dmc179 hat geschrieben:Wieso hat er nichts falsche gemacht? Im Artikel war keine Angabe ob vorne oder hinten und im Chat schreibt er mir für vorne. Versteh nicht wo du da Fairness siehst, aber lassen wirs am Besten einfach so stehen..
Sorry, Du hast nichts darüber geschrieben, wer im "Chat" was gesagt hat. Ich habe es so verstanden, dass da noch eine dritte Person im Spiel ist. Ist mir, ehrlich gesagt, auch völlig wurscht.
...Wenn er, wie Du jetzt sagst, vorne geschrieben hat und es ist ne hintere, dann hast Du das Recht darauf, den Kauf rückgängig zu machen. Da beist die Maus keinen Faden ab.
dmc179 hat geschrieben:Dass ich Anspruch auf die Rückgabe habe ist mir schon klar, nur antwortet der Verkäufer nicht. Es gibt keine Optionen, außer A: Hausbesuch, dafür wohnt er aber zu weit weg B:
Wenn Du den Absender/die Adresse hast, ist die Sache doch ganz einfach:
Du schreibst ihn per Einschreiben an, klärst ihn über "seine Rechte" auf und setzt ihm eine Frist, in der er sich zur Rücknahme äussern muss.
Sollte er diese Frist verstreichen lassen, drohst Du damit, die Sache Deinem Anwalt zu geben. Du machst ihm klar, dass er im Falle einer Niederlage auch die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat.
Und wenn Du diese Aussage sogar noch schriftlich hast, kommt er dagegen eh nicht an. Und das würde ich ihm schon entsprechend deutlich mitteilen. Mit mir jedenfalls würde er diese Spielchen nicht spielen.
...Aber egal: Du hast Deine Entscheidung getroffen und gut isses.
Ich hoffe nur, Du hast nicht zu viel dafür bezahlt und der Verlusst hält sich in Grenzen. Hintere Bremsen von einer Boldor lassen sich nur schwer verkaufen.
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