halterung rücklicht blinker etc .
Verfasst: 9. Jan 2016
Hab mich mal an einem 2mm blech versucht ! Meckert da der tüv wegen abstand der blinker ?
Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber
https://www.caferacer-forum.de/
Mal kurz im Netz gesucht und schon gefunden.Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
•vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
•Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
•Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
•Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
•in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
•in der Höhe: 350 - 1200 mm
•Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
•“Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Immerhin....RennQ hat geschrieben:...aber nur um sekunden...!
StanAc hat geschrieben:Immerhin....RennQ hat geschrieben:...aber nur um sekunden...!