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Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 18. Mai 2022
von hirselbirk
Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen.

Darf man jetzt nicht mehr diskutieren? Zugegeben, wollte ich nicht generell dieses Thema vertiefen, sondern, wie in meinem Eröffnungsbeitrag geschrieben, hierzu hauptsächlich über die Sevenfifty sprechen.

Wenn ich noch eines kritisch über die Sache äußern darf: Wenn man anscheinend von verschiedenen Prüfdienstleister und auf verschiedenen Prüfstellen unterschiedliche Äußerungen erhält und wenn es vor allem Sachverständiger gibt, die wohl aus Unwissen, Gier, oder falschen Sachverstand was eintragen, was aber nicht erlaubt ist, muss man anscheinend manchen ihren Beruf erklären...

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 18. Mai 2022
von obelix
karlheinz02 hat geschrieben: 18. Mai 2022Das heißt, daß die Abgasmessung zur Typenzulassung nicht identisch ist mit der Abgasmessung bei der Hauptuntersuchung
.daumen-h1:
:rockout:

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 18. Mai 2022
von Alrik
Rogi hat geschrieben: 18. Mai 2022Leider kann ich aber nicht abschätzen was die Konsequenzen aus der Typgenehmigung sind.
Naja, das was da steht, wurde für das serienmäßige Motorrad mal festgestellt. Fummelst du dran rum, ist die Betriebserlaubnis im Eimer. Das kriegt man nur über eine vernünftig durchgeführte Begutachtung wieder hin, die eben nachweist, dass die Abgasgrenzwerte eingehalten werden.
Deshalb sind übrigens Teile mit Prüfzeichen so teuer, da hat der Hersteller nämliche diese ganzen blöden Prüfungen schon bezahlt.
Habe mir auch den §47 mal durchgelesen, besonders erhellend war das auch nicht. Weißt Du da etwas genaueres ?
Da steht nicht sehr viel konkretes drin, beim Abgas wird schon ewig auf den Anhang zur StVZO verwiesen und da steht dann eben, welche EG-Vorschrift gerade den Rechtsstand bzgl. Abgasverhalten darstellt.
Oder anders gefragt, welche Abgaswerte müssen denn eingehalten werden, nach dieser Verordnung ?
Das isn Fahrzyklus:
Screenshot R40 Grenzwerte 4-Takt.jpg
Screenshot R40 Fahrzyklus Tabelle.jpg
Screenshot R40 Fahrzyklus Grafik.jpg
Alles in Gramm pro Kilometer, also nix, was man mal eben mim 4-Gas-Tester aufm Hof prüfen kann, da muss die Karre ins Labor, usw.
Die ECE-R40 gibt's schon seit 1979, die Grenzwerte werden sich über die Jahre sicherlich mal verschärft haben, das da oben ist die Fassung von 2007. Und wir reden da auch noch nicht von Euro-Stufen oder so, die R40 ist nicht ganz so anspruchsvoll, das kommt (wenn ich's richtig weiß) heute nur noch für Quads und solchen Blödsinn in Frage.
Rogi hat geschrieben: 18. Mai 2022 Ich habe zu keinem Zeitpunkt von "irgendwelchen Käse" geschrieben oder in irgend einer Weise so etwas gemeint.
Es las sich zumindest ziemlich aggro.

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 18. Mai 2022
von grumbern
@Rogi: Bitte zitiere nicht die kompletten Beiträge, auf das Du antwortest. Die einfache Anrede, oder entsprechende Ausschnitte des Beitrages genügen! Wie oft muss ich das noch schreiben?

Wie so oft geht es auch hier um den Ton. Alrik schreibt was die Vorschrift und wo sie zu finden ist und Du gehst dagegen. Wenn das Deine Auffassung einer DIskussion ist, dann weiß ich auch nicht weiter. Wenn man schon widerspricht, sollte man seinen Standpunkt belegen können, oder seine Auffassung als Frage formulieren.

Wenn ein Fahrzeug, für welches ein bindendes Abgasgutachten besteht, an emissionsrelevanten Bauteilen verändert wird, muss auch dieses Gutachten erneuert werden. In diesem Fall heißt das, es muss geprüft werden, ob die zugrunde liegenden Normen noch eingehalten werden und das macht weder die AU, noch die Standgeräuschmessung. Lässt man dieses Gutachten nicht erstellen, sondern nur die veränderten Bauteile eintragen, läuft man Gefahr, dass einem auf die Füße getreten wird.

Wenn es euch ärgert, dass euch ein Prüfer das trotzdem so verkaufen will, dann fragt ihn doch, wie er das sieht und warum er das so macht. Hier kann das wohl niemand beantworten, sondern nur die betreffende Person.
Gruß,
Andreas

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 18. Mai 2022
von Alrik
Amen.

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 19. Mai 2022
von lutenent
Ich habe selber eine RC42 mit diesem riesigen, klobigen LuFi-Kasten und mein TÜV-Prüfer - selber Motorradfahrer - half mir bei den Vorab-Gesprächen vor dem Umbau. Er war sehr hilfsbereit und erklärte alles sehr gut.
Und ich gebe mal hier den Inhalt des Gesprächs so ungefiltert wieder:

Baust du den Lufi-Kasten aus, ist sie nicht mehr TÜV-konform.
Die Maschine wird zu laut und durch die veränderte Bauform wird sofort ein Abgasgutachten verlangt (gerade bei der RC42 treten Verwirbelungen bis ins Vergasergehäuse auf, sollten die offenen Lufis einfach so an den Vergaser geflanscht werden und machen die Verbrennung unsauber). Selbst bei verlängerten Ansaugstutzen (mind. 10-15 cm) wird dann ein Abgasgutachten (von dieser TÜV-Station) verlangt.
Der Abgasnachweis wird gar nicht überall gemacht, ich müsste mit meiner Maschine nach Essen fahren und dort 800.- hinlegen.
Ob du bestehst oder nicht, ist egal, das Geld bist du los.

Auf diesen großen Test kann nur verzichtet werden (wobei der Verzicht nicht generell ausgesprochen wird, hier hat nur ein anderer TÜV aus der Nachbarstadt den Hinweis zu gegeben) wenn eine Leistungsmessung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass sich die Leistung innerhalb der Serientoleranz (+/- 5%) bewegt.

Baust du also z.B. aus der Turbotechnik die üblichen Ansaugschläuche mit ein, verlangt der TÜV zusätzlich zum Abgastest einen Geräuschemmisionstest - und letzterer wird meist nie bestanden. Dieser kostet € 300.- (Stand 2018) und wird zu 90% nicht bestanden.
Die Toleranzwerte sind inzwischen so klein, dass man offene Lufis in der Regel nicht mehr eingetragen bekommt. Und selbst wenn - und Folgendes sagte der TÜV! selbst - wird die Rennleitung die Eintragung bezweifen.
(Jetzt kann man über darüber diskutieren, ob das sinnig ist, ein amtliches Dokument ausgestellt bekommen zu haben, was von der Exekutiven nicht anerkannt wird, ist aber dennoch blöd, wenn du nach Hause laufen musst! Bendankt euch bei den Posern!)

VG
Mannie

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 19. Mai 2022
von hirselbirk
@grumbern
Wir sind hier doch nicht auf irgendeinem gmx-Forum, wo sich die Schreiber regelmäßig, zu welchem Thema auch immer, durch verbale Wutausbrüche und Beleidigungen an die Gurgel gehen. Die Diskussion hier lief auf normalen Niveau ab und ich kann nicht erkennen, dass Rogi, oder sonst wer, sich im Ton vergriffen haben.

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 19. Mai 2022
von hirselbirk
@lutenent: Endlich mal ein Beitrag, der konkreter auf meine Eingangsfrage eingeht. Danke dafür.

Was wir jetzt hier mehr oder weniger gelernt haben ist, dass eine Eintragung der besagten Luftfilter ab 1989 ohne die sogenannte ECE-R40 „streng genommen“ nicht erlaubt ist. "Streng genommen" heißt aber nicht unmöglich. Was man daraus macht, muss jeder selber entscheiden.

Erstaunlich finde ich nach wie vor, dass sich die Meinungen, bzw. das Wissen, oder auch Unwissen, unter den verschiedenen Prüfdienstleister offensichtlich stark unterscheiden. Das die besagten Filter auch ohne die ECE...eingetragen werden, unwissend, aber auch wissend, mit dem Hinweis, dass das von der Polizei beanstandet werden kann, aber trotzdem eingetragen wird, ist schon sehr zweifelhaft.

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 19. Mai 2022
von karlheinz02
Eine Diskussion auf normalem Niveau ist halt schwierig, wenn seitens mancher Beteiligten eine gewisse "Beratungsresistenz" durchschimmert. Ist ja durchaus möglich, daß nicht jedem die gesetzlichen Hintergründe verständlich sind, aber dann muß man halt gezielt nachfragen und nicht grundsätzlich anzweifeln und in Frage stellen. Jetzt sollte es aber damit gut sein, deshalb möchte ich mich dieser Aussage anschließen:
Alrik hat geschrieben: 18. Mai 2022Amen.
Viele Grüße, Karl-Heinz

Re: SevenFifty - Rahmendreieck - Luftfilter

Verfasst: 19. Mai 2022
von Alrik
Deine Beiträge würden sich vielleicht auch anders lesen, wenn du nicht hin und wieder mit drei Ausrufe- oder Fragezeichen schließen würdest. Das wirkt (auf mich) sehr "unfreundlich", auch wenn's vielleicht nicht so gemeint ist.