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Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 23. Jan 2017
von grumbern
Das Fahrgeräusch ist ein komplett anderes, als das Standgeräusch und demnach auch anders zu bewerten (andere Entfernung und Gegebenheiten). Meine Bullet ist auch BJ 79 und mit 98dBA Standgeräusch eingetragen, also das, was auch die Jungs in grün/blau direkt nachprüfen können.
Gruß,
Andreas

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 23. Jan 2017
von KunDa
Ja, aber meine eben nur mit 77dB. Daher meine Frage: Werden die 21dB dazu addiert, wenn bei meiner im Schein nur die 77dB stehen oder sollte ich auf die Eintragung der dann gültigen 98dB "bestehen"?

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 23. Jan 2017
von obelix
KunDa hat geschrieben:Ja, aber meine eben nur mit 77dB. Daher meine Frage: Werden die 21dB dazu addiert, wenn bei meiner im Schein nur die 77dB stehen oder sollte ich auf die Eintragung der dann gültigen 98dB "bestehen"?
Dazuaddiert wird normalerweise nur dann, wenn der Geräuschwert mit "N" eingetragen ist. Dann kommen die 21 + 5 obendrauf.

Gruss

Obelix

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 23. Jan 2017
von JackDaniels
Falls das N bei dir im originalen Schein vorhanden war solltest du dir das auf keinen Fall austragen lassen - das wird auch gern von den Schlafmützen an der Zulassungsstelle kurz mal weggelassen.. Wie Obelix schon schrieb gibt dir dieses N einfach mal 26dB geschenkt, das macht bei einer Kontrolle mit Messung zB viel aus. Wenn bei dir im Schein 77 stehen darfst du bei einer Kontrolle demnach 103 (!) dB haben.

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 23. Jan 2017
von KunDa
Alles klar! Dann bestehe ich darauf bzw. versuche es zumindest. Gibt es mehr Grundlagen als den Wikipediaeintrag und andere Einträge auf Websites?

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 27. Jan 2017
von KunDa
Hab selbst nochmal kurz recherchiert und einen Eintrag hier im Forum (wieder)entdeckt. Ohne "N" geht's wohl auch.

Ich brauche neue Armaturen. Für Links Blinker/Fernlichtschalter (der deutlich macht/Signalfarbe, dass er betätigt ist) und rechts kann ich eigentlich weglassen oder? Armatur sollte möglich dezent und unauffällig sein.

Ich benötige weder den "Lichtschalter", noch den Kill-Off Schalter. (Sorry, wenn ich so doof frage, aber ich bin nur Fr-So am Mopped und hab nicht alles bildlich dokumentiert.)

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 27. Jan 2017
von alk
Also ich kenn dass so das eine eindeutige Schalterstellung, also Kipp- od. Drehschalter kein Taster o.ä., völlig asreichend für das Volllicht sind.
z.B. Kippschalter oben=Volllicht, Schalter unten=Abblendlicht. Da muß m.M. nix mit irgendeiner Farbe oder Leuchte markiert werden.


So war das auch bis in die 70er an vielen Mopeten serienmäßig!

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 27. Jan 2017
von KunDa
Mein Prüfer sieht das leider anders und nach StVZO muss es deutlich erkennbar sein, dass das Fernlicht betätigt ist. Er will die Signalfarbe oder ähnliches.

Naja, die originale Armatur tut es bis zur Abnahme auch ;)

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 27. Jan 2017
von alk
Hm traurig, alle Prüfer mit denen ich zutun hatte sagen eben genau das...deutlich erkennbar gemäß StVZO, heißt eben z.B. eine eindeutige Schalterstellung!
Hab das mit der Signalfarbe noch nie gehört geschweigeden einen entspr. Schalter gesehen.
Aber wenn du sonst gut mit dem Prüfer klar kommst....machst eben Signallack an die Unterseite des Schalters :mrgreen:
Da guckt aber beim fahren eh keiner hin...das ertastet man doch mit dem Daumen wo der Schalter steht. :stupid:


P.S.: da hätte ich wohl lieber ne süße kleine LED im Lampentopf statt nem pinken Klecks an der Amatur

Re: 79er SR500 - Café-Brat-Erstprojekt

Verfasst: 27. Jan 2017
von JackDaniels
Bezüglich des "N" - ich sags lieber nochmal, wenn du das N schon drin hattest, im Fahrzeugschein.. dann darf dir das auch keiner austragen und dann muss das genau so wieder übernommen werden falls wegen einer Eintragung o.Ä. ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt wird (!) Ob es auch ohne geht ist eine andere Sache - falls es Baujahrbedingt erst gar nicht im Fahrzeugschein steht ist die Frage natürlich hinfällig, dann wird dir das auch keiner im Nachinein eintragen.

Gruß, Daniel