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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von igel
Mich macht der ganze Quark völlig gaga…

Ich hab jetzt nochmal in die Papiere geschaut. Bei meiner XS400 BJ 79 ist kein Reifenhersteller eingetragen. Originale Reifengrößen sind 3.00 S18 und 3.50 S18, nach dem Umbau wurden 90/90-18 und 110/90-18 eingetragen, ebenfalls ohne Hersteller. Da geh ich doch jetzt mal davon aus, dass ich diese Größen, egal von welchem Hersteller, fahren darf, oder nicht?

Bei der Seven Fifty steht drin „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“, ich find aber auf der Händlerseite des Kollegen aus dem Video von Ralf dafür nur Reifen mit Freigabe und dass von verschiedenen Herstellern.

Ich bin da irgendwie raus…… :zunge:

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von scrambler66
ist doch ganz einfach - bei der XS darfst du alles aufziehen, solange die Größe, Tragfähigkeit etc. stimmt. Bei der Sevenfifthy nur das, was der Hersteller in die ABE geschrieben hat https://www.honda.de/content/dam/local/ ... c42_02.pdf und die ist stand 2002 :shock:

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von f104wart
igel hat geschrieben: 23. Jan 2024 Da geh ich doch jetzt mal davon aus, dass ich diese Größen, egal von welchem Hersteller, fahren darf, oder nicht?
Ich sehe das genau so und mache es auch so.

...Wobei bei meiner PC01 (CX 500 C) dazu kommt, dass sie ein Sonderfall ist: Serienmäßig hat die hinten nämlich eine 16"-Felge, ist aber auf 18" umgebaut und mit der dazu passenden Reifengröße eingetragen. Ich würde also, selbst wenn ich das wollte, für dieses Moped gar keine Freigabe eines Reifenherstellers finden, weil es dieses Moped mit 18" Hinterrad eigentlich gar nicht gibt.

igel hat geschrieben: 23. Jan 2024Bei der Seven Fifty steht drin „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“, ich find aber auf der Händlerseite des Kollegen aus dem Video von Ralf dafür nur Reifen mit Freigabe und dass von verschiedenen Herstellern.
Der Satz „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ ist so ein Standardsatz, der oft auch dann drin steht, wenn es gar keine Fabrikatsbindung gibt.

Er bedeutet ledig, dass wenn in der Betriebserlaubnis eine Reifenfabrikatsbindung drin steht, diese dann auch zu beachten ist.

Auf Honda.de gibt es auch noch eine Liste, in der auch aufgeführt ist, welche Fabrikatsbindungen inzwischen aufgehoben wurden.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von vanWeaver
f104wart hat geschrieben: 23. Jan 2024 In erster Linie ging es bei der Verordnung mit der DOT 20 um eine Änderung der Reifengröße und der Reifen-Bauart.
Nein

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von f104wart
Doch, denn wenn ich keine Fabrikatsbindung habe, und das habe ich geschrieben, betrifft es mich nur dann, wenn ich die Größe z.B. von Zoll in eine metrische Vergleichsgröße (oder eine davon abweichende Größe) ändern möchte, was bisher mit Freigabe des Reifenherstellers ohne Eintragung möglich war.

Bei der Vergleichsgröße reicht §19.3 (dann brauche ich auch in Hessen nicht zur Bündelungsbehörde gehen) und bei einer anderen als der Vergleichsgröße, z.B. bei einem breiteren Reifen, brauche ich eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO, was dann in Hessen auch den Antrag bei der Bündelungsbehörde nach sich zieht.

Mopedschrauber hat geschrieben: 22. Jan 2024Alrik könnte da sicher mehr dazu sagen.
Das würde mich freuen! :grin: ...Egal ob er meine Aussage bestätigt oder korrigiert, denn auch ich möchte Klarheit haben.

Auch in Sachen Bündelungsbehörde gibt es sehr viele Scheißhausparolen und wird sehr viel Halbwissen verbreitet, besonders von Leuten, die nicht aus Hessen kommen und damit gar nichts zu tun haben.

Die Bündelungsbehörde sitzt auch nicht zwangsläufig in Marburg, sondern eine in Marburg und eine in Fulda. Welche zuständig ist, hängt vom Wohnort des Antragstellers ab.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von Mopedschrauber
f104wart hat geschrieben: 23. Jan 2024 Die Bündelungsbehörde sitzt auch nicht zwangsläufig in Marburg, sondern eine in Marburg und eine in Fulda. Welche zuständig ist, hängt vom Wohnort des Antragstellers ab.
Gibt in Hessen sogar Zulassungsbezirke ohne Bündelungsbehörde.
Frankfurt und der Hochtaunuskreis sind meine ich nicht dabei.

Als Pälzer aber auch nicht so interessant für mich. Nur der Vollständigkeitshalber

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von saflo
Männers,
Ich hab doch nur geschrieben, dass der vor 1 1/2 oder 2 Jahren verzapfte Blödsinn wieder rückgängig gemacht wurde, weil völlig unpraktikabel und unsinnig. Ich konnte das damals auch nicht glauben, deshalb hat mir mein KÜSer schriftlich die dazugehörige Anweisung gezeigt. Und genau der hat mir letzte Woche total erleichtert mitgeteilt, dass das ganze wieder gekippt wurde.
Glaubt es - oder glaubt es nicht - da gibt es nichts mehr zu diskutieren - ist vorbei.

Grüße - Stefan, der Euch nur was Gutes erzählen wollte :law:

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von vanWeaver
f104wart hat geschrieben: 23. Jan 2024 ändern möchte,
Darum ging es hier ja nicht Ralf.

Stefan, danke dafür. .daumen-h1:

...wo hattest du das her, nur vom Prüfer oder gibbet da etwas schriftlich?

Werner, Frankfurt muss auch zur Bündelungsbehörde, Kumpel wohnt in Frankfurt daher meine Info.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von saflo
@Friedhelm: Die KÜS prüft bei mir in der Werkstatt.
In erster Linie Autos, aber auch das eine oder andere Kundenmotorrad, und eben meine Moppets.
Und mein Prüfer erzählt mir dann auch immer alles, was sich beim prüfen von Zweirädern ändert. Da ich ihm schon des Öfteren einen Vogel gezeigt habe,
bringt er mir schon immer ein Organigramm mit, auf dem dann steht, wann wie zu handeln ist. Das sind interne Papiere der Prüforganisation, die ich nicht einfach hier einstellen darf (wobei es mich schon manchmal gejuckt hat!!!).

Grüße - Stefan

Ich frag ihn beim nächsten Mal nochmal, ob ich die jetzige Verfahrensweise mal hier einstellen darf.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 23. Jan 2024
von vanWeaver
saflo hat geschrieben: 23. Jan 2024 Ich frag ihn beim nächsten Mal nochmal, ob ich die jetzige Verfahrensweise mal hier einstellen darf.
Danke Stefan,
vielleicht hat ja hier schon jemand die Novelle zur Hand.