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§21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von Vogelburger
Hallo Allerseits! Ich war immer der Meinung, die §21 Vollabnahme nach langer Abmeldezeit gäbe es nicht mehr - jetzt höre ich was von 7 Jahren. Stimmt das? Da dürfte ich bei meiner Mopete deutlich drüber liegen, was voll Doof wäre!
:cry: :angry: :bulle: :hammer:
Gruß, Jan

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von Mathias
meines Wissens gibt´s das nicht mehr, ein Fahrzeug was schon mal in Deutschland zugelassen war braucht keinen 21-er mehr.

Gruß Mathias

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von Ranger
Doch, gibt es noch, ich habe aber die Dauer vergessen. Musste mal Mr. Google bemühen. Ich meine es waren mal 2 Jahre, jetzt 7, bin aber nicht sicher.

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von Kaffeepause

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von Tomster
"Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde."

Bedeutet für mich, dass ein bereits früher in der EU zugelassenes Fahrzeug auch ohne §21 wieder zugelassen werden kann.

Bis dahin
Tom

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von Ranger
.. es ist also schon wieder klar, das nix klar ist.
Daher: Ruf den Tüv oder die Zulassungsstelle an und frage einfach direkt ! Nur das scheint 100% sicher.

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Jan,
so eine Volluntersuchung ist auch kein Beinbruch.
Kostet halt etwas mehr als eine normale HU und der Prüfer schaut sich die verbauten Teile etwas genauer an.
Wenn das Mopped ok ist und eintragungspflichtige/-fähige Änderungen durchgeführt wurden, kann man das in einem "Aufwasch" machen lassen.

Unsere alten Moppeds bis in die 1980er Jahre haben keine EWG-Betriebserlaubnis, weil es die zu der Zeit noch garnicht gab.
Ich meine erst Anfang der 1990er Jahre wurde das eingeführt.

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von Tomster
Ah, ok.
Das kann natürlich sein, dass man doch noch einen Weg gefunden hat, das Prozedere zu verschärfen und noch mehr Beamte damit zu beschäftigen.

Bis dahin
Tom

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von Vogelburger
---Also wissen wir genau, dass wir nichts genau wissen! Ein Schrau-Bär meines Vertrauens hat mir inzwischen gesagt, ich soll Ruhe bewahren, alles würde gut. Also erstmal Entspannung angesagt. :jump:
Ich fahre im Lauf der Woche mal bei nem Graukittel vorbei und frage. Letztgültige Weisheit :oldtimer: dann später hier!
Entspannte Grüße, Jan

Re: §21 nach mehr als 7 Jahren?

Verfasst: 1. Feb 2016
von MichaelZ750Twin
Sehr gut, frag nach und lass uns bitte das Ergebnis wissen.
Meine bisherigen Abnahmen mit Vollgutachten sind alle ohne Mängel und mit den gewünschten Eintragungen erledigt worden. Also kein Stress, keine Panik ;-)
Bleibt nur noch die spannende Frage, wie man das Mopped legal zum TÜV bekommt.
Ich lade sie mittlerweile auf einen Hänger und fahre damit vor.