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Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

Bambi hat geschrieben: 15. Okt 2022 Naja, Tibor,
zum nächsten aaS sind es bei mir gute 20, zu dem im angrenzenden Landkreis ca. 35 km ...
Und wenn's 100 wären, die Sache regelt die FZV und nicht die HUK oder irgendwelche Interpretationsakrobaten. :roll:

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TortugaINC
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von TortugaINC »

Den Versicherungsschutz regelt die Versicherung.
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carstenatlantic
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von carstenatlantic »

Genau, ab dem Tag.
Vormittags zum Tüv, danach zur Zulassungsstelle
Gruß,
Carsten

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TortugaINC
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von TortugaINC »

Davon ausgehend das kein Unfall passiert, kannst du eh rumfahren ohne dir einen Kopf zu machen.
Es ging jetzt wirklich nur um den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls. Und in diesem Falle ist unwahrscheinlich das man sein Fahrzeug danach zulässt und es keiner bemerkt.
Aber ist eh Wurscht. Jeder soll es ganz einfach so handhaben, wie er Bock drauf hat :prost:
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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

carstenatlantic hat geschrieben: 15. Okt 2022 Vormittags zum Tüv, danach zur Zulassungsstelle
Und was machst Du, wenn der TÜV irgendwelche Mängel feststellt, die Du am gleichen Tag nicht beheben kannst?


...Dann fährst Du nach Hause oder in die Werkstatt und fährst mit derselben EVB nach Behebung der Mängel nochmal zum TÜV.

Und wenn Du an einem Nachmittag oder einem Samstag, wo die Zulassungsstelle geschlossen hat, zum TÜV fährst, weil Du vormittags keinen Termin bekommen hast, fährst Du an irgendeinem einem darauf folgenden Werktag zur Zulassungsstelle.

Oder glaubst Du, dass Dir die Versicherung dafür jedesmal eine neue EVB ausstellt? :roll:


Das reale Leben kann richtig grausam sein. :neener:

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carstenatlantic
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von carstenatlantic »

Genau so hatte ich das auch gemeint.
Meine Versicherung hat mir das auf Nachfrage auch bestätigt, dass der Versicherungsschutz bereits für diese Fahrten besteht.
Gruß,
Carsten

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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

Richtig! Entscheidend ist, dass die Fahrten in direktem Zusammenhang mit der Zulassung stehen und Du keine Umwege fährst.

Und da macht auch die HUK keine Ausnahme (bei der ich übrigens auch versichert bin). Geregelt wird das nicht von den Versicherungen, sondern von der FZV.

Natürlich besteht der Versicherungsschutz theoretisch erst ab dem Tag, an dem das Fzg zugelassen wird, die FZV aber lässt die oben beschriebenen Ausnahmen zum Zwecke der Zulassung zu. Punkt.

Und wenn die Kröte das nicht schluckt, dann soll sie's halt machen, wie sie es für richtig hält. :roll:

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Alrik
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von Alrik »

Die FZV regelt zu Versicherungen überhaupt nichts.

Und wenn die HUK sagt, dass das in ihrem Vertrag nicht drin ist, dann werden die das schon wissen.
H.3 Versicherungsschutz bei Zulassungsfahrten hat geschrieben: In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss. Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug anzumelden und Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Aber: Nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks. Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde, nachdem Sie das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Aber: Nur bis zum
Ablauf des Abmeldetages und nur innerhalb Deutschlands.
Scheint so ne Spitzfindigkeit zu sein. Bei Zulassungsfahrten hat man keinen Versicherungsschutz, sondern vorläufigen Versicherungsschutz.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von manicmecanic »

ich lese da eher den Ausschluß mit dem Satz :
...vorläufiger Versichrungsschutz besteht ab dem Tag an dem das KFZ ZUGELASSEN wird.
und wenn mir etwas mündlich zugesichert wird ist das ja nett,aber irrelevant.
Jeder wie er sich traut,ich habe keinen Bock mehr auf dumme Diskussionen mit den Blauen

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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

Alrik hat geschrieben: 15. Okt 2022... sondern vorläufigen Versicherungsschutz.
Mehr brauchst Du dazu ja auch nicht.

Und davon macht auch die HUK keine Ausnahme. Laut den Versicherungsbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) zählen folgende Fahrten zur den erlaubten Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen:

-Fahrten zur Anmeldung/Anbringung der Stempelplakette
-Fahrten zur Hauptuntersuchung
-Fahrten zur Sicherheitsprüfung

Voraussetzung hierfür ist eine Haftpflichtdeckung durch eine eVB-Nummer des Versicherers und zugeteilte Kennzeichen der Zulassungsstelle.

Fahrten ohne Kennzeichen sind auch mit vorliegender eVB-Nummer nicht erlaubt.

HIER NACHZULESEN


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