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Breite Kotflügel für TÜV

Verfasst: 11. Feb 2016
von sven1
Hallo,

ich kann meinen TÜV Prüfer momentan nicht erreichen. Weiß einer von euch ob es ein Mindestmaß gibt, wie weit ein Kotflügel seitlich über die Reifen reichen muß?
Ich habe aktuell nur 2-3 mm geplant.

Grüße

Sven

Re: Breite Kotflügel für TÜV

Verfasst: 11. Feb 2016
von Knolli
Hallo,

Sind Kotflügel uberhaupt vorgeschrieben? Ich wollte bei mir keine verbauen

Gruß Michael

Re: Breite Kotflügel für TÜV

Verfasst: 11. Feb 2016
von sven1
Bei den bisherigen Gesprächen mit meinem TÜV hieß es immer nur Schutzblechkante muß 15 cm über die Achse nach hinten reichen. Also Koti vorgeschrieben, wenigstens hinten.Da kann man mit dem Kennzeichen noch etwas tricksen, aber was den Kennzeichenwinkel angeht bin ich mir da nicht sicher.
Was du dir, bei meinem TÜV, selber an Dreck ins Gesicht schmeißt, ist eigentlich Latte.
Ich baue eine 81`er BMW um.Da gibt es bestimmt je nach Baujahr und Prüfer verschiedene Meinungen.
Vielleicht muß man ja auch die Hauptsachen erst mal eintragen lassen, um dann bei einem anderen TÜV einige Änderungen umzutragen.
So ein Projekt ist ja eigentlich nie fertig, treu dem Spruch "nichts ist so veränderbar wie die Planung"
Grüße

Sven

Re: Breite Kotflügel für TÜV

Verfasst: 11. Feb 2016
von Vitag
Dann hat Dein TÜV Prüfer absolut keine Ahnung von geltenden Bestimmungen.

Re: Breite Kotflügel für TÜV

Verfasst: 12. Feb 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Sven,

ich baue meine Moppeds immer "in Anlehnung" an die alten StVZO-Zulassungsbestimmungen um, inkl. Schutzbleche vorn und hinten.
Auch nutze ich dazu das mittig montierte Kennzeichen als Spritzschutz, um der Forderung: "Abdeckung 15cm über Radachse" weitgehend gerecht zu werden.
Es wird nicht päpstlicher als der Papst geprüft, aber darauf geachtet, dass das Schutzblech mindestens der Reifenbreite entspricht. Ein breiteres Maß für die Schutzbleche ist mir nicht bekannt und wurde auch noch nie gefordert.

Der max. zulässige Kennzeichenwinkel beträgt 30° nach oben, ausgehend von der Senkrechten.

In den neueren Zulassungsbestimmungen nach EU-Recht ist das Thema Radabdeckung wohl nicht oder nur rudimentär gefordert. Dadurch das viele der neueren Moppeds breite Reifen und kaum Radabdeckung haben, sind die Prüfer auch bei den alten Moppeds und deren Radabdeckungen deutlich entspannter geworden ;-)

Anscheinend ist auch eine Art Mischung von StVZO und EU-Regelungen möglich ?
Alle Beleuchtungseinrichtungen auf modernen Stand gebracht (mit E-Zeichen!), schon werden die EU-Blinkerabstände akzeptiert (geringer als nach StVZO) und auch das Thema Schutzbleche wird dann wohl anders betrachtet.
Mein TÜV-Prüfer hat gesagt, ja, das kann ich auch so machen, muß dann aber auch eine Abgasuntersuchung durchführen lassen und die EU-Abgasgrenzwerte einhalten.
Das ist mir mit meinen alten vergasergespeisten Moppeds aber zu heikel und ich bleibe lieber bei den ungeliebten StVZO-Vorschriften. Moderne Lenkerendenblinker für vorn, hintere Blinker im vorgeschriebenen Abstand zueinander an der Kennzeichenhalterung:
DSCN6362 (Custom).JPG
Viel Erfolg !