ordnungshüter dies feststellen, du kriegst ne Lampe und der Sachverständige einen auf den Deckel.
Danach kannst du natürlich versuchen, deine Unschuld durch Unwissenheit und damit auch Straffreiheit, durch einen Rechtsbeistand einzuklagen....

Kann auch sein, dass ich total falsch informiert bin, aber bei nem Kumpel ist es genau so abgelaufen.
Wenn du Recht hast, dann ist das direkte zahlen der Strafe wohl das beste. Ich will keinen Rechtsstreit verursachen, lieber schütze ich meine Sachverständigen - ich bin froh dass es noch solche Leute gibt!

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 10. Sep 2020
von dirk139
obelix hat geschrieben: 8. Sep 2020 ...die meisten erledigen Ihren Job korrekt und sind i.d.R. auch gesprächsbereit.
"Wie man in den Wald hinein ruft...." :wink:

Ich hatte in solchen Situationen, bis jetzt, nur gute und interessante Gespräche....

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 10. Sep 2020
von albauer
Hi,

schönes Bike.

Ad Blinker nur vorne ... Die SR ist doch Baujahr 1978. Wenn ich mich recht erinnere, bedarf es erst ab Baujahr 1987 unabdingbar Blinker vorne und hinten? Sofern die Lenkerendblinker eine Zulassung für „vorne und hinten“ haben ...


Alexander

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 10. Sep 2020
von dirk139
albauer hat geschrieben: 10. Sep 2020 ...Sofern die Lenkerendblinker eine Zulassung für „vorne und hinten“ haben ...
Genau darum geht es, auf den letzten 3 Seiten :zunge:

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 10. Sep 2020
von obelix
albauer hat geschrieben: 10. Sep 2020Ad Blinker nur vorne ... Die SR ist doch Baujahr 1978. Wenn ich mich recht erinnere, bedarf es erst ab Baujahr 1987 unabdingbar Blinker vorne und hinten?
Vorsicht - Falle:-) Streng genommen gilt das nicht mehr an dem Bike. Du kannst nicht wählen, ob Du einen Teil nach StvZO und den anderen Teil nach EU machst. Es muss dann entweder-oder sein. Also ist das mit alleinigem Blinker (vmtl.) sowieso nicht machbar, wenn der Rest der Beleuchtung nach Eu-RiLi gebaut ist.

Wobei das mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen interessiert in ner Kontrolle*ggg*
Oder die das schlechtweg nicht wissen, sind ja auch nur Beamte, keine Sachverständigen:-)
Vielleicht schreibt Alrik mal was dazu, dann haben wir es aus berufenem Munde.

Gruss

Obelix

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 10. Sep 2020
von hellacooper
obelix hat geschrieben: 10. Sep 2020 Streng genommen gilt das nicht mehr an dem Bike. Du kannst nicht wählen, ob Du einen Teil nach StvZO und den anderen Teil nach EU machst. Es muss dann entweder-oder sein. Also ist das mit alleinigem Blinker (vmtl.) sowieso nicht machbar, wenn der Rest der Beleuchtung nach Eu-RiLi gebaut ist.
Streng genommen ist das so.

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 10. Sep 2020
von albauer
Obelix,
obelix hat geschrieben: 10. Sep 2020 Vorsicht - Falle:-) Streng genommen gilt das nicht mehr an dem Bike. Du kannst nicht wählen, ob Du einen Teil nach StvZO und den anderen Teil nach EU machst. Es muss dann entweder-oder sein. Also ist das mit alleinigem Blinker (vmtl.) sowieso nicht machbar, wenn der Rest der Beleuchtung nach Eu-RiLi gebaut ist.
Das ich nicht die freie Auswahl habe und nach meinem Belieben „mixen“ kann ist klar.

Da ich nicht weiss wie das Fahrzeug „geprüft“/ zugelassen ist (nach StVZO oder EU) und aufgrund der Bilder nicht beurteilen kann (bzw. die Unterschiede nicht auswendig herbeten kann), tue ich mich schwer zu sagen ... „das mit Blinkern nur vorne kann so gar nicht ‚rechtens‘ sein“ (verkürzt ausgedrückt).

Oder anders formuliert: Was sind denn die konkreten Hinweise/ Indizien, dass es sich definitiv nicht um eine StVZO Zulassung handeln kann und daher Blinker auch hinten sein müssen?

Das hintere Blinker durchaus eine Berechtigung haben (aus Sicherheitsaspekten z.B. Im Stadtverkehr) etc. mal aussen vor.


Alexander

Re: Yamaha» Vorstellung meiner SR500 im Café Racer Style

Verfasst: 10. Sep 2020
von TortugaINC
Die Kunst ist überhaupt erstmal einen Prüfer finden, der es so genau nimmt wie Obelix :zunge: