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Eintragung "offene Luftfilter" Fahrzeugschein

Verfasst: 10. Aug 2015
von FloRe
Hallo zusammen,

heute habe ich mit einem Tüv-Prüfer gesprochen bezüglich der offenen Luftfilter.
Er meinte, wenn ich dazu keine Papiere (ABE, ...) habe, würde es ihm auch genügen, eine Kopie von
einer bestehenden Eintragung zu haben. :grin: . Jetzt brauche ich eure Hilfe ...

Ich selbst habe eine Honda CB 750 Bj. 81 umgebaut.
Kann mir von euch jemand die Eintragung zukommen lassen , andere Modelle auch kein Problem.
Mal schaun was er dann dazu sagt :law:

Schöne Grüße
Flore

Re: Eintragung "offene Luftfilter" Fahrzeugschein

Verfasst: 10. Okt 2015
von unitechnix
Bräuchte ich auch dringend [GRINNING FACE WITH SMILING EYES]


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Re: Eintragung "offene Luftfilter" Fahrzeugschein

Verfasst: 10. Okt 2015
von GerdZX10
Offensichtlich ist Dein TÜV-Mann kein Voll-Sachverständiger, der Einzelabnahmen nach § 21 StVZO machen darf. Wenn die Abgasanlage nicht wesentlich lauter ist als original, dann wird die Lautstärke AUSgetragen und die offenen Luftfilter NICHT EINgetragen. War erst vorgestern beim TÜV und habe das dann so erfolgreich abgenommen bekommen.

*edit*

Das letzte Bild zeigt die Schlußseite des Gutachtens und ist Bestandteil der Abnahme. Auf der der Seite davon ist eim Punkt Abgasanlage vermerkt: n/a*. Musste also nicht eingetragen werden.

Aber es gibt auch die übrigen TÜV-Menschen, die nur mit vorliegendem Gutachten, oder mit KBA-Nummer oder nach ABE eintragen dürfen. Du hast wohl einen solchen erwischet. Die brauchen was, woran sie sich klammern können. Vielleicht hilft dieser Eintrag hier:

*edit*

Viel Glück! Ich empfehle aber das Vorsprechen beim Vollsachverständigen! :oldtimer:

Re: Eintragung "offene Luftfilter" Fahrzeugschein

Verfasst: 24. Jul 2019
von luvabu
Hallo Freunde!

Ich habe das geiche problem und bräuchte dringend eine Gutachten Kopie für die Eintragung bei mir. Die Bilder kann ich leider nicht mehr sehen, kannst du die nochmal senden GerdZX10?

Viele Grüße
Lukas

Re: Eintragung "offene Luftfilter" Fahrzeugschein

Verfasst: 25. Jul 2019
von Tomster
Hallo Lukas,
was soll das denn für ein "Gutachten" sein?
Dass irgend jemand an einenm x-beliebigen Motorrad sog. "offene" Luftfilter eingetragen bekommen hat (wenn ein Luftfilter offen ist, filtert er keine Luft mehr)?
In NRW kommst du um eine Einzelabnahme mit Leistungs- u. Geräuschmessung nicht drumherum. Versteht sich von selbst, dass die Erstzulassung des Krads vor 1989 liegen muss. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

Bis dahin
Tom

PS: der Faden hier ist von 2015!