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Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 24. Apr 2019
von derJohn
"gültige Straßenzulassung" ist kein existierender Begriff.
Es ist für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, das macht man bei der Zulassungsbehörde.
Durch die Umbauten ist "nur" deine Betriebserlaubnis erloschen.
Der Zustand, dass sein TÜV abgelaufen ist, ist ein IST-Zustand. Hierzu braucht es kein "führen" oder "in Betrieb nehmen".
Nur weil ein Fahrzeug zugelassen ist, nicht "angemeldet", hat es nicht gleich im Umkehrschluss eine Versicherung. Ein Versicherungsvertrag kann seitens einer Versicherung auch gekündigt werden und dann ist das Fahrzeug immer noch zugelassen.
Deine Fahrt auf direkten Weg zum TÜV ist dir gestattet, um wieder eine Betriebserlaubnis zu erlangen.
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 24. Apr 2019
von Kallebadscher
hy
ich hab die Problematik aktuell auch
Moped wegen lange gesuchter Ersatzteile seit 4 Jahren zugelassen in der Ecke stehn......TüV seit 2 Jahren abgelaufen
Anfrage beim TüV und Dekra:
ich darf die direkte Strecke fahren ! Umwege sind nicht versichert ! ....auch nicht zum Bäcker, sondern maximal zur nächstgelegenen Tankstelle!
Tipp von beiden:
Termin ausmachen und der Versicherung ne kurze Nachricht zukommen lassen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass man dann bei ner Verkehrskontrolle auf dem Weg zum TüV straffrei davon kommt !
......und leider kann das sehr teuer werden....
ne Rückfrage bei den Männern vom nächsten Revier ergab aber, dass die Jungs da sehr kullant sind......wenn man wirklich nen Termin hat, dann darf man im Anschluss den abgestempelten Mängelbericht aufm Revier vorlegen und der Fall wird Adakta gelegt.
Nem Kumpel wurde auf dem Weg nach Österreich mit seiner CX unsanft gestoppt....allerdings war er auch 3 Jahre ohne TüV unterwegs ....
mit Gepäck aber ohne gültige Plakette in 300km Enfernung vom Heimatort fällt dann doch recht schnell auf ;-)
zum Glück unter der Woche.....er wurde von den Beamten zur nächsten Prüfstelle begleitet, dort wurde der ollen Gülle zwar kein Topzustand atestiert, aber es gab ne Plakette und er durfte nach ner mündlichen Verwarnung weitertouren
Tipp
einfach rechtzeitig zum TüV
Gruss
Tom
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 24. Apr 2019
von f104wart
Kallebadscher hat geschrieben: 24. Apr 2019
Tipp
einfach rechtzeitig zum TüV
Oder so lage warten, bis die Farbe der Stempel wieder aktuell ist.

Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 24. Apr 2019
von Schmorbraten
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht und alles durchgelesen.
Kurzzeitkennzeichen,waren mal zu dem Zweck gedacht. Wenn ein Fahrzeug eben überführt, probegefahren oder eben dem Tüv vorgeführt werden muß.
Einige SVA‘s vertreten nunmehr die Meinung, das man eben eine gültige HU haben muss um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Pfostenland läßt grüßen.
Ich halte es da mit Lisa Fitz, die keine Angst hat vor der globalen Erwärmung, spndern vor der globalen Verdummung.
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 24. Apr 2019
von Bambi
Naja,
das haben wir den Pfosten zu verdanken die solche Möglichkeiten bis ins Unendliche gestreckt haben. 07-er Kennzeichen nach einer erforderlichen noch tauglichen Erst-Untersuchung für Randale-Karren genutzt, mit besch... eidenen Bremsen, Lenkrädern, die den Namen nicht verdienen, Motoren, mit denen das Fahrwerk nicht im Geringsten korrespondiert usw. usw. Ich habe noch einen alten VW Caddy I den ich dezent modifiziert habe. Um mir Ideen zu holen habe ich gelegentlich die Szene-Zeitschriften gekauft. Was man da zu sehen bekam, da grauste es zum Teil einer Sau ... Aber wir finden auch hier genug Parade-Beispiele. Manchmal habe ich den Eindruck, daß sich die Schummler als Vorbilder durchgesetzt haben. Leider ist manch einer der davon Begeisterten für die Tatsachen nicht mehr erreichbar ...
Schöne Grüße, Bambi ... mit aktuell 3 solch (zum Teil deutlichst! Hercules GS 175 mit 2003-er Stempel!) überzogener Fälle in der Scheune. Glücklicherweise auch mit einem Transit mit Rolli-Rampe ... Aber der TÜV-Hof ist auch öffentlicher Verkehrsraum, das könnte noch zu Problemen führen ...
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 30. Apr 2019
von Alrik
Wie so oft im Leben: Es darf halt keiner merken.

Es gibt aber natürlich auch solche Arschgeigen, die dem Ordnungsamt den Wink geben, dass auf nachbars Gartengrundstück noch ein angemeldeter Anhänger rumsteht. Und schon gibt's Punkte in Flensburg. Alles schon erlebt.
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 30. Apr 2019
von Schinder
Alrik hat geschrieben: 30. Apr 2019
... dass auf nachbars Gartengrundstück noch ein angemeldeter Anhänger rumsteht.
Und schon gibt's Punkte in Flensburg.
Moin
Das habe ich noch nie gehört.
Wenn der Anhänger auf einem privaten Grundstück steht,
dann ist es doch völlig wurscht, ob der angemeldet ist,
Plakette hat oder seit 10 Jahren rumgammelt.
Ich bitte um Aufklärung, man lernt ja nie aus.
Gruss, Jochen !
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 30. Apr 2019
von Alrik
Angemeldet -> Untersuchungspflicht.
Es macht keinen Unterschied, ob das Fahrzeug an der Straße oder bei dir daheim im Keller steht.
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 30. Apr 2019
von Bambi
Hallo zusammen, hallo Jochen,
leider kenne ich das aus Erfahrungen im Freundeskreis inzwischen so wie Alrik es gerade auch sagt.
Ich habe selbst so ein paar Kandidaten bei denen mir im Mix immer wieder mal Zeit, Geld und/oder einfach die Nichtverfügbarkeit eines Ersatzteils Streiche gespielt haben bzw. spielen. Diese Fälle habe ich bis vor einiger Zeit mit dem Gedanken 'Wenn ich nicht damit fahre ist es doch egal!' abgetan. Zum Glück kann selbiges Amt nicht sehen was im Hof unter dem Vordach oder in der Scheune steht.
Es gab bereits vor Jahren in der Markt einen Bericht nach dem Leute von Nachbarn wegen illegaler Entsorgung von Schrott in ihrem eigenen Garten angezeigt wurden und dann Umwelt-Aspekte oder bei angemeldeten Fahrzeugen abgelaufene Plaketten für großen Stress und für Kosten sorgten. Wenn ich mich recht entsinne war der sogar von meinem Kumpel Dirk 'Pit' Ramacker geschrieben ...
Schöne Grüße, Bambi
Re: TÜV - Überziehen, Fahrten, Anmeldung...
Verfasst: 1. Mai 2019
von Schinder
Moin
Danke für die Info.
Das war mir wirklich völlig neu, dass man sein "abgelaufenes" Fahrzeug
jetzt auch noch in der Garage verstecken und verdecken muss.
Das es nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf ist klar.
Aber auf Privatgelände ???
Immerhin werden doch jedes Jahr Steuer und Versicherung bezahlt,
auch wenn die Plakette nicht mehr gültig ist.
Zwischen Schrottentsorgung, also zum vergammeln abgestelltem Fahrzeug,
welches seine Zerfallsstoffe im Boden entsorgt und auf dem privaten
Gelände abgestelltem Fahrzeug, welches seiner Fertigstellung, "Abnahme"
oder dem Verkauf harrt, sehe ich aber nach wie vor einen eindeutigen Unterschied.
Die Behörde auch ?
Oder muss ich mich jetzt nachträglich anzeigen, weil das letzte verkaufte Töff
vor dem Verkauf ohne Zulassung und ohne Plakette für ein paar Jahre
in der Garage eingelagert war.
Ein wenig verwirrend, dieser Umstand ...
Gruss, Jochen !