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Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 23. Feb 2014
von DerAmerner
Mein TÜVer macht bei dem seitlichen Halter leider nicht mit! :stupid:
Gibt es nen Trick, dass man ihn trotzdem eingetragen bekommt? TÜV wechseln?

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 24. Feb 2014
von PeterS
Schleifen tut da aber nichts oder ?
Da der Fender so steil nach unten steht, sieht es aus als ob beim einfedern der Reifen schleift. Wenn da jetzt noch ein Nr-Schild drankommt ???


Chaaakaaaa

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 24. Feb 2014
von Maschmoeger
Wie da macht der nicht mit? Wenn du die Richtlinien einhält was ist dann sein Problem?

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 25. Feb 2014
von DerAmerner
Mein TÜVer meinte, das ich die 30° Regel ja schließlich nicht einhalten könnte, wenn ich das Kennzeichen links montieren würde.

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 25. Feb 2014
von Dengelmeister
DerAmerner hat geschrieben:Mein TÜVer meinte, das ich die 30° Regel ja schließlich nicht einhalten könnte, wenn ich das Kennzeichen links montieren würde.
Die 30° Regel bezieht sich nur auf die max. Neigung des Nummernschildes und nicht auf seinen Anbringungsort :oldtimer:
Soweit ich weiß mußt du bei seitl. Anbringung eine Mindesthöhe einhalten und das Nummernschild darf nicht zu weit vorne montiert sein, wegen der seitl. Ablesbarkeit. Aber das hat doch nix mit besagten 30° zu tun....

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 25. Feb 2014
von AtomicCafe
Ich widerspreche ja nur ungern aber in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV steht das so:
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen:
...
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
...
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 25. Feb 2014
von Dengelmeister
Aaah,..ok, wieder was gelernt .daumen-h1:
Ich schrieb ja:....das Nummernschild darf nicht zu weit vorne montiert sein, wegen der seitl. Ablesbarkeit.
Das da auch 30° gelten... :dontknow:

Ich kannte die 30° Regelung nur im Bezug auf die Neigung.



Danke :clap:
LG Hans

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 25. Feb 2014
von AtomicCafe
Manchmal hasse ich es wenn ich recht habe :roll:
… aber war eigentlich klar, dass das irgendwo genau geregelt ist mit den Kennzeichen.

matze

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 25. Feb 2014
von Dengelmeister
AtomicCafe hat geschrieben:Manchmal hasse ich es wenn ich recht habe :roll:
… aber war eigentlich klar, dass das irgendwo genau geregelt ist mit den Kennzeichen.

matze
Hi Matze,
nee nee, das paßt schon und wir wären ja nicht in Deutschland wenn das mit den Regeln anders wäre :banghead:

LG Hans

Re: Yamaha XJ 550 Umbau

Verfasst: 25. Feb 2014
von Maschmoeger
Mein TÜV er sagt mir aber die 30° sind aus einer Entfernung von 25m zu sehen! Und das ist ja nicht wirklich schwer das hinzugekommen, oder?

Und warum solltest du die 30° nicht einhalten können?