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Eintragungspflicht Motogadget M Unit

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Ratz
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von Ratz »

hellacooper hat geschrieben: 17. Dez 2020 Ich finde, das hat hier überhaupt nichts mit Glück zu tun. Für eine Eintragungspflicht muss es ja eine Gesetzesgrundlage geben! Nur weil es in der Montageanleitung so steht, muss es ja nicht rechtens sein. Auf welches Gesetz/welche Vorschrift beruft sich Moto Gadget da? Wurde bis jetzt noch überhaupt nicht geklärt. Würde ich von denen aber gerne wissen wollen, ansonsten muss ich da gar nichts eintragen lassen.
Wir leben in einer globalen Welt. M-Units werden auf der ganzen Welt verkauft und verbaut. Da der Hersteller, so wie wir alle hier, nicht alle weltweit lokalen Zulassungsvorschriften kennt hat er halt diesen Satz eingefügt um sich abzusichern.

Die deutsche Stvzo gibt das allerdings nicht her. Dort sind nur die ausgeführten Funktionen festgelegt, nicht wie diese erzeugt werden. Und die Stvzo ist halt das Maß der Dinge vom Gesetzgeber, für den Prüfer, für die Rennleitung, für Fzghersteller und auch für uns. Aber anscheinend hat inzwischen der Eintragungswahnsinn überhand genommen. :dontknow:
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hellacooper
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von hellacooper »

Naja, so ganz leuchtet mir das nicht ein. MG ist ein deutsches Unternehmen, die Produkte werden (oder wurden anfangs) in D entwickelt. Dazu stand der Satz ja auch in negativer Form zuvor in der Montageanleitung. Ich kann mir nicht vorstellen, das MG eine allgemein gefasste, internationale Anleitung verfassen lässt, diese dann ins Deutsche (zurück)übersetzt und diesen Satz dann bewusst da so stehen lässt.
Eher glaube ich an einen Druckfehler.

Naja, bin mal gespannt, ob die sich äußern.
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TortugaINC
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

Vielleicht soll Hemmschwelle erhöht werden, um
mit illegalen Features der Munit im Straßenverkehr teilzunehmen. Oder es soll eine Absicherung dagegen darstellen.
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Alrik
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von Alrik »

Montageanleitung ist scheißegal, ein Hersteller hat bzgl. Vorschriftsmäßigkeit überhaupt nichts zu melden. Das klingt ganz furchtbar arrogant, aber der Hersteller ist schlicht nicht befugt, da irgendwelche Feststellungen zu treffen. Was den fachgerechten Einbau angeht, ist der Hersteller natürlich der Ansprechpartner der Wahl.
Wenn die M-Unit ne ABE haben sollte und in der steht tatsächlich, dass ne Abnahme erforderlich wäre, dann wäre das halt so.
Ganz schön viel Konjunktiv. Hat die M-Unit ne ABE? Was steht drin?

Falls nicht: Es gibt keine pauschale Verpflichtung, sowas eintragen zu lassen. Gewisse Vorschriften (siehe weiter vorn im Thread) muss es halt trotzdem erfüllen.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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Schinder
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von Schinder »

TortugaINC hat geschrieben: 17. Dez 2020 Aber ich bin es, der diskutiert um zu diskutieren. Ist klar :stupid:

Ja.



Nochmals ganz exklusiv für Dich :
Auf dem Fetzen steht alles Relevante.
In 4. wird auf die notwendige Konformität hingewiesen.
Bei Abweichungen von selbiger sind eben diese eintragungspflichtig,
(was sich nicht explizit auf die Unit beziehen muss)
ansonsten nicht, daher der etwas ungeschickt formulierte Hinweis
in der mitgelieferten Zettelei, welcher schlicht zu unnötigen
Diskussionen führt und umformuliert gehört.
Da hilft auch kein Mihmihmih ...

Alrik hat’s auch noch mal hingepinnt.



Rohes und Fest und Gruss, Jochen !
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

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vanWeaver
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von vanWeaver »

Sechs Seiten Werbung für den Hersteller hier. :mrgreen:

.....man sollte mal anfragen ob die hier mal ne Spende für den Server überweisen, ist doch bald Weihnachten :wink:
Grüße aus dem Kurvenland
Friedhelm

Im Alter verschwendet man keine Zeit mehr darauf sich noch für seine Unsitten zu schämen.

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TortugaINC
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Motorrad:: DR500, Ducati

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

Schinder hat geschrieben: 18. Dez 2020 In 4. wird auf die notwendige Konformität hingewiesen.
Bei Abweichungen von selbiger sind eben diese eintragungspflichtig,
(was sich nicht explizit auf die Unit beziehen muss)
7341AF07-1E5A-4703-9087-4231CBEF1C64.jpeg
Das stimmt so nicht, und das war das Thema.
Schinder hat geschrieben: 17. Dez 2020 Dann bemühe Dich doch bitte mal im Verstehen des hier und dort Geschrebenen.
Hab ich, danke.

@Alrik: Danke dir!
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ducmann65

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von ducmann65 »

Version 2.5 ist nicht eintragungspflichtig !!!

klx

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von klx »

Danke Alrik und ducmann!

Etwas Offtopic, aber ist das Teil, bzw. Die Unterlagen dazu gekennzeichnet?
CE?

ducmann65

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von ducmann65 »

CE? Kennzeichnung auf Seite 1
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