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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 10. Feb 2020
von fish
Wie, Nein?
siehe meinen beitrag eine seite vorher :wink:

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 10. Feb 2020
von r550
Hier noch mal in epischer Breite erklärt:
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
Wichtig: Alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller beziehen sich auf 100% serienmäßige Motorräder. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, das Motorrad als Ganzes abnehmen zu lassen. Da die Reifen nach UNECE R 75 als Bauteil genehmigt sind, sollte der Prüfer jedoch nur den korrekten Einbau und den Freigang kontrollieren, denke ich. Wenn dann der Loop nicht zum Shinko passt ist es auch ok :prost:
Gruß
Klaus

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 28. Feb 2020
von f104wart
Vitag hat geschrieben: 10. Feb 2020Wie, Nein?

https://video.mopedreifen.de/T%C3%9CV_% ... /1080p.mp4

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 28. Feb 2020
von Alrik
Ich hab's mir angeschaut. So ab ca. 4:20 kann man sich die Lebenszeit sparen.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 2. Mär 2020
von rawberry
Ich habe hier so einen Spezialfall...

Im Fahrzeugschein ist die alte Reifengröße eingetragen, sprich beispielsweise 3.25 x "xx".
Im alten, jedoch bereits entwerteten Fahrzeugbrief ist die neue Bezeichnung eingetragen, welche ich auch momentan fahre.
Im neuen Fahrzeugbrief steht ja keine Größe mehr drin.


Was macht man denn nu?...

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 2. Mär 2020
von Alrik
Wenn's im alten Brief steht, ist die Größe Bestandteil der Betriebserlaubnis und darf auch weiterhin gefahren werden, auch wenn sie nicht im Schein steht.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 6. Okt 2023
von Schinder
Moin

Endlich Einigung in Bund und Ländern ?
Keine Ahnung ob der Link schon bekannt ist,
dürfte aber etwas Klarheit in die Sache bringen :
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html


Gruss, Jochen !

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 6. Okt 2023
von saflo
Das ist doch nichts Neues - leider :banghead:

Das bedeutet, Du hast ein Motorrad vor 2000, also noch mit deutscher Zulassung, und montierst Reifen in gleicher Größe,
aber mit anderer Bezeichnung (anderes Profil, statt BT45 kommt ein BT46 drauf), dann musst Du den abnehmen und eintragen
lassen.
Meine Affentwin hat zwei Radsätze. Einen mit alten Michelin, die nicht eingetragen sind, aber DOT 15 - HU bestanden.
Der andere Satz sind Conti in gleicher Größe DOT 22 - müssen eingetragen werden - sonst keine HU. :steinigung:
Mein Tüver ist total am kotzen, weil für den ist das auch nur Beschäftigungstherapie.

Grüße - Stefan

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 6. Okt 2023
von f104wart
saflo hat geschrieben: 6. Okt 2023 Mein Tüver ist total am kotzen, weil für den ist das auch nur Beschäftigungstherapie.
Was mir bei der ganzen Sache nicht zwischen die Ohren geht ist, dass es (viele) Prüfer gibt, die neben der Größe auch das Reifenfabrikat eintragen. Ich habe bisher nirgendwo nachlesen können, dass dies so sein muss.

Ich habe die Verordnung so verstanden, dass, im Gegensatz zu früher, die Freigabe eines Reifenherstellers, die es erlaubt hat, einen Reifen in metrischer Größe auf einem Motorrad zu montieren, die der in den Papieren eingetragen Zollgröße entspricht, nach der Neuregelung nicht mehr ausreicht und die metrische Größe ab DOT 20 eingetragen werden muss.

In dem von Jochen verlinkten Anhang steht ganz klar drin:

...ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.

Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.


Alleine daraus ergibt sich doch schon die Unsinnigkeit der allgemein üblichen Vorgehensweise.


Im Nachtrag, der sich auf das (*) bezieht steht dazu ergänzend:

Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

Es läuft doch im Prinzip alles darauf hinaus, dass es einzig und alleine um die Eintragung der Größe geht und man die "künstlich herbeigeführte Reifenfabrikatsbindung", wie sie von vielen Prüfern praktiziert wird, als blanken Unsinn oder Willkür sehen kann, die mit nichts, aber auch rein gar nichts, zu rechtfertigen ist.
.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 6. Okt 2023
von Alrik
Es gibt durchaus Fälle, bei denen es sogar erforderlich ist, das Fabrikat mit einzutragen (z.B. wenn die Zuordnung von Felge und Reifen außerhalb der Norm ist). Oder wenn ein Fahrzeug sich schon ab Werk so beschissen fährt, dass man bei ner Änderung keinen Zettel für "freie Auswahl" ausstellen möchte (z.B. Pan European, wer da schon mal schneller als 150 gefahren ist, weiß was gemeint ist).
Ansonsten versuche ich auch, Fabrikatsbindung weitestgehend zu vermeiden.