StefanR hat geschrieben: 28. Dez 2021
Neue Bremspumpe ist doch sicherlich eintragungspflichtig. Konnte auf die Schnelle nichts bezüglich Gutachten oder KBA etc. im ebay-Angebot finden.
Zu der NISSIN Pumpe hat es keine Unterlagen. Oder wenn neu verpackt, wie in meinem Fall, einem Haufen Papier mit
unleserlichen japanischen Schriftzeichen. Wenigstens die Zahlen, wie Kolben-Ø, sind verständlich.
Ja, Bremsenteile, sofern ohne ABE zum Typ des Motorrads, sind eintragungspflichtig. Auf jeden Fall empfiehlt es sich es zu
machen, weil halt gefordert und Ärger bei späteren Kontrollen aus dem Weg zu gehen.
Zu der von Ralf verlinkten NISSIN Pumpe hat der TÜV - Sachverständige für die Papiere folgenden Text formuliert.
" M.NISSIN Handbremspumpe, Typ HONDA CB 750 " . Ich hatte ihm zur Bestätigung das diese Pumpe ein Standard ist ein Bild von
der NISSIN Pumpe an einer fireblade zur Verfügung gestellt.
Gruß
Bernd