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Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 28. Okt 2015
von Tobbe
Hallo,
ich habe bei meinem Motorrad Stummel von Fehling verbaut und auch eingetragen. Jedoch komme ich auf Dauer garnicht damit klar - Schmerzen in den Handgelenken ohne Ende, ganzes Öffnen vom Gas nur bedingt möglich.
Darf man den Originallenker wieder anbauen? Muss ich dazu zum TÜV und den KFZ Schein ändern lassen? Die Originalteile haben auch oft keine Prägung. Will aufkeinen Fall illegal unterwegs sein, Stress mit dem Cops kann ich mir dank Probezeit nicht leisten.
Viele Grüße,
Tobias
Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 28. Okt 2015
von Hux
Hi, leider ja. Es erlischt bei bei einer Prüfung zwar die BE des Motorrades nicht, aber wenn sie Lust haben, können sie Dir die Weiterfahrt bis zur Klärung untersagen. Also illegal bist zwar nicht unterwegs, aber Heckmeck ist nicht auszuschließen. Die Zubehörlenker werden dann quasi ausgetragen.
Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 28. Okt 2015
von didi69
dazugelernt.. ich dachte spontan... :NEIN
und hatte auch schon geantwortet.. aber ich weiß es nicht.. deswegen nicht abgeschickt... ich habe
ausnahmsweise... einfach mal die Fresse gehalten...
wieder was gelernt...

Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 28. Okt 2015
von Hux
In so einem Fall zahlt sich's mal aus nicht jeden "Mist" eintragen zu lassen, für den man auch eine ABE mitführen kann.
Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 28. Okt 2015
von Tobbe
Schade, wäre auch zu einfach gewesen...
Hux hat geschrieben:In so einem Fall zahlt sich's mal aus nicht jeden "Mist" eintragen zu lassen, für den man auch eine ABE mitführen kann.
Freiwillig habe ich das auch nicht getan, aber dank der Vollabnahme muss man alle Änderungen eintragen lassen, auch wenn man eine ABE hat. Offiziell hat man zum Zeitpunkt der Abnahme ja keine aktuelle Betriebserlaubnis, daher gelten die gelisteten Fahrzeuge in einer ABE nicht. Wenn ich das alles richtig verstanden hab.
Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 30. Okt 2015
von obelix
Ohne Anspruch auf Richtigkeit zu erheben - ich sage nein, nicht wieder austragen. Theoretisch müsstest ja dann (egal ob Auto oder Moped) alles was eingetragen ist, bei "Nichtgebrauch" wieder austragen lassen. Ich hab z.B. am Auto 2 Auspuffanlagen eingtragen, 2 Lenkräder und noch einige andere Dinge, die NICHT mit ww. eingtragen wurden. Ein Clubkamerad hat sogar 2 Motoren eingetragen (o.k., das war ein Versehen des Prüfers, bzw. der Zulassungsstelle) *gg*
Beim Lenker kann Dir m.M.n. eig. keiner was. Nur als Beispiel - die Burg kippt um und der Lenker knickt ab. Dann baust eben den originalen Lenker wieder dran, bis Du Ersatz hast. Bei so alten Zubehörteilen kann das ganz schön lange dauern:-) Genauso seh ich das bei ner Verkleidung, Fussrastenanlage oder Auspuffen.
Letzten Endes bedeutet die Eintragung ja in erster Linie, dass das Teil zulässig ist. Eine BenutzungsPFLICHT leite ich daraus nicht ab. Du könntest den Stummel ja auch nur zu Treffen, Tourifahrten auf dem Ring oder Veranstaltungen wie dem Kurvenrausch montieren, und da musst ja mit nem legalen Fahrzeug aufschlagen/hinfahren. Für Touren- und Alltagsfahrten baust dann eben den Serienlenker wieder dran.
Aber wie gesagt - vmtl. liege ich rein rechtlich völlig daneben, evtl. aber auch nicht:-) Ich würde es einfach drauf ankommen lassen. Probezeit hin oder her. Zuerst mal muss Dir ja ein Verstoss nachgewiesen werden, ob das ein Rennleiter in ner Kontrolle so aus dem Stegreif zitieren kann, wage ich zu bezweifeln.
Gruss
Obelix
Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 30. Okt 2015
von Hux
Steht z.B. ein Stummellenker im Schein und es ist ein anderer dran, könnte es ja sonst was für einer sein, da die Originallenker meines Wissen nach nicht gekennzeichnet sind (zumindest die meiner bisherigen BIkes waren einfach blank). Ich glaube nicht, dass da die Patrouille in der Beweispflicht ist und feststellen muss, ob es wirklich der O-Lenker ist oder nicht. Da der Lenker ein sicherheitsrelevantes Teil ist können die auf Verdacht sagen, dass die Kiste nicht gefahren werden darf.
Ist bei einem Blinker sicher was anderes, auch wenn er keine E-Nummer hat - so lang der geht ist der Sicherheit an sich erstmal kein Abbruch getan.
Evtl. hilft es sowas wie ein Foto des Auslieferungzustandes dabeizuhaben, um die Cops zu überzeugen...? Weil wer hat das schon dabei, außer es passt zu der Aussage, dass man mit dem Zubehörlenker nicht zufrieden war und zurückgerüstet hat...
Aber um 100%ig sicher zu gehen würde ich einmal beim TÜV und einmal bei ner Polizei-Dienststelle anrufen und fragen... in einer idealen Welt decken sich die Aussagen. ^^
Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 30. Okt 2015
von obelix
Hux hat geschrieben:Steht z.B. ein Stummellenker im Schein und es ist ein anderer dran, könnte es ja sonst was für einer sein, da die Originallenker meines Wissen nach nicht gekennzeichnet sind (zumindest die meiner bisherigen BIkes waren einfach blank). Ich glaube nicht, dass da die Patrouille in der Beweispflicht ist und feststellen muss, ob es wirklich der O-Lenker ist oder nicht. Da der Lenker ein sicherheitsrelevantes Teil ist können die auf Verdacht sagen, dass die Kiste nicht gefahren werden darf.
Nenene, so einfach ist das sicher nicht:-) Wenn ein Kollege der Trachtenzunft was behauptet, muss er das auch untermauern können. Eben weil der O-Lenker keine Kennzeichung aufweist. So nur auf nen lauen Verdacht Massnahmen zu ergreifen geht mal gar ned. Und wenn das was "normales" ist, wird auch kaum einer irgendwelche Verdachtsmomente äussern. Anders sieht das sicher aus, wenn ein Lenker dran ist, der ne Stempelung hat, die offensichtlich nicht ab Werk da drin ist. Aber wir reden ja vom originalen Geweih.
Gruss
Obelix
Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 31. Okt 2015
von tomcatfisch
Auf jeden Fall gibt es kein Nutzungszwang eingetragener Teile.
Die Eintragung zeigt nur, dass entsprechende Teile unter den angeführten Auflagen zulässig sind, montiert werden dürfen und durch einen Sachverständigen abgenommen wurden.
Ein O-Teil ist und bleibt original, auch ohne Nummer. Und: das O-Teil ist weder ein- noch ausgetragen.
Bei berechtigten! Zweifeln an den Teilen kann die Rennleitung eine Vorführung bei einem Sachverständigen veranlassen. Das wird bei einem einfachen Lenker aber nicht passieren, da das auch für die Kollegen unverhältnismäßig viel Arbeit bedeutet.
Und ich glaube nicht, dass ein Motorrad wegen eines original aussehenden Lenkers stehen bleiben muss.
Sollten wirklich mal Streitfragen auftreten...ein Smartphone mit Google-Bildern hilft weiter.
Grüße
Lars
Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?
Verfasst: 31. Okt 2015
von onkelheri
Mein ersten Anflüge von sportlichem fahren trotz knapper Kasse führten dazu, daß ich den originalen Lenker "verkehrt" herum montierte! Die erste Kontrolle fiel entsprechend aus: ??? auf der Stirn der Cops. ... auch die TÜV könnte nichts finden das vorschrieb wie das Originalteil montiert werden muß. In dem hier beschriebenen Fall gehört da wohl die Eintragung " Wahlweise" hinein... Dennoch würde ich da kein Fass für aufmachen! Gruß vom Ring.
Heri