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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von klx
Okay. Bedankt!

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von f104wart
@ducman65: Du verwendest schon wieder (oder immer noch) die ältere Version, um die es hier gar nicht geht.

...aber Hauptsache, es steht das drin, was man gerne lesen möchte. .daumen-h1:

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von ducmann65
Kennst Du denn Unterschied zwischen Sultaninen und Korinthen?

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von sven1
Ich schon,
die werden aus verschiedenen Weinbeeren mittels Trocknung hergestellt.
Aus der "Schwarze Korinthe" und der "Sultana Traube".
Wobei die Sultanine hell und die Korinthe dunkel ist.
Als Überbegriff spricht man landläufig von Rosinen.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von Killerblauze
klx hat geschrieben: 14. Dez 2020 Gibt es da mitlerweile keine Alternativen? Die sind auch nicht billig oder?
Hab mir die G-BOX von Axel Joost eingebaut (rechts im Bild). finde ich persönlich besser.
Ist nicht mal 1/4 von der M-Unit!!!!!

https://www.elektronikbox.de/shop/index ... ducts_id=4

und kostet nicht ganz soviel wie die M-Unit.
Auf der Seite werden auch noch andere Produkte angeboten.

Gruß Simon

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von ducmann65
sven1 hat geschrieben: 18. Dez 2020 Ich schon...

... darum ging es mir garnicht

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von f104wart
ducmann65 hat geschrieben: 18. Dez 2020 Kennst Du denn Unterschied zwischen Sultaninen und Korinthen ?
Klar kenne ich den, aber im Gegensatz zu Dir kann ich auch lesen.

Aber das, was Du da machst, ist schlichtweg falsch: Du nimmst die Unterlagen von einem Gerät und sagst, das trifft auch für das andere zu.

...Also das, was in meinem Fahrzeugbrief drin steht, trifft dann automatisch auch auf Dein Moped zu, oder? :stupid:


Klar, Alrik hat gesagt, ... :beten: :roll:

Aber weil Alrik das sagt, muss das ein anderer Prüfer noch lange nicht so sehen. Das erleben wir ja bei allen möglichen Eintragungen oder Gutachten immer wieder. Der eine bekommt seine LuFis eingetragen und der andere nicht. Der eine muss für seine Louis-Tüten eine Fahrgeräuschmessung machen, der andere bekommt sie ohne eingetragen.

Ansatt diese bescheuerte Diskussion zu führen und solche Behauptungen anhand falscher(!) Unterlagen zu "belegen", sollte man einfach abwarten, welche Antwort @tylerhudson vom Hersteller bekommt und wie der den Eintrag begründet.

Umsonst, zufällig oder ohne es zu wissen, hat der das ganz sicher nicht da reingeschrieben, zumal es sich hier um ein in Berlin ansässiges deutsches Unternehmen handelt, bei denen man annehmen kann, dass ihnen die hierzulande geltenden Zulassungsvorschriften nicht völlig fremd sind. Und alles andere ist Wunschdenken!


Das einzige, was bisher wirklich Fakt ist, ist
Alrik hat geschrieben: 17. Dez 2020 Es gibt keine pauschale Verpflichtung, sowas eintragen zu lassen.
...Dem füge ich noch hinzu: Es gibt keine pauschale Verpflichtung, überhaupt irgendwas eintragen zu lassen.

Die Verantwortung und die daraus entstehenden Konsequenzen trägt einzig und alleine der Fahrzeughalter.

.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von TortugaINC
f104wart hat geschrieben: 18. Dez 2020 ...Dem füge ich noch hinzu: Es gibt keine pauschale Verpflichtung, überhaupt irgendwas eintragen zu lassen.
Selbstverständlich gibt es die.
Ich empfehle die Bedeutung einer Pflicht zu verinnerlichen.
f104wart hat geschrieben: 18. Dez 2020 Aber weil Alrik das sagt, muss das ein anderer Prüfer noch lange nicht so sehen.
Alrik kennt sich berufsbedingt am besten von uns mit den Vorschriften aus. Es steht dir frei, einen Paragraphen der StVZO zu benennen der gegenteiliges Aussagt.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von sven1
ducmann65 hat geschrieben: 18. Dez 2020 ... darum ging es mir garnicht
...mir schon, und wenn man ein wenig über den Text sinniert, kommt der geneigte Leser auch auf die Lösung :wink: .

Und jetzt lehne ich mich zurück und pule ein paar Rosinen aus meinem Kuchen.

LG

Sven

...der dachte, dass seit Mittwoch die Kindergärten im ganzen Land zu haben. So kann man sich irren :lachen1:

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Verfasst: 18. Dez 2020
von f104wart
TortugaINC hat geschrieben: 18. Dez 2020Alrik kennt sich berufsbedingt am besten von uns mit den Vorschriften aus. Es steht dir frei, einen Paragraphen der StVZO zu benennen der gegenteiliges Aussagt.

Sorry, aber die StVZO ist nicht dazu da, die berufsbedingte Erfahrung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
zu regeln oder zu bewerten. :neener: