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				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 13. Feb 2014
				von Wühler
				Geht ja nicht drum, dass genau DIESER Prüfer vielleicht besonders kulant ist, sondern darum, dass jemand evtl. schneller zu einem Thema was von sich geben, was auf den Vorschriften basiert und einige Diskussionen vielleicht auch von vornherein etwas abgekürzt werden können... 
Das ne rechtswiedrige Eintragung nicht mal die Tinte wert ist, mit der die gemacht wurde versteht sich von selbst, denke ich zumindest ;-)
Und das man mit Diskussionen bei den Kitteln eher das Gegenteil erreicht - nämlich das die bockig werden ist denke ich auch keine Überschrift auf der Titelseite wert... :-D
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 13. Feb 2014
				von ben67
				Genau..sieht ja schob mal anders aus , wenn man vor dem Kittel steht und ihn erzählen kann um was es geht, und das man nicht ganz so doof da steht..vorbereitet hingehen und das Gefühl vermitteln, das man weiß von was man redet ..
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 13. Feb 2014
				von gondelschnitzer
				Soweit mir das bewusst ist, sind wir mit 919 schon recht gut unterstützt was bauartliche Veränderungen und Eintragungen betrifft, eine zweite Meinung kann aber sicher nicht schaden.  

 
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 13. Feb 2014
				von Wühler
				Kann ja alles möglich sein - kenn ja hier noch nicht jeden im Forum...
Aber bevor ich ne möglicherweise hilfreiche Info für mich behalte, riskier ich lieber "einen aufs Dach zu kriegen", weils keinen interessiert ;-)
Falls dadurch irgendwer Plattfüße kriegt, weil ich mit Karacho drauf gesprungen bin mag mans mir bitte nicht übel nehmen und mir da auch mal nen dezenten Hinweis geben...
Ich danke im Vorraus! :-)
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 13. Feb 2014
				von igel
				Ich hatte das glaub ich schonmal gepostet. Mit dem Schriftstück werde ich demnächst mit meiner Kiste beim Graukittel vorstellig, mal sehen was rauskommt. Richtig interessant wirds ab der Mitte:
http://www.bschimmer.de/HD/pdf/KBA_-_Info01_98r_1_.pdf 
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 4. Mär 2014
				von 7StarMantis
				Moin Igel,
und? Warst du schon beim TÜV damit? Würde mich ja mal interessieren, was bei rum gekommen ist!
Gruß
Dominik
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 4. Mär 2014
				von Jan
				Hatte letzte Woche ein sehr klärendes Gespräch mit dem TÜV. Kotflügel sind wirklich keine Pflicht. Motorräder, die jedoch nach ABE mit Kotflügeln eingeführt wurden, müssen diese natürlich dran sein. Der TÜV kann jedoch dieses Bauteil austragen, da es keine Notwendigkeit dafür gibt. Das Problem besteht darin, dass es kaum Prüfer gibt, die sowas machen. Es wurde mir so nochmal verdeutlicht: Bremslicht ist erst ab 1985 Pflicht. Viele Motorräder hatten es aber schon vorher (sprich es steht in der ABE) und Zitat "ich werde Teufel tun und dir das Bremslicht austragen. Sowas kann Leben retten - Pflicht hin oder her".
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 4. Mär 2014
				von 7StarMantis
				Ah, Danke Jan, das ist trotzdem interessant! Es besteht also zumindest ne kleine Chance und ich bin eh Optimist  :D
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 4. Mär 2014
				von Dannyboy
				blick langsam nicht mehr ganz durch.
Gilt das nun auch für die nach StVZO zugelassenen Fahrzeuge oder nur für die EG?
ist damit vorne u hinten gemeint? kapier es nich...  

 
			 
			
					
				Re: Kotflügel - keine Pflicht
				Verfasst: 4. Mär 2014
				von Bolle
				nochmal kurz zusammengefasst...
1. EG Recht steht über nationalem Recht.
2. Das EG Recht fordert keine Radabdeckung bzw ist nicht näher definiert.
D.H. : An einem Krad mit nationaler Genehmigung ist eine Radabdeckung nach EG (nämlich keine) zulässig.
Aber der Prüfer kann sich auch auf §30 STVZO beziehen. Dort steht, daß niemand gefährdet werden darf. Dafür reicht in der Regel das Kennzeichen, wenn es denn mittig über dem Hinterreifen und zumindest über der Achse ist.
3. Beleuchtung.
Die Beleuchtung muss durchgängig sein.
D.H. :  Sie muss entweder komplett nach EG Recht oder nach STVZO sein.
Bremslicht nach STVZO ab E.Z. 1.1.1988 d.h. ein Krad mit E.Z. vor 1.1.1988 muss kein Bremslicht haben auch wenn eins hatte. Muss auch nicht Ausgetragen werden. Macht auch keiner.
hoffe ich konnte Euch nun Klarheit verschaffen...
Viele Grüße
Bolle