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Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von GeneralLee
Hey. hat jemand von euch folgenden Tacho montiert?
http://www.teilehandel-bike.de/Tachos-D ... 30019.html
War gerade beim TÜV und der Prüfer meinte, er braucht irgendeinen Nachweis der Funktion um sicherzugehen, dass das auch ein zugelassenes Zubehörteil ist...
Dumme Frage: Dabei war nix bei dem Teil. Was leg ich denn dem guten Mann jetzt hin?
Danke euch.
Re: Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von Oette
Gib ihm die Klinke in die Hand und gehe woanders hin.
Formal sind Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen nicht einmal vorgeschrieben, du könntest dich also während der Fahrt sogar auf reines Schätzvermögen verlassen.
Der Tacho interessiert eigentlich niemals jemanden, wenn er meint da am Rad drehen zu müssen, investier das Geld lieber in einen kompetenteren Menschen...

Re: Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von GeneralLee
Hehe Im Prinzip haste recht. Jedoch sind ihm im Ausgleich dazu einige andere Sachen gar nicht erst aufgefallen. Lange Rede kurzer Sinn: Ich muss irgendwie diesen Tacho erklären und hab dann die Plakette.
Gibt es irgendwelche Gesetzestexte wo drinsteht dass ein Tacho keine Pflicht ist? Was ich ihm hinlegen könnte?
Re: Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von Tunefisch
Tachos sind meiner Meinung Pflicht. Siehe untenstehenden Gesetzestext. Bei meiner Enduro hatte ich auch mal einen Prüfer der bei dem selben Tacho kritisch nachgefragt hat. Hab dann auf den K-Wert hingewiesen (also die Übersetzung der Tachos) der gleich geblieben ist und damit war der Drops gelutscht. Der K-Wert müsste auf dem alten sowie auf dem neuen hinten drauf stehen. Wenn du den alten nicht mehr hast, geh in Ebay oder Google rein und such dir ein Bild deines alten Tachos auf dem der K-Wert abgebildet ist. So würde ich vorgehen wenn du unbedingt bei dem Prüfer bleiben willst.
§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1.
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie 2.
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Re: Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von Troubadix
Hast du mal beim ADAC oder Boschh Dienst gefragt ob die einen Tachotest machen können???
Troubadix
Re: Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von didi69
hast du den originalen noch?
Wenn ja schraub den irgendwie dran.. eier zum TÜV lasse dir deine Plakette geben und ich denke den Rest brauche ich nicht zu erklären....

Re: Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von GeneralLee
In dem Tacho sind sämtliche Kontrollampen etc verkabelt. Die Lösung fällt also aus.
Re: Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von gondelschnitzer
Wenn es nur um ne HU geht, fahr ne andere Prüfstelle an.
Re: Mini Tacho
Verfasst: 3. Jul 2015
von scheffi
naja, ein tacho ist es ja eigentlich nict. nur ein dzm mit wegstreckenzähler. die geschwindigkeit wird in dem teil ja nicht angezeigt.
im zubehör gibt´s aber genügend andere kleine tachos. das dürfte dann reichen.
Re: Mini Tacho
Verfasst: 4. Jul 2015
von GeneralLee
Nöö Leude, andere Prüfstelle fällt aus hab ich oben erklärt und es ist auch kein DZM sondern ein ganz normaler Tacho.
Also falls keiner noch eine großartige Idee hat was ich dem für ein Papier vorlegen könnte, probier ich das mit dem K-Wert was Tunefisch meinte... schauen wir mal was er sagt..