Seite 59 von 90

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von Alrik
So wie's aussieht, sind wir da schon weit außerhalb des Handlungsspielraums. Aber da leg ich mich erstmal nicht fest, ich will da erst nochmal nachhaken.

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von gondelschnitzer
Ich möchte keinesfalls ein Streit vom Zaun brechen oder irgendwelchen Prüfern etwas unterstellen!
Es scheint mir jedoch weit hergeholt, das ein Prüfer anhand von einem E-Prüfzeichen auf nem Blinker oder Scheinwerfer plötzlich nach andern Vorgaben prüft.
Pauschalisieren kann man einen solchen Prüfablauf sowieso nicht, das ist von Prüfer zu Prüfer verschieden und zum Teil entscheidet ja gar das Bundesland.
Ausschlaggebend wäre für mich als Prüfer, das bestehende Recht des zu prüfenden Mopeds.
Werde sobald es das Wetter zulässt, mal mit meinem Prüfer ein Gespräch über mein Moped führen, mal sehen wie er so darüber denkt. Er ist ebenfalls ein sehr lernwilliger Mensch der gerne mal was nachschlägt, bevor er was falsch macht oder ne falsche Auskunft gibt.
Zudem ist er absoluter Oldtimer-Freak und selbst Moped-Fahrer.

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von f104wart
gondelschnitzer hat geschrieben: (...) Ausschlaggebend wäre für mich als Prüfer, das bestehende Recht des zu prüfenden Mopeds.
Na super, dann könntest Du Dir alle Ideen zu Deinem Höcker sparen und würdest an Deine Gülle schön brav einen Heckfender bauen, der 150 mm über der Radachse endet. :zunge:


...Und ausserdem: Welches Recht "besteht" denn? Mal angenommen, man nimmt ein altes Moped und baut es komplett nach EG-Richtlinien um. Ist es dann nicht mehr zulassungsfähig? Reicht eine Prüfung nach §19 oder braucht´s eine Einzelabnahme mit allen Festigkeitsnachweisen und -Berechnungen?

Seien wir doch froh, dass es Prüfer gibt, die einerseits darauf achten, dass die Sicherheit gewährleistet ist, andererseits aber auch mal fünfe gerade sein lassen, wenn es um solche blödsinnigen Vorschriften geht, wie es hier bei der Beleuchtungseinrichtung der Fall ist. ...Prüfung nach GMV ist das Zauberwort! :wink:


Im Gesetzestext heißt es: "...§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 (ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 3) geändert worden ist, entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die...


Darin steht also nichts anderes, als das eine Betriebserlaubnis erteilt weren muss, wenn das Fahrzeug (unabhängig von seiner Erstzulassung) den Vorschriften dieser Verordnung - hier EU-Nr. ... - oder anstelle dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung (also nationales Recht) erfüllt.

...Und das interpretiere ich so: Beleuchtungsanlage komplett nach EU-Recht und Rest nach nationalem Recht ist möglich. Und damit ist auch die Entscheidung des Prüfers im Fall von Marko legitim. ...aber ich bin gespannt, was 919 dazu sagt. :wink:

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von Carphunter
f104wart hat geschrieben:So sieht er doch schon ne ganze Ecke besser aus! .daumen-h1:

...jetzt noch schönere Auspufftöppe dran und es passt. :wink:


Du solltest aber nochmal den Winkel der Kennzeichenplatte nachmessen. Das kommt mir etwas zu flach vor. Der Winkel darf max. 30 Grad zur Senkrechten betragen, sondt kriegst Du Probleme beim TÜV oder einer Fahrzeugkontrolle. :wink:
Ich warte erst mal was TÜV sagt ,Seitliche Kennzeichen sind doch auch nicht Grad sichtbar . :(

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von f104wart
Es geht nicht darum, dass ein Kennzeichen von der Seite aus sichbar ist, sondern von hinten, wenn Dir z.B. die Bullen auf den Fersen sind oder die ne Radarfalle auflauert.

...Und was siehst Du von hinten, wenn man ein Kennzeichen waagerecht hält? ...Richtig, einen dünnen Streifen Blech, aber keine Buchstaben und Zahlen. :o ...Und genau deshalb darf es maximal um 30 Grad zur Senkrechten (also dem Rechten Winkel zur Strasse) geneigt sein. Das gilt für das seitlich angebrachte ebenso wie für das hinten oder vorne angebrachte Kennzeichen (z.B. Klebeschilder auf der Motorhaube eine Autos).

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von gondelschnitzer
Ich geb´s auf, diese Diskussion ist sinnlos!

Wie 919 schon schrieb, toll das der Prüfer da seinen Spielraum (ob das rechtens war steht noch gar nicht fest) nutzt, in ner Polizeikontrolle oder bei der nächsten HU kann das alles für´n Arsch gewesen sein und es gibt ne Mängelkarte oder keine Plakette. :wink:

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von Alrik
Amen.

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von Carphunter
Amen :lachen1:

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von gondelschnitzer
Uiuiui, jetzt wird´s christlich...da bin ich raus! :grin:

Wie werden die Übergänge Tank/Sitzbank und Sitzbank/Höcker realisiert?
Tank Sitzbank könnte ja zur Not so bleiben aber wie wird das hinten angeglichen?

Re: Gülle Racer

Verfasst: 12. Jan 2014
von Carphunter
Ich mach mir nee Kleine Platte (halbrund )beziehe sie und mach die dann mit Industrie Klett hinten vor, damit ich jeder Zeit ans Werkzeug komme,die Sitzbank wird einfach nur bezogen .