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Re: Gülle Racer
Verfasst: 11. Jan 2014
von gondelschnitzer
919 hat geschrieben:gondelschnitzer hat geschrieben:Wie wäre es ein Binksummer zu verbauen, dann kannst dir die LED sparen.
Dann würd ich's gleich komplett einsparen. Ist in dem Fall nicht vorgeschrieben.
Auch ein Bremslicht und ein rechter Spiegel sind nicht vorgeschrieben. Bei einem Café Racer Umbau kommt man aber eh schon mit etwas, das den Prüfer nicht gerade freudig stimmt. Also lieber was ran was einem selber nicht weh tut, dafür aber dem Prüfer gefällt.
Re: Gülle Racer
Verfasst: 11. Jan 2014
von Alrik
Oder einfach zu einem gehen, der ausgeschlafen hat. ;)
Re: Gülle Racer
Verfasst: 11. Jan 2014
von gondelschnitzer
919 hat geschrieben:Oder einfach zu einem gehen, der ausgeschlafen hat. ;)
Jaja, am Morgen der erste sein, hoffen das er schon den ersten guten Kaffee getrunken hat, der C1 Roller morgens angesprungen ist und er die Nacht vorher Sex hatte,
Neenee, auf sowas verlass ich mich lieber nicht!

Re: Gülle Racer
Verfasst: 11. Jan 2014
von GalosGarage
Carphunter hat geschrieben:Ok wenn sag ich Bescheid , DANKE
bring ich dir gern am 19. mit.

Re: Gülle Racer
Verfasst: 12. Jan 2014
von Carphunter
Solltet ihr länger nichts von mir hören, ich mach Kabelsalatpause

Re: Gülle Racer
Verfasst: 12. Jan 2014
von f104wart
919 hat geschrieben:gondelschnitzer hat geschrieben:Wie wäre es ein Binksummer zu verbauen, dann kannst dir die LED sparen.
Dann würd ich's gleich komplett einsparen. Ist in dem Fall nicht vorgeschrieben.
Vorsicht Falle: ...Wenn auf den Beleuchtungseinheiten und Fahrtrichtungsanzeigern ein E-Prüfzeichen ist und die Beleuchtungseinrichtung nach EU-Richtlinie geprüft wird, ist auch die Blinkerkontrolle vorgeschrieben.
Marlo hat geschrieben:Fazit vom TÜV Besuch...
...Wenn die ganze Lichtanlage nach EU installiert ist können auch ältere Motorräder nach dem EU Recht begutachtet werden, dass bedeutet auf allen Leuchteinheiten muss ein E Zeichen sein (Scheinwerfer, Blinker u. Rücklicht) und alle Kontrolllämpchen vorhanden sein (Schalterstellung reicht da nicht), eine Mischung von Nationalen und EU ist nicht möglich.
Blöde Frage: Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich meine, es gäbe auch Leuchteinheiten, auf denen sowohl die Welle als auch das E-Prüfzeichen drauf ist? Welches Recht gilt dann? Dann wäre doch das mit der Mischung auch wieder für´n Ar...!
...Eigentlich sind diese ganzen Vorschriften für selbigen !!

Re: Gülle Racer
Verfasst: 12. Jan 2014
von Carphunter
Hinten den Höcker hab ich auch noch bisschen bearbeitet .
Re: Gülle Racer
Verfasst: 12. Jan 2014
von f104wart
So sieht er doch schon ne ganze Ecke besser aus!
...jetzt noch schönere Auspufftöppe dran und es passt.
Du solltest aber nochmal den Winkel der Kennzeichenplatte nachmessen. Das kommt mir etwas zu flach vor. Der Winkel darf max. 30 Grad zur Senkrechten betragen, sondt kriegst Du Probleme beim TÜV oder einer Fahrzeugkontrolle.

Re: Gülle Racer
Verfasst: 12. Jan 2014
von gondelschnitzer
f104wart hat geschrieben:Vorsicht Falle: ...Wenn auf den Beleuchtungseinheiten und Fahrtrichtungsanzeigern ein E-Prüfzeichen ist und die Beleuchtungseinrichtung nach EU-Richtlinie geprüft wird, ist auch die Blinkerkontrolle vorgeschrieben.
Warum sollte das im vorliegenden Fall denn so sein?
Nur weil da jetzt ein Prüfer mal seinen hadelsspielraum ausgenutzt hat, wird das noch lang nicht auf alle alten Mopeds übernommen.
Re: Gülle Racer
Verfasst: 12. Jan 2014
von f104wart
Ich habe geschrieben "... wenn nach EU-Recht geprüft wird". Das hat nichts mit "dem einen" Prüfer zu tun und bedeutet auch nicht, dass nun zwangsläufig alle nach EU-Recht prüfen.
...Aber wenn danach geprüft wird, dann ist es eben so und nach EU-Recht ist die Blinkerkontrolle vorgeschrieben.
