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Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von obelix
7Fifty hat geschrieben: 17. Nov 2019Die erste Kontaktaufnahme zu einem Ing ist erfolgt. Ich habe ihm zwar keine Doku hingelegt, zumindest aber eine halbwegs bebilderte Wegleitung, damit er zumindest weiß, wohin die Reise gehen soll. Ergebnis: Jo... junger Mann... sieht ganz gut aus. Aber aufpassen: Radabdeckung will ich unbedingt sehen!
Ich seh Dein Problem ned... Die Radabdeckung ist halt sein persönlicher Feind, den er bekämpft:-) Da das aber kein Teil ist, das eingetragen wird/werden muss, seh ich da überhaupt kein Thema. Ob Du nachher das Ding rausoperierst oder damit rumfährst ist Dein ganz spezielles, eigenes Vergnügen. Wenn er es sehen möchte tust ihm halt den Gefallen, tut Dir ned weh und der Prüfer ist zufrieden. Und ein zufriedener Prüfer ist das Beste, was man erwarten kann. Aus Deinem Text lese ich raus, das er für alle anderen Änderungswünsche empfänglich ist - was gibts da dann noch weiter zu suchen????? Pflege ihn, behandel ihn gut, kraul ihm den Bauch und freu dich an ner guten Geschäftsbeziehung.

Selbst in ner Kontrolle später ohne Radabdeckung isses zumindest ein 5ß%50 Deal. Es existiert ja ein Schreiben vom KBA, dass fehlende Radabdeckungen nicht zu beanstanden sind. Das hältst dem Sheriif vor die Nase und i.d.R. isses dann gut.

Gruss

Obelix

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von Alrik
Ich seh auch nur viel Text und wenig Problem. :)
Gedanken vorher machen ist okay, aber irgendwann isses auch genug.

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von hellacooper
obelix hat geschrieben: 17. Nov 2019 Da das aber kein Teil ist, das eingetragen wird/werden muss, seh ich da überhaupt kein Thema. Ob Du nachher das Ding rausoperierst oder damit rumfährst ist Dein ganz spezielles, eigenes Vergnügen...

...Selbst in ner Kontrolle später ohne Radabdeckung isses zumindest ein 5ß%50 Deal. Es existiert ja ein Schreiben vom KBA, dass fehlende Radabdeckungen nicht zu beanstanden sind. Das hältst dem Sheriif vor die Nase und i.d.R. isses dann gut.
Das sehe ich ein wenig anders! Wenn die "Radabdeckung hinten nach StVZO" des Prüfers persönlicher Feind ist, dann wird er es mit ziemlicher Sicherheit eben doch in die Papiere eintragen: "mit verlängerter Radabdeckung hinten" - genau so stand es damals in den Papieren meiner VT600, die ich als USA-Import in D gekauft hatte. Schöner Mist, denn damit hast Du gegenüber der Rennleitung schon verloren, wenn Du ohne herumfährst. Denn Kennzeichen alleine dient nicht als Radabdeckung! :dontknow:

Wie man sich allerdings an so einem Sch... aufgeilen kann, ist mir absolut rätselhaft. Zumal es ja mittlerweile allerorten toleriert wird.

Gruß

André (der nach der Lektüre hier schon eine Tüte Chips aufhat... :grinsen1: )

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von cafetogo
Ja natürlich ist es mal genug oben steht: Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber
Und nicht für Kriecher, Dilettanten,  Aktenwälzer und Erbsenzähler.  :friendlyass:

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von hellacooper
hellacooper hat geschrieben: 17. Nov 2019 Wie man sich allerdings an so einem Sch... aufgeilen kann, ist mir absolut rätselhaft.
PS: Ich meinte damit 7Fiftys TÜV-Prüfer.

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von Alrik
Das is egal, was du gemeint hast, cafetogo kann nicht lesen und kriegt es sowieso in den falschen Hals.

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von hellacooper
:mrgreen:

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von 7Fifty
obelix hat geschrieben: 17. Nov 2019 Aus Deinem Text lese ich raus, das er für alle anderen Änderungswünsche empfänglich ist - was gibts da dann noch weiter zu suchen????? Pflege ihn, behandel ihn gut, kraul ihm den Bauch und freu dich an ner guten Geschäftsbeziehung.
ACK. Ich werde ihn nach erfolgreichen Abschluss auch mit einem Präsentkorb überraschen und ihn mal drücken - hab' ich mir zumindest vorgenommen. :wink:
Es existiert ja ein Schreiben vom KBA, dass fehlende Radabdeckungen nicht zu beanstanden sind. Das hältst dem Sheriif vor die Nase und i.d.R. isses dann gut.
Du meinst aber hoffentlich nicht diesen Schrieb aus Flensburg, 02.03.1998?

Den hab hier hier auch aufm Rechner liegen, sogar iirc hier ausm Forum. Also mal im Ernst: Sofern wir vom gleichen Dokument reden, schreib' ich dir das auch fix in Word zusammen. Ich formuliere das der Netzgemeinde in ähnlicher Formatierung sogar für weitere kritische Bauteile... mal sehen, ob die Herren Polizisten dann im Falle erst einen Schreikrampf bekommen oder vor Freude anfangen, zu weinen; oder beides zusammen. :bulle:

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von cafetogo
Alrik hat geschrieben: 17. Nov 2019 Das is egal, was du gemeint hast, cafetogo kann nicht lesen und kriegt es sowieso in den falschen Hals.
Der war auch nicht gemeint, hat sich nur überschnitten :mrgreen:

Re: K&N Luftfilter an CB 500 four eintragen / Breifkopie oder Geräuschmessung?

Verfasst: 17. Nov 2019
von obelix
hellacooper hat geschrieben: 17. Nov 2019Denn Kennzeichen alleine dient nicht als Radabdeckung!
Korrekt. Aber wenn ein Halter mit nem Blech dran ist schon:-)
Aber wieso sollte ein Prüfer ne serienmässige Radabdeckung denn nochmal zusätzlich eintragen???

Gruss

Obelix