

Das ist ja was ganz anderes. Da gehört das "freie" Fahren dazu. Aber ned, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Belieben unkontrolliert runzugurken.vanWeaver hat geschrieben: 16. Jan 2019Wenn der Ingenör ne Probefahrt macht, incl. Autobahn, um das Fahrwek zu testen kommste aber ins husten.
Läuft.Alrik hat geschrieben: 15. Feb 2019 Heute wurde den Änderungen der StVZO im Bundesrat zugestimmt, jetzt warten wir nur noch auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, dann geht's los.