Hi Micha, das weiss ich doch:-) Ned mich hauen:-)))MichaelZ750Twin hat geschrieben:Hi Obelix,
"... dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Genau das ist der springende Punkt. Das hiesige Landratsamt teilt bei einem Fahrzeug ohne gültigen TÜV erst gar kein neues Kennzeichen zu, eine gelbe Nummer bekommt man ohne TÜV auch nicht
Gruss
Obelix