Ratz hat geschrieben: 18. Nov 2019
STVO ist nicht STVZO. Und wenn du die STVO mißachtest wird dein A.... gedingst. Wenn der Prüfer für dich die STVZO (oder eben EG)
für dich mißachtet wird sein A.... gedingst. Warum sollte er seinen A.... dafür hergeben?
Ok... deinen Einwand akzeptiere ich durchaus. Denn ich vereinnahme die Kompetenz eines Dritten, mir (idealerweise) meinen Willen zu geben. Habe ich, glaub' ich, verstanden.
Mein letztes Posting bezog sich aber darauf, die jeweiligen Richtlinien (also StVZO vs. EG) nicht absolut
starr behandeln zu müssen. IIRC lässt sich das sogar vermischen, will mich da aber zugegebenermaßen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen (imho gibts da eine Klausel in der StVZO, EG-Recht im nationalen Recht zu inkludieren, wenn ich das mal so nennen darf).
StVO und StVZO kann ich durchaus unterscheiden - es sollte nur als anschauliches Beispiel dienen, das irgendjemand vor $ Jahren die innerörtlich verbindlichen 50, in Stein gemeißelt verewigt hat und seitdem für die absolut legitime Geschwindigkeit innerorts hält. Ich möchte zu meinem Lebtag noch denjenigen erleben, der ob seiner individuellen Bedenken innerorts freiwillig 30 fährt - Hupkonzert von hinten ist dann vermutlich garantiert.
Dieter Nuhr hat das mal schön ausformuliert:
(Sinngemäß) Fährste in der 30er-Zone vor der Schule/Kindergarten 20, biste ein Spanner. Fährste 40, biste ein Raser. Seitdem fahre ich korrekte 33.
Dann sind wir da worauf du hinaus wolltest.
Ich will es mir im Idealfall doch nur so einfach wie möglich machen - nicht mehr, nicht weniger.
Lass' es uns dabei bewenden... ich versuche, das Beste dabei heraus zu holen. Wenns nicht anders geht, dann isses eben so.
Ich gehöre hier halt auch nur zu der Spezies der Honks, die lieber vorher mal nachfragen als ewigen Stress mit diesem ganzen Mopedzeugs zu haben.
