Seite 6 von 7

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 3. Mai 2019
von Eumel
Ok Leutz. Ich geb ja auf. Alles gut. :rockout:

Ich verstehe ja auch warum Alrik den Schein sehen will und ich bin auch sehr dankbar für das Angebot ABER ich hab jetzt mehrere Tage mit Google usw verbracht um mal alle Infos zu einem belastbaren Wissensstand zusammen zu tragen. Mir geht es im Prinzip gar nicht mehr um mein Moped sondern darum was der/die Nächste macht der sich nicht sicher ist ob er ne Freigabe braucht. Daher wollte ich die Diskussion möglichst offen im Forum und nicht per PN halten. Wenn er aber natürlich ne HSN/TSN nachschlagen muss hat es sich ja quasi erledigt. Das kann halt leider nicht jeder selbst machen. :dontknow:

Mein Moped hat die Reifen jetzt eh drauf und dank Alrik, hgh, MichaelZ750Twin und einiger Anderer hier im Thread und per PN weiß ich was ich beim TÜV und der Kontrolle zu sagen habe und falls ich mal ganz viel Langeweile hab lass ich den Schein ändern.

Meiner Meinung nach sollte man das halt mal für Dummies (da zähl ich mich dazu) dokumentieren:
1. Wenn du ein Fahrzeug zulässt so kläre vorher ob das Teil eine Reifenbindung hat (Hersteller oder TÜVer fragen)
2. Wenn keine Reifenbindung gegeben ist, dann Sorge dafür, dass auf keinen Fall der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betrieberlaubnis beachten" im Schein auftaucht

usw.

Is aber jetzt wurscht. Mein Problem ist gelöst. Danke für's mitlesen und helfen. .daumen-h1:

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 3. Mai 2019
von f104wart
Lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

...Und selbst wenn´s drin steht und es in der Betriebserlaubnis keine Fabrikatsbindung gibt,
dann gibt es eben keine. :roll:

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 3. Mai 2019
von scrambler66
Eumel hat geschrieben: 3. Mai 2019 2. Wenn keine Reifenbindung gegeben ist, dann Sorge dafür, dass auf keinen Fall der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betrieberlaubnis beachten" im Schein auftaucht
Das könnte ein frommer Wunsch bleiben, zumindest in BaWü. Genau deswegen habe ich vor zwei Jahren in der Zulassungsstelle protestiert, mit dem Resultat, das die bei ihrer Landesbehörde nachgefragt haben und mir dann mitgeteilt wurde, das die Austragung der Reifenbindung, die beim Vorbesitzer gemacht wurde, ungültig ist :shock: http://forum.nx250.de/viewtopic.php?f=23&t=945

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 3. Mai 2019
von Eumel
Das Thema ist echt ein Traum...
Aber die CB450S hatte nach meinen Recherchen und den Inputs hier im Forum nie eine Reifenbindung, der Fall liegt also etwas anders.
Trotzdem sehr interessanter Lesestoff. Was man sich alles ausdenken kann so als Gesetzgeber :stupid:

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 3. Mai 2019
von mrairbrush
Bei soviel Spezialisten brauchen wir wohl keine TÜV Ingenieure mehr :-)

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 4. Mai 2019
von Alrik
f104wart hat geschrieben: 3. Mai 2019Das Thema Reifenbindung gab es schonmal. So weit ich mich erinnern kann, wurde das irgendwann mal "standardmäßig" eingetragen und hat aber, je nachdem, wo es steht, im Endeffekt aber keine Bedeutung.
Der Grund liegt in der Umstellung auf die neuere Ausführung der Fahrzeugpapiere 2005. Da war Maßgabe des KBA, dass nur die wirklich notwendigen Angaben in den Schein dürfen und kein Ballast (über Sinn und Unsinn, z.B. bei Reifengrößen, kann man da durchaus verschiedenener Meinung sein). Deshalb hat man u.a. die ganzen Metzeler Holzreifen von 1973 nicht mehr im Klartext in Feld 22 geschrieben, sondern stattdessen den Satz "Fabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Wäre alles kein Problem, wenn einige Zulassungsstellen das nicht pauschal bei ALLEN Motorrädern gemacht hätten, auch wenn überhaupt keine Fabrikatsbindung besteht. Das ist ungefähr so, wie wenn man irgendwo mitten auf der grünen Wiese ein Schild aufstellt mit der Aufschrift "Vorsicht, Steinschlag!". Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste oder so.
Es fahren also einige Motorräder rum, bei denen der berühmte Satz in Feld 22 steht, obwohl es für das Modell gar keine Fabrikatsbindung gab.
Aber um das mal ein bisschen ins rechte Licht zu rücken: Die Erfahrung aus meiner Berufspraxis zeigt, dass in den allermeisten Fällen der Satz zu Recht im Feld 22 steht. Und solang man auch ne Freigabe auftreiben kann (in der Regel such ich selber danach, weil die Kunden meistens von nix wissen und die "Fach"händler auch nicht), ist das ja auch kein Problem. Sollte sich mal nix finden, geh ich auf die Suche, ob die Fabrikatsbindung überhaupt besteht und ob der Eintrag im Schein evtl. nicht stimmt, das ist aber sehr selten.

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 4. Mai 2019
von Alrik
mrairbrush hat geschrieben: 3. Mai 2019 Bei soviel Spezialisten brauchen wir wohl keine TÜV Ingenieure mehr :-)
Ich brauch jedenfalls keine.

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 4. Mai 2019
von Alrik
Eumel hat geschrieben: 3. Mai 2019Schlüsselnummer sollte kein Problem sein: HSN 7100 TSN 268002[s]8[/s]
So, ich hab jetzt mal geschaut. In der Grund-ABE von 1986 steht noch drin, dass die Reifen von einem Hersteller sein müssen, aber kein spezieller Reifentyp, in den Nachträgen bis 1988 steht auch nix. Der Datensatz vom KBA enthält auch kein bestimmtes Fabrikat, so gesehen gibt's auch keine Reifenbindung für die PC17.

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 4. Mai 2019
von Eumel
Super.
Danke!

Re: Reifen "mischen"

Verfasst: 4. Mai 2019
von Alrik
Gerne.