Wir leben in einer globalen Welt. M-Units werden auf der ganzen Welt verkauft und verbaut. Da der Hersteller, so wie wir alle hier, nicht alle weltweit lokalen Zulassungsvorschriften kennt hat er halt diesen Satz eingefügt um sich abzusichern.hellacooper hat geschrieben: 17. Dez 2020 Ich finde, das hat hier überhaupt nichts mit Glück zu tun. Für eine Eintragungspflicht muss es ja eine Gesetzesgrundlage geben! Nur weil es in der Montageanleitung so steht, muss es ja nicht rechtens sein. Auf welches Gesetz/welche Vorschrift beruft sich Moto Gadget da? Wurde bis jetzt noch überhaupt nicht geklärt. Würde ich von denen aber gerne wissen wollen, ansonsten muss ich da gar nichts eintragen lassen.
Die deutsche Stvzo gibt das allerdings nicht her. Dort sind nur die ausgeführten Funktionen festgelegt, nicht wie diese erzeugt werden. Und die Stvzo ist halt das Maß der Dinge vom Gesetzgeber, für den Prüfer, für die Rennleitung, für Fzghersteller und auch für uns. Aber anscheinend hat inzwischen der Eintragungswahnsinn überhand genommen.
