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Kotflügel - keine Pflicht

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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Wühler
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Wühler »

Geht ja nicht drum, dass genau DIESER Prüfer vielleicht besonders kulant ist, sondern darum, dass jemand evtl. schneller zu einem Thema was von sich geben, was auf den Vorschriften basiert und einige Diskussionen vielleicht auch von vornherein etwas abgekürzt werden können...
Das ne rechtswiedrige Eintragung nicht mal die Tinte wert ist, mit der die gemacht wurde versteht sich von selbst, denke ich zumindest ;-)
Und das man mit Diskussionen bei den Kitteln eher das Gegenteil erreicht - nämlich das die bockig werden ist denke ich auch keine Überschrift auf der Titelseite wert... :-D
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ben67
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von ben67 »

Genau..sieht ja schob mal anders aus , wenn man vor dem Kittel steht und ihn erzählen kann um was es geht, und das man nicht ganz so doof da steht..vorbereitet hingehen und das Gefühl vermitteln, das man weiß von was man redet ..

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gondelschnitzer
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von gondelschnitzer »

Soweit mir das bewusst ist, sind wir mit 919 schon recht gut unterstützt was bauartliche Veränderungen und Eintragungen betrifft, eine zweite Meinung kann aber sicher nicht schaden. .daumen-h1:
Gruß Marcus

Nüchtern betrachtet war es besoffen besser!

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Wühler
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Wühler »

Kann ja alles möglich sein - kenn ja hier noch nicht jeden im Forum...
Aber bevor ich ne möglicherweise hilfreiche Info für mich behalte, riskier ich lieber "einen aufs Dach zu kriegen", weils keinen interessiert ;-)
Falls dadurch irgendwer Plattfüße kriegt, weil ich mit Karacho drauf gesprungen bin mag mans mir bitte nicht übel nehmen und mir da auch mal nen dezenten Hinweis geben...
Ich danke im Vorraus! :-)
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igel
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von igel »

Ich hatte das glaub ich schonmal gepostet. Mit dem Schriftstück werde ich demnächst mit meiner Kiste beim Graukittel vorstellig, mal sehen was rauskommt. Richtig interessant wirds ab der Mitte:

http://www.bschimmer.de/HD/pdf/KBA_-_Info01_98r_1_.pdf
Zuletzt geändert von f104wart am 9. Mär 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Kopierten Text ohne Quellenangabe durch Link ersetzt.
Gruß, Carsten

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7StarMantis
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von 7StarMantis »

Moin Igel,

und? Warst du schon beim TÜV damit? Würde mich ja mal interessieren, was bei rum gekommen ist!

Gruß
Dominik
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Jan
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Jan »

Hatte letzte Woche ein sehr klärendes Gespräch mit dem TÜV. Kotflügel sind wirklich keine Pflicht. Motorräder, die jedoch nach ABE mit Kotflügeln eingeführt wurden, müssen diese natürlich dran sein. Der TÜV kann jedoch dieses Bauteil austragen, da es keine Notwendigkeit dafür gibt. Das Problem besteht darin, dass es kaum Prüfer gibt, die sowas machen. Es wurde mir so nochmal verdeutlicht: Bremslicht ist erst ab 1985 Pflicht. Viele Motorräder hatten es aber schon vorher (sprich es steht in der ABE) und Zitat "ich werde Teufel tun und dir das Bremslicht austragen. Sowas kann Leben retten - Pflicht hin oder her".

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7StarMantis
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von 7StarMantis »

Ah, Danke Jan, das ist trotzdem interessant! Es besteht also zumindest ne kleine Chance und ich bin eh Optimist :D
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Dannyboy
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Dannyboy »

blick langsam nicht mehr ganz durch.
Gilt das nun auch für die nach StVZO zugelassenen Fahrzeuge oder nur für die EG?
ist damit vorne u hinten gemeint? kapier es nich... :banghead:
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Bolle
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von Bolle »

nochmal kurz zusammengefasst...

1. EG Recht steht über nationalem Recht.

2. Das EG Recht fordert keine Radabdeckung bzw ist nicht näher definiert.

D.H. : An einem Krad mit nationaler Genehmigung ist eine Radabdeckung nach EG (nämlich keine) zulässig.

Aber der Prüfer kann sich auch auf §30 STVZO beziehen. Dort steht, daß niemand gefährdet werden darf. Dafür reicht in der Regel das Kennzeichen, wenn es denn mittig über dem Hinterreifen und zumindest über der Achse ist.

3. Beleuchtung.

Die Beleuchtung muss durchgängig sein.
D.H. : Sie muss entweder komplett nach EG Recht oder nach STVZO sein.

Bremslicht nach STVZO ab E.Z. 1.1.1988 d.h. ein Krad mit E.Z. vor 1.1.1988 muss kein Bremslicht haben auch wenn eins hatte. Muss auch nicht Ausgetragen werden. Macht auch keiner.

hoffe ich konnte Euch nun Klarheit verschaffen...

Viele Grüße

Bolle
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