gondelschnitzer hat geschrieben: (...) Ausschlaggebend wäre für mich als Prüfer, das bestehende Recht des zu prüfenden Mopeds.
Na super, dann könntest Du Dir alle Ideen zu Deinem Höcker sparen und würdest an Deine Gülle schön brav einen Heckfender bauen, der 150 mm über der Radachse endet.
...Und ausserdem: Welches Recht "besteht" denn? Mal angenommen, man nimmt ein altes Moped und baut es komplett nach EG-Richtlinien um. Ist es dann nicht mehr zulassungsfähig? Reicht eine Prüfung nach §19 oder braucht´s eine Einzelabnahme mit allen Festigkeitsnachweisen und -Berechnungen?
Seien wir doch froh, dass es Prüfer gibt, die einerseits darauf achten, dass die Sicherheit gewährleistet ist, andererseits aber auch mal fünfe gerade sein lassen, wenn es um solche blödsinnigen Vorschriften geht, wie es hier bei der Beleuchtungseinrichtung der Fall ist. ...Prüfung nach GMV ist das Zauberwort!
Im Gesetzestext heißt es: "...§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 (ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 3) geändert worden ist, entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die...
Darin steht also nichts anderes, als das eine
Betriebserlaubnis erteilt weren muss, wenn das Fahrzeug (unabhängig von seiner Erstzulassung) den Vorschriften dieser Verordnung - hier EU-Nr. ... - oder anstelle dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung (also nationales Recht) erfüllt.
...Und das interpretiere ich so: Beleuchtungsanlage komplett nach EU-Recht und Rest nach nationalem Recht ist möglich. Und damit ist auch die Entscheidung des Prüfers im Fall von Marko legitim. ...aber ich bin gespannt, was 919 dazu sagt.
