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Tankumbauten eintragungspflichtig?

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Bob
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Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von Bob »

Tach Leute,

ich wollte mal fragen, ob sich jemand mit der Rechtslage beim Tausch des Tanks auskennt. Im Gestzestext heißt es ja, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn
"1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Das Einzige, was meiner Meinung nach zutreffen könnte wäre Ziffer 2. Wobei ich das auch nicht so wirklich sehe, wenn der Tank nun nicht gerade leckt oder nur mit Kabelbindern festgemacht ist.

Also: Eintragungspflichtig oder nicht? Oder einfach darauf hoffen, dass der TÜV-Prüfer das nicht merkt? Was bei einem Alutank zwar unwahrscheinlich, aber möglich ist.

Hat einer von Euch schon mal sowas gemacht und kann mir vielleicht helfen?
Danke schon mal im Voraus

Gruß Bob

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Bob
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von Bob »

Hat sich erledigt.

Nach Stunden der Recherche und Rumtelefonierens ist das Ergebnis: Ja, es muss eingetragen werden. Weiterhin muss der Tank eine Seriennummer haben und ein Druckgutachten...

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Butze
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von Butze »

Ja leider....irgendwo gibts bestimmt noch ein TÜVer der das einträgt
Gruß Butze

...............was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

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nilsen
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von nilsen »

Tach,

also ich habe auch einen anderen Tank an meiner Karre und eine Serien Nr. kann man darauf nicht mehr sehen. Druckgutachten habe ich dennoch und damit auch keine Probleme bei der Eintragung laut TÜV. Solange der Hersteller des Tanks bekannt ist und dieser auch klar identifiziert werden kann, reicht das meine ich. Viele Tanks werden ja aufgearbeitet, gespachtelt und lackiert. Und bei den alten Mühlen sind die auch weitaus toleranter!

Such dir einfach 'nen netten Sachverständigen für Motorradumbauten und dann haste denke ich keine Probleme.
Schrauber.

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flo
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von flo »

Schraub den Tank hin und fahr damit!Stell dich nicht so an...............grins

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Bob
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von Bob »

Hey flo.

Genau das denke ich mir in letzter Zeit öfter. Die Herren in grün, blau oder was jetzt so Mode ist merken das eh nicht und selbst von den Prüfingenieuren hat doch nur ein Bruchteil einen Durchblick

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nilsen
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von nilsen »

Das stimmt so nicht ganz....... :P
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Bob
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von Bob »

Naja, nachdem ich sowohl von einem TÜV-Prüfer, als auch einem Wegelagerer beschuldigt wurde an meiner 125er einen illegalen Endtopf zu fahren, obwohl dick und fett "YAMAHA 4FL" eingraviert war und der Herr von der Polizei meinte ich dürfe damit nicht weiterfahren, weil der ja keine EG-ABE hat, bin ich da irgendwie vorgeschädigt :roll:

Bis ich dem mal beigebracht hatte, dass auf Originalteilen der 90er sowas nicht existierte war der motor wieder kalt...

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grumbern
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von grumbern »

Nummer ist nicht nötig, eine Druckgutachten macht eine Eintragung aber weitaus einfacher. Mein TÜVer hat das alles gemacht. War ich ganz froh darum, nachdem es keiner von den Heizungs- und Tankfritzen machen wollte. Habe den Tank einfach abgedichtet und eine 1/4 Zoll Druckluftkupplung an den einen Benzinhahnanschluss geschraubt. Für die Prüfung der Pneumatikbremsen an LKWs haben die sowieso ein Prüfgerät und das hat er einfach an den Tank gehängt und mit 0,3bar belastet. Da der Druck Tags darauf noch drin war, hat er mir einen Bescheid ausgestellt und einige Zeit später auch den Tank auf der fertigen Maschine eingetragen.
Für einen ungeänderten Serientank (meiner war ja Eigenbau) braucht es nicht einmal das Gutachten, Hauptsache, es ist alles sicher befestigt und stört nicht (lenkeranschlag z.B.).
Gruß,
Andreas

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nilsen
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von nilsen »

Das war ja mal ein super TÜV !! Wenn alle so wären....
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