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Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von TheDuke
Hi!

Mache aus meiner KLR 650 (Enduro) einen Cafe Racer.

1) Nun ist es glücklicherweise so, dass die Nach-unten-Justierung/Neigung des Endurolenkers genau dem entspricht was man bei Cafe-Racern eben hat. Mit anderen Worten ich müsste hier kein Geld investieren für einen Custom-Lenker. Frage ist nur ist das erlaubt oder muss ich diese Veränderung der Neigung eintragen lassen? Weil, gehen tut es ja. Schrauben in der Mitte auf und nach unten ziehen. Dann die Bedienelemente angepasst und schon habe ich abgesenkte Griffe...

2) Wie ist das mit der Verkleidung? Muss ich die austragen lassen? Googelt man danach sagen einige ja andere nein, wenn keine scharfen Kanten etc. Wisst ihr da etwas sicheres?

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von Kaffeepause
Hallo THE DUKE , erster Beitrag und schon so viele Fragen, stell Dich doch erst einmal in
dem entsprechenden Forumsbereich vor, und fall nicht sofort mit der Tür ins Haus.

Zu deinen Fragen.

1 Lenker kannst Du drehen wie Du willst, der Neigungswinkel spielt keine Rolle, solange
der Bewegungsraum des Lenkers nicht gestört wird.

2. Verkleidung kannst Du demontieren,,,,,

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von TheDuke
Kaffeepause hat geschrieben:Hallo THE DUKE , erster Beitrag und schon so viele Fragen, stell Dich doch erst einmal in
dem entsprechenden Forumsbereich vor, und fall nicht sofort mit der Tür ins Haus.

Zu deinen Fragen.

1 Lenker kannst Du drehen wie Du willst, der Neigungswinkel spielt keine Rolle, solange
der Bewegungsraum des Lenkers nicht gestört wird.

2. Verkleidung kannst Du demontieren,,,,,
Alles klar, das klingt ja schon einmal gut. Danke.
Vorstellung ist erfolgt.

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von TheDuke
Wie sieht das mit den Soziusgriffen und dem Gepäckträger aus? Die habe ich auch entfernt.....

Schutzblech werde ich ebenfalls entfernen und durch das hier ersetzen:
https://www.louis.de/artikel/alu-kotflu ... t=42003483

Seht ihr da Probleme/TÜV-Bedarf?

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von himora88
TheDuke hat geschrieben:Wie sieht das mit den Soziusgriffen und dem Gepäckträger aus? Die habe ich auch entfernt.....

Schutzblech werde ich ebenfalls entfernen und durch das hier ersetzen:
https://www.louis.de/artikel/alu-kotflu ... t=42003483

Seht ihr da Probleme/TÜV-Bedarf?

das kannst du alles problemlos machen... die griffe sind soweit ich weiss eh nicht notwendig. die meisten alten moppeds hatten nie griffe für den sozius .... gepäckträger ist sowieso nicht notwendig...

der kotflügel sollte problem montierbar sein. nur ohne wird es schwer...

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von TheDuke
himora88 hat geschrieben:
TheDuke hat geschrieben:Wie sieht das mit den Soziusgriffen und dem Gepäckträger aus? Die habe ich auch entfernt.....

Schutzblech werde ich ebenfalls entfernen und durch das hier ersetzen:
https://www.louis.de/artikel/alu-kotflu ... t=42003483

Seht ihr da Probleme/TÜV-Bedarf?

das kannst du alles problemlos machen... die griffe sind soweit ich weiss eh nicht notwendig. die meisten alten moppeds hatten nie griffe für den sozius .... gepäckträger ist sowieso nicht notwendig...

der kotflügel sollte problem montierbar sein. nur ohne wird es schwer...
Super, dank Dir!

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von Troubadix
himora88 hat geschrieben: das kannst du alles problemlos machen... die griffe sind soweit ich weiss eh nicht notwendig. die meisten alten moppeds hatten nie griffe für den sozius .... gepäckträger ist sowieso nicht notwendig...

Ich würde das Gegenteil behaupten, bei 2 Personen Betrieb muss ein Griff oder Halteriemen am Motorrad sein, die unterscheidung entsteht nur über die Sitzbanklänge, sprich du kannst eine lange Bank nicht solo nutzen.

Solo 30-40cm

Mit Riemen min 65cm

Mit Griff min 60 cm

Quelle
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm

Auch die Verkleidung ist nach meinem Wissen Austragungspflichtig weil sie in der ABE mit geprüft wurde und sich Fahrverhalten und auch Lärm/Abgasverhalten ändern könnten.




Troubadix

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von blatho
So kenn ichs auch, Troubadix- Soziusgriff oder -riemen muß bei einer Zweipersonenzulassung vorhanden sein und eine originale Verkleidung muß ausgetragen werden.

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von TheDuke
Troubadix hat geschrieben:
himora88 hat geschrieben: das kannst du alles problemlos machen... die griffe sind soweit ich weiss eh nicht notwendig. die meisten alten moppeds hatten nie griffe für den sozius .... gepäckträger ist sowieso nicht notwendig...

Ich würde das Gegenteil behaupten, bei 2 Personen Betrieb muss ein Griff oder Halteriemen am Motorrad sein, die unterscheidung entsteht nur über die Sitzbanklänge, sprich du kannst eine lange Bank nicht solo nutzen.

Solo 30-40cm

Mit Riemen min 65cm

Mit Griff min 60 cm

Quelle
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm

Auch die Verkleidung ist nach meinem Wissen Austragungspflichtig weil sie in der ABE mit geprüft wurde und sich Fahrverhalten und auch Lärm/Abgasverhalten ändern könnten.




Troubadix

Ok, dann doch zum TÜV :)

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von GuzziWilly
Jo, kenne ich auch so! Habe ein paar mal erlebt, dass der TÜV- Mann meine Sitzbank gemessen hat, als ich noch die originale (von V7 Sport) montiert hatte. Die wäre für zwei Personen eigentlich zu kurz! [FACE SAVOURING DELICIOUS FOOD] ist aber original!