Fazit vom TÜV Besuch: Blinker und Heck sind abgesegnet

nur die Einzelluftfilter sind nicht möglich ohne Fahrgeräuschmessung

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Zu den Blinkern: Es gibt ja einmal die Zulassung nach Nationalen Recht und nach EU Recht bei beiden gilt 20° zur anderen Seite und 80°Sichtbarkeit auf der Seite wo der Blinker montiert ist, beim Nationales Recht mindestens 34cm Innenkante Blinker auseinander EU 24cm, die blenden beim Kühler sind 29,5 cm auseinander also geht das nur nach dem EU Recht. Da ja die Gülle nicht nach EU zugelassen ist wäre hier erst mal Schluss wenn nicht das wäre da stünde. :dance2:
Wenn die ganze Lichtanlage nach EU installiert ist können auch ältere Motorräder nach dem EU Recht begutachtet werden, dass bedeutet auf allen Leuchteinheiten muss ein E Zeichen sein (Scheinwerfer, Blinker u. Rücklicht) und alle Kontrolllämpchen vorhanden sein (Schalterstellung reicht da nicht), eine Mischung von Nationalen und EU ist nicht möglich.
Hätte ich z.B. einen Scheinwerfer noch ohne E-Zeichen würde das auch mit dem Kombi Blinker/Rücklicht auch nicht gehen weil es so etwas nicht nach Nationalen Recht gab.