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halterung rücklicht blinker etc .

Verfasst: 9. Jan 2016
von chc
Hab mich mal an einem 2mm blech versucht ! Meckert da der tüv wegen abstand der blinker ?

Re: halterung rücklicht blinker etc .

Verfasst: 9. Jan 2016
von RennQ
ja!

nein!

vielleicht...

:roll:

http://www.eigenbau-chopper.de/tuev.htm#Anker3tuev


gruß
erich

Re: halterung rücklicht blinker etc .

Verfasst: 9. Jan 2016
von StanAc
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
•vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
•Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
•Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
•Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
•in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
•in der Höhe: 350 - 1200 mm
•Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
•“Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Mal kurz im Netz gesucht und schon gefunden.

Also mein Kesselprüfer würde das nicht durchwinken....

Der Erich war schneller...

Re: halterung rücklicht blinker etc .

Verfasst: 9. Jan 2016
von RennQ
...aber nur um sekunden...!

:mrgreen:

Re: halterung rücklicht blinker etc .

Verfasst: 9. Jan 2016
von StanAc
RennQ hat geschrieben:...aber nur um sekunden...!

:mrgreen:
Immerhin....

Re: halterung rücklicht blinker etc .

Verfasst: 9. Jan 2016
von RennQ
StanAc hat geschrieben:
RennQ hat geschrieben:...aber nur um sekunden...!

:mrgreen:
Immerhin....

...HERGEBRANNT!

:wheelie:

Re: halterung rücklicht blinker etc .

Verfasst: 18. Jan 2016
von chc
So heute rücklicht etc verbaut !