Und wenn's 100 wären, die Sache regelt die FZV und nicht die HUK oder irgendwelche Interpretationsakrobaten.Bambi hat geschrieben: 15. Okt 2022 Naja, Tibor,
zum nächsten aaS sind es bei mir gute 20, zu dem im angrenzenden Landkreis ca. 35 km ...

Und wenn's 100 wären, die Sache regelt die FZV und nicht die HUK oder irgendwelche Interpretationsakrobaten.Bambi hat geschrieben: 15. Okt 2022 Naja, Tibor,
zum nächsten aaS sind es bei mir gute 20, zu dem im angrenzenden Landkreis ca. 35 km ...
Und was machst Du, wenn der TÜV irgendwelche Mängel feststellt, die Du am gleichen Tag nicht beheben kannst?
Scheint so ne Spitzfindigkeit zu sein. Bei Zulassungsfahrten hat man keinen Versicherungsschutz, sondern vorläufigen Versicherungsschutz.H.3 Versicherungsschutz bei Zulassungsfahrten hat geschrieben: In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Fahrerschutz und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss. Zulassungsfahrten sind Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug anzumelden und Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Aber: Nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks. Zulassungsfahrten sind auch Rückfahrten von der Zulassungsbehörde, nachdem Sie das Fahrzeug dort abgemeldet haben. Aber: Nur bis zum
Ablauf des Abmeldetages und nur innerhalb Deutschlands.
Mehr brauchst Du dazu ja auch nicht.