Seite 5 von 5
Re: Guzzi Umbau
Verfasst: 28. Jan 2024
von Bosshoss
Möchte mich bei allen für ihre meinung bedanken. Noch allen einen schönen rest Sonntag.
Re: Guzzi Umbau
Verfasst: 28. Jan 2024
von DonStefano
Ja und was ist jetzt die Essenz?
Re: Guzzi Umbau
Verfasst: 28. Jan 2024
von Bosshoss
Nach was anderem ausschau halten. Hab es ja nicht eilig.
Re: Guzzi Umbau
Verfasst: 19. Feb 2024
von mrairbrush
Was mich wundert. Die steht in einer Halle mit vielen Motorrädern, am Anfang (erster Beitrag: Ist ein Händler...) stand etwas von in Zahlung genommen aber bei Kleinanzeigen wird sie von einem privaten Account inseriert unter Ausschluss jeglicher Garantie was bei einem Händler aber nicht möglich ist. Es seltsam oder?
Wurde gerade gelöscht.
Re: Guzzi Umbau
Verfasst: 19. Feb 2024
von grumbern
Nö, ist nicht seltsam. Nur eine Möglichkeit, sich um die Steuer und eventuelle Ansprüche des Käufers zu drücken.
Re: Guzzi Umbau
Verfasst: 19. Feb 2024
von sven1
…oder der Verkauf im Kundenauftrag, dann stellt der Händler nur die Präsentationsfläche und kassiert eine Stellgebühr. Der Verkäufer gibt ihm dann die Kohle, die als „Intahlungnahme“ vereinbart war. Keine Gewährleistung, keine Garantie keine Rücknahme keine Ahnung.
Re: Guzzi Umbau
Verfasst: 21. Feb 2024
von Palzwerk
Solche Hintertürchen haben aber auch Vorteile. Als Händler ein Jahr Gewährleistung auf ein 20 oder 30 Jahre altes Fahrzeug geben, das man nicht kennt? Ist doch wirtschaftlicher Selbstmord. Also muss der Händler entsprechend dem Risiko den Preis erhöhenn oder das ganze alte Geraffel geht in den Export oder wird an professionelle Umbauer verramscht. Billige Basisfahrzeuge für nen Umbau gibt es bei Gebrauchthändlern dann garantiert nicht mehr. Ist doch typische deutsche Vollkasko Mentalität. Alles muß mit Gürtel und Hosenträger abgesichert sein. Wenn ich was gebraucht kaufe schaue ich mir das genau an und wäge das Restrisiko ab. Entweder es passt oder nicht. Und wenn's doch mal ein Griff ins Klo war darf ich nicht die Schuld bei anderen suchen. Ich habe so überwiegend für mich positive Deals gemacht. Für offensichtlich verschwiegene Mängel (Betrug?)sieht das BGB auch arglistige Täuschung vor.