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Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 17. Jul 2016
von kem3004
Eine normale Abnahme hätte er auf dem relativ großen TÜV- Gelände machen können.
Für das geänderte Fahrwerk wollte der Prüfer auf die Autobahn um den Geadeauslauf bei Höchstgeschwindigkeit zu testen.

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 17. Jul 2016
von GalosGarage
ich erinnere mich an die aussage von meinem TÜVer:

..."und sofern ich von dieser Höchstgeschwindigkeitsfahrt zurückkomm"..... :o

ging um das das fahrverhalten zu testen in bezug auf austragung der verkleidung.

nebenbei, das moped gibt es auch so als naked bike, ohne verkleidung...

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 13. Aug 2016
von Bambi
Hallo Galo,
da gibt es aber oft zum Teil deutliche Fahrwerksdifferenzen zwischen der nackten und der vollverkleideten Version! Ist jetzt nicht ganz das passende Beispiel, doch bei Ducatis Multistrada 1200 Enduro ist im Vergleich zur Multistrada 1200 ohne den Zusatz 'Enduro' wohl kein Stein auf dem anderen geblieben ...
Und irgendwo hängt mir bei all dieser Diskussion immer noch der Satz im Ohr, daß auch der Hof der Prüf-Anstalt öffentlicher Verkehrsraum sei und jedes dort (zur Prüfung) bewegte Fahrzeug zugelassen und versichert sein muß!
Da ich mittlerweile einen Transit mittlerer Höhe und Länge mit Rampe habe könnte ich ansonsten 4 nicht zugelassene Mopeds gleichzeitig auf diesen Hof karren ...
Schöne Grüße in der Hoffnung, daß ich mich diesbezüglich irre, Bambi

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 15. Aug 2016
von Fußhupe
Bambi hat geschrieben:... und jedes dort (zur Prüfung) bewegte Fahrzeug zugelassen und versichert sein muß!...
Soweit ich weiß ist das tatsächlich so. Allerdings bieten (alle?) TÜV-Stationen eine temporäre Zulassung an (kostet 10Eur oder so, da wird auch kein Schild montiert) für die Dauer der Prüfung.

Gruß
Jürgen