Re: XS 850 - Berlin Cafe Racer
Verfasst: 18. Feb 2014
evtl. paar mm vor oder zuück, ich denk das macht nix.
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Da hast du natürlich auch wiederum recht... Vielleicht irgendwas zwischen der Variante 1-2 erscheint mir sinnvoll. Eigentlich schon komisch, dass es in unserem überregulierten Staat keine Vorschrift für die maximale Tiefe der Blinker gibt.Dengelmeister hat geschrieben:Variante 1 aber nah an den Stoßdämpfern![]()
Dann bleib der A... schön schmal und die Loopline wird dort nicht zerstört....
Ja mittlere Position !!BastiDuc hat geschrieben: ist nur die Frage wo ich die am besten dran bastel. Muss ich mir noch mal genau anschauen, aber derzeit tendiere ich eher zur mittleren Variante.
Ja, gibt es. Stichwort: "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit". Da gibt es Vorgaben, die vom Anbringungsort (Front, Seite, Heck, Ochsenaugen) abhängen. Wenn du Blinker am Heck montierst, müssen sie auf der "richtigen" Seite bis 60° zur Mittelebene erkennbar sein, auf der "falschen" Seite sind es immerhin noch 45°. Da wird man also ziemlich ans Ende müssen.BastiDuc hat geschrieben:Ansonsten gehts weiter mit einer Blinkerfrage. Gibt es Vorschriften wie weit die vom Fahrzeugende weg sein dürfen? Oder aus welchem Winkel bzw. Abstand die noch von der anderen Seite erkennbar sein müssen?
Dein Brief ist gerade angekommen. Vielen lieben Dank dafür!GalosGarage hat geschrieben:jaa, das würde ich gern.
erinnert mich an alte zeiten, wo ich so ein teil auch mal hatte.
ach ja, ich pack dir noch ein unabhängiges rein, kann die bei mir nicht verbaun, weil bei mir nicht plug&play.
eigentlich nur + und - vertauscht. aber wenn der kabelbaum eh verändert wird, egal.
schick mal per PN meine adresse.
galo
Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass der Blinker der gegenüberliegenden Seite aus einem Winkel von 45° von erkennbar sein muss? Hab da mal was vorbereitet...919 hat geschrieben: Ja, gibt es. Stichwort: "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit". Da gibt es Vorgaben, die vom Anbringungsort (Front, Seite, Heck, Ochsenaugen) abhängen. Wenn du Blinker am Heck montierst, müssen sie auf der "richtigen" Seite bis 60° zur Mittelebene erkennbar sein, auf der "falschen" Seite sind es immerhin noch 45°. Da wird man also ziemlich ans Ende müssen.![]()
Quelle: http://goo.gl/teYyWkAnordnung:
Abstand der inneren Ränder der leuchtenden Flächen min. 600 mm, bei Krad min. 240 mm;
Höhe der Grenze der leuchtenden Fläche min. 400 mm über der Fahrbahn, bei Krad min. 350 mm; Höhe der Grenze der leuchtenden Fläche max. 1500 mm über der Fahrbahn, max. 2100 mm wenn besondere Gründe dies erfordern; Grenze der leuchtenden Fläche max. 400 mm vom äußeren Fz-Rand, bei Anbringung seitlich, im vorderen Drittel der Fz-Gesamtlänge; Höhe der Grenze der leuchtenden Fläche min. 500 mm über der Fahrbahn, bei Krad min. 350 mm; die zusätzlichen bei KOM so hoch und so weit wie möglich außen;
Geometrische Sichtbarkeit:
45° nach innen, und 80° nach außen; 15° nach oben und nach unten, der Winkel nach unten darf auf 5° verringert werden, wenn die Anbauhöhe der Leuchte < 750 mm beträgt; seitliche: 10° nach vorn innen, 45° nach vorn außen; 5° bis 60° nach hinten außen; sofern nur seitliche Fahrtrichtungsanzeiger angebracht werden müssen, gilt für diese 10° nach vorn innen, 45° nach vorn außen; 10° nach hinten innen und 60° nach hinten außen, bei Anbringung an Krad: 5° nach hinten innen; zusätzliche seitliche: 5° bis 60° nach hinten