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Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 8. Jan 2014
von Marlo
Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 8. Jan 2014
von sixty4
Hatte letztens Blinker in ähnlicher Position montiert. Mochte mein Tüvie bei der HU mal garnicht. Und der ist echt sehr kulant was sowas angeht.
Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 8. Jan 2014
von Marlo
Ich werde das morgen abklären was geht und was nicht, wenn es so passt habe ich eine andere Idee, ich brauche dann nur noch jemanden der das Fräst.
die groben Masse sind 70x50x15 mm
Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 8. Jan 2014
von Alrik
Grundsätzlich ist die Anbringung da schon möglich. Man wird evtl. ein bisschen in die Breite gehen müssen, weil der Blinker auch 10° zur "falschen Seite" hin sichtbar sein muss. Dem steht evtl. die Gabel samt irgendwelcher Anhängsel im Weg.
Und man muss den Mindestabstand rechts/links von mindestens 340 mm beachten. Ich glaub nicht, dass der Kühler der Gülle das hergibt. Bin aber im Urlaub und kann daher nicht mal eben in die Garage gehen und nachmessen. ;)
Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 9. Jan 2014
von Alrik
Nachtrag:
Jetzt seh ich die Bilder, die waren dank grottenschlechtem Handynetz gestern nicht zu sehen.
Vergiss es, das is alles viel zu schmal. Die 340 mm kriegst du an der Stelle nicht vernünftig hin.
Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 9. Jan 2014
von Marlo
Fazit vom TÜV Besuch: Blinker und Heck sind abgesegnet

nur die Einzelluftfilter sind nicht möglich ohne Fahrgeräuschmessung

.
Zu den Blinkern: Es gibt ja einmal die Zulassung nach Nationalen Recht und nach EU Recht bei beiden gilt 20° zur anderen Seite und 80°Sichtbarkeit auf der Seite wo der Blinker montiert ist, beim Nationales Recht mindestens 34cm Innenkante Blinker auseinander EU 24cm, die blenden beim Kühler sind 29,5 cm auseinander also geht das nur nach dem EU Recht. Da ja die Gülle nicht nach EU zugelassen ist wäre hier erst mal Schluss wenn nicht das wäre da stünde. :dance2:
Wenn die ganze Lichtanlage nach EU installiert ist können auch ältere Motorräder nach dem EU Recht begutachtet werden, dass bedeutet auf allen Leuchteinheiten muss ein E Zeichen sein (Scheinwerfer, Blinker u. Rücklicht) und alle Kontrolllämpchen vorhanden sein (Schalterstellung reicht da nicht), eine Mischung von Nationalen und EU ist nicht möglich.
Hätte ich z.B. einen Scheinwerfer noch ohne E-Zeichen würde das auch mit dem Kombi Blinker/Rücklicht auch nicht gehen weil es so etwas nicht nach Nationalen Recht gab.
Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 9. Jan 2014
von Alrik
Jo, gute Lösung.
Ans "Umrüsten" auf EG-Beleuchtung hatte ich gar nicht gedacht.
Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 9. Jan 2014
von f104wart
Liegt aber nicht trotzdem eine Mischung aus EU- und nationalem Recht vor, da es auch in anderen Bereichen als der Lichtanlage Unterschiede gibt, z.B. bei der Radabdeckung. ...Oder wurde das ganze Motorrad jetzt nach EU-Recht geprüft?
...Wie sieht denn das Heck jetzt eigentlich aus? Ich habe kein Foto gefunden, in dem das fertige Heck zu sehen ist.
Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 9. Jan 2014
von Marlo
Ja hast schon recht mit der Mischung, nur wird dann eingetragen Lichtanlage nach EU Recht oder so, auf jeden Fall wird es irgendwie vermerkt , dass ist dann wie mit dem austragen der Reifenbindungen.
Zum Heck es gibt noch kein Foto, weil es erst ein Vorgespräch war um abzuklären was und wie!
So ist der aktuelle Stand (Fotomontage)

Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Verfasst: 9. Jan 2014
von Alrik
Ich nehm das mit der guten Lösung von vorhin wieder zurück. War zwar auch der Meinung, dass Umrüsten grundsätzlich möglich ist, aber Nachlesen hat das nicht bestätigt.
Ich les mich da nach dem Urlaub nochmal richtig ein.