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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 25. Jul 2017
von grumbern
Falls das genaue Datum der EZ nicht bekannt ist, wird meist der Juni/Juli des Baujahres angenommen. Zumindest kenne ich das so.
Gruß,
Andreas
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 25. Jul 2017
von leroyak7777
grumbern hat geschrieben:Falls das genaue Datum der EZ nicht bekannt ist, wird meist der Juni/Juli des Baujahres angenommen. Zumindest kenne ich das so.
Gruß,
Andreas
Alles klar. Ich glaube, so wurde es in der Zulassungsstelle auch formuliert.
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 7. Aug 2017
von Ratz
So...
Heute mal wieder bei der Zulassungsstelle nach dem Stand der Dinge gefragt. War natürlich ein schlechter Zeitpunkt - Urlaubszeit!
Jedoch soviel - Die Kripo ist wohl nicht wirklich an der Sache interessiert und es sieht so aus als würde ich meine Fahrzeugbriefe bekommen. Halt irgendwann mal so Ende des Jahres vermutlich. Dann gibbet auch die ganze Geschichte.
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 7. Aug 2017
von grumbern
Yay!
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 8. Sep 2017
von Emil1957
Hallo,
ich bin zu dem Thema (das mich im übrigen demnächst auch betreffen wird) auf einen interessanten Beitrag im Honda-Forum gestoßen (
http://www.honda-board.de/vb/threads/97 ... ost1972766). Zitat daraus:
"Da die Zulassungsstelle noch eine Stunde geöffnet hatte, fuhr ich ohne große Hoffnungen dort hin -und kam sofort dran. Wie beschrieben fehlten der XL ja sämtliche Papiere und es kursieren im Netz viele kluge Texte, welche KBA-Abfragen man mit welcher Wochenfrist und welchen Kosten einplanen müsse, von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Polizeirevieren. Tatsächlich hat sich seit dem Verfassen dieser Texte einiges geändert. War das Motorrad in den letzten sieben Jahren zugelassen, muss man tatsächlich den Brief "aufbieten", was etwa zwei bis drei Wochen dauert und Geld kostet. Die XL aber ist wie viele Scheunenfunde o.ä. länger als sieben Jahre aus dem Verkehr gezogen worden. Dann wäre der alte Brief ohnehin ungültig. Somit wird ganz normal ein neuer Brief ausgestellt, dessen Basis das Vollgutachten des TÜV bildet. Die Erstzulassung wird auf den 1.7. des ermittelten Baujahres geschätzt und statt der Anzahl der Vorbesitzer ein Strich eingetragen. Kosten für alles: gut 33 Euro."
Sollte das mit der Neubeschaffung eines Fahrzeugbriefes tatsächlich einfacher geworden sein?
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 8. Sep 2017
von Ratz
Emil1957 hat geschrieben:
Die XL aber ist wie viele Scheunenfunde o.ä. länger als sieben Jahre aus dem Verkehr gezogen worden. Dann wäre der alte Brief ohnehin ungültig. Somit wird ganz normal ein neuer Brief ausgestellt, dessen Basis das Vollgutachten des TÜV bildet. Die Erstzulassung wird auf den 1.7. des ermittelten Baujahres geschätzt und statt der Anzahl der Vorbesitzer ein Strich eingetragen. Kosten für alles: gut 33 Euro."
Sollte das mit der Neubeschaffung eines Fahrzeugbriefes tatsächlich einfacher geworden sein?
Ich habe immer noch keine Briefe in der Hand, von einfacher geworden kann ich nichts merken.
Deine Geschichte über die XL hat einen Haken! Der alte Brief wäre ungültig weil er nicht mehr der aktuellen Form entspricht. D.h. der alte würde durch einen neuen Brief ersetzt werden. Das ist aber eine Formsache und hat nichts damit zu tun das du ohne Papiere die Besitzverhältnisse klären mußt. Der verschwunde Brief kann ja sonst wo sein, evtl. bei der Bank als Pfand. Deshalb funktioniert das von dir beschriebene Szenario nicht.
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 8. Sep 2017
von Emil1957
Nur zur Klarstellung: Das ist nicht meine Geschichte, ich hab nur aus einem Beitrag im Honda-Forum zitiert.
Wird da möglicherweise je nach Zulassungstelle unterschiedlich vorgegangen? Der Threadersteller aus dem Honda-Forum schreibt ja explizit : "Wie beschrieben fehlten der XL ja sämtliche Papiere ...", trotzdem scheint er ja problemlos welche bekommen zu haben.
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 24. Nov 2017
von Meicel
Moin moin,
ich weiß ja nicht, ob das jetzt sehr hilfreich ist...
ABER: ich hab 1998 eine "Baustelle" gekauft, mit dabei war ein weiterer Rahmen ohne Papiere , dieser ist mit der FIN im Kaufvertrag auch erwähnt. Hab dann 1999 zum Spaß mal beim KBA angefragt und eine Freigabe bekommen - keine Daten mehr im System, also auch damals schon mehr als 7 Jahre abgemeldet.
Laaaaange Jahre passierte nix (Haus, Kinder, Scheidung - das Übliche halt) und JETZT hab ich mit eben diesem Rahmen ein Moped fertig gebaut. Angerufen bei der Zulassungsstelle, Problem (keine Papiere) geschildert, Termin bekommen, hingegangen...mit Kaufvertrag, Perso und einer EVB hab ich das Mopped dann problemlos zugelassen bekommen. Kurzer PC-Check der FIN, ein Blick auf den alten KBA-Schrieb, Kopie des Kaufvertrages und fertig. Hab noch ´n Zettel bekommen, mit dem ich bis zur TÜV-Abnahme auch ohne Stempel rumfahren kann - zur Probe, zum Teile besorgen etc...alles was im Zusammenhang mit der Abnahme steht...und DAS kann ja viel sein.
Nach der (dann hoffentlich bestandenen) §21-Abnahme geht es mit dem TÜV-Gutachten zur Zulassung und dann stellen die endgültig die Zulassungsbescheinigung I und II aus
Gruß,
Meicel
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 24. Nov 2017
von obelix
Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief
Verfasst: 24. Nov 2017
von hellacooper
Hey Meicel,
die scheinen ja echt kulant zu sein bei Euch oben im Norden. Nordisch-lässig, quasi.

Sauber, so soll es sein.
Grüße
André