Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Verfasst: 1. Okt 2024
Wer sich weiter mit den gesetzlichen Verordnungen bei Krafträdern beschäftigen möchte sollte sich dieses mal durchlesen.
http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf
Wenn kein Buchstabe mit angeführt ist gilt Automatisch die Polizeiliche Messung ( P ). Das ganze gilt, wenn ich das richtig interpretiere ab einer Zulassung ab 1976.
Das macht das ganze auch so schwammig, wenn in den Papieren das ( N ) bei Zulassungen von 1976-30.04.1981 ( Nachträge bis 30.09.1983) plötzlich verloren ging.
Da ich einige Motorräder besitze wo ein N hinter der Standgeräuschmessung steht habe ich immer eine Kopie der o. G. Richtlinien bei der Zulassungsbescheinigung liegen, für Beamte die sich nicht ganz sicher sind wie das ganze mit unseren alten Gelump zu handhaben ist.
Gerade bei dem ( N ) hinter Werten gibt es bis 1983 noch Übergangsfristen, die viele nicht auf dem Schirm haben.
Gruß aus den verregnetem Harz
Frank
http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf
Wenn kein Buchstabe mit angeführt ist gilt Automatisch die Polizeiliche Messung ( P ). Das ganze gilt, wenn ich das richtig interpretiere ab einer Zulassung ab 1976.
Das macht das ganze auch so schwammig, wenn in den Papieren das ( N ) bei Zulassungen von 1976-30.04.1981 ( Nachträge bis 30.09.1983) plötzlich verloren ging.

Da ich einige Motorräder besitze wo ein N hinter der Standgeräuschmessung steht habe ich immer eine Kopie der o. G. Richtlinien bei der Zulassungsbescheinigung liegen, für Beamte die sich nicht ganz sicher sind wie das ganze mit unseren alten Gelump zu handhaben ist.

Gerade bei dem ( N ) hinter Werten gibt es bis 1983 noch Übergangsfristen, die viele nicht auf dem Schirm haben.
Gruß aus den verregnetem Harz
Frank