Re: CB400N, First time sixtynine, vom Quicky zum Konnex
Verfasst: 24. Sep 2016
Heute habe ich mich mal mit der nummernschildhalterung und den hinteren blinkern befasst..
Erst ein mal der blick von der seite.. Der winkel beträgt genau 30°..
Der nummernschildhalter ist ein zukaufteil welches ich für die montage an der sitzbank und der montage der kennzeichenbeleuchtung etwas angepasst habe.
Die blinker/rück/bremsleuchten habe ich an den blenden der sitzbank montiert.
Da diese nach hinten schmäler werden, habe ich kleine rohrhülsen gefertig die siese form ausgleichen und die blinker so gerade stellen.
Natürlich werden die hülsen auch noch schwarz lackiert..
Momentan habe ich aber einen kleinen zwiespalt..
Es gibt zwei varianten der zulassung.. Nach EG-recht und nach stvzo.. Wisst ihr ja alle.. Baujahr bedingt müsste meine cb unter die stvzo zulassung fallen.
Nun ist es ja so, dass die blinker einen gewissen abstand zu einander haben müssen..
Nach EG-recht vorn 240mm und hinten 180 mm
Nach Stvzo vorn 340 mm, hinten 240 mm
Mein tüver hat mir damals geschrieben das ich vorne einen abstand von 240mm benötige. Demnach fallen hinten 180mm an. Das mit den 180mm hat er nicht geschrieben, müsste dann ja aber der fall sein.
Nun frag ich mich, wie kann das sein, denn mein mopped fällt ja unter das stvzo-recht, wodurch die blinker ja eigentlich viel weiter auseinander sein müssten. Liegt das nun im ermessen des prüfers? Steht am ende dann ggf. soetwas im schein wie "lichtanlage nach EG-recht geprüft" o.ä.?
Hat er sich vllt. vertan oder sollte ich bei der abnahme seinerseits darauf pochen das er mir diese maße gegeben hat? (habe das schriftlich).. Ich meine, im endeffekt, macht es im ersten moment ja nun keinen großen unterschied in welchem abstand die blinker montiert sind, so lange sie nicht unter das kleinste maß (eben des EG-rechts) fallen, denn dann sind sie zumindest immer noch nach einem aktuellerem gesetz montiert.. Egal aus welchem baujahr, die funktion eines blinkers ändert sich ja über die jahre nicht.
Erst ein mal der blick von der seite.. Der winkel beträgt genau 30°..
Der nummernschildhalter ist ein zukaufteil welches ich für die montage an der sitzbank und der montage der kennzeichenbeleuchtung etwas angepasst habe.
Die blinker/rück/bremsleuchten habe ich an den blenden der sitzbank montiert.
Da diese nach hinten schmäler werden, habe ich kleine rohrhülsen gefertig die siese form ausgleichen und die blinker so gerade stellen.
Natürlich werden die hülsen auch noch schwarz lackiert..
Momentan habe ich aber einen kleinen zwiespalt..
Es gibt zwei varianten der zulassung.. Nach EG-recht und nach stvzo.. Wisst ihr ja alle.. Baujahr bedingt müsste meine cb unter die stvzo zulassung fallen.
Nun ist es ja so, dass die blinker einen gewissen abstand zu einander haben müssen..
Nach EG-recht vorn 240mm und hinten 180 mm
Nach Stvzo vorn 340 mm, hinten 240 mm
Mein tüver hat mir damals geschrieben das ich vorne einen abstand von 240mm benötige. Demnach fallen hinten 180mm an. Das mit den 180mm hat er nicht geschrieben, müsste dann ja aber der fall sein.
Nun frag ich mich, wie kann das sein, denn mein mopped fällt ja unter das stvzo-recht, wodurch die blinker ja eigentlich viel weiter auseinander sein müssten. Liegt das nun im ermessen des prüfers? Steht am ende dann ggf. soetwas im schein wie "lichtanlage nach EG-recht geprüft" o.ä.?
Hat er sich vllt. vertan oder sollte ich bei der abnahme seinerseits darauf pochen das er mir diese maße gegeben hat? (habe das schriftlich).. Ich meine, im endeffekt, macht es im ersten moment ja nun keinen großen unterschied in welchem abstand die blinker montiert sind, so lange sie nicht unter das kleinste maß (eben des EG-rechts) fallen, denn dann sind sie zumindest immer noch nach einem aktuellerem gesetz montiert.. Egal aus welchem baujahr, die funktion eines blinkers ändert sich ja über die jahre nicht.