Hi Sven,
ich baue meine Moppeds immer "in Anlehnung" an die alten StVZO-Zulassungsbestimmungen um, inkl. Schutzbleche vorn und hinten.
Auch nutze ich dazu das mittig montierte Kennzeichen als Spritzschutz, um der Forderung: "Abdeckung 15cm über Radachse" weitgehend gerecht zu werden.
Es wird nicht päpstlicher als der Papst geprüft, aber darauf geachtet, dass das Schutzblech mindestens der Reifenbreite entspricht. Ein breiteres Maß für die Schutzbleche ist mir nicht bekannt und wurde auch noch nie gefordert.
Der max. zulässige Kennzeichenwinkel beträgt 30° nach oben, ausgehend von der Senkrechten.
In den neueren Zulassungsbestimmungen nach EU-Recht ist das Thema Radabdeckung wohl nicht oder nur rudimentär gefordert. Dadurch das viele der neueren Moppeds breite Reifen und kaum Radabdeckung haben, sind die Prüfer auch bei den alten Moppeds und deren Radabdeckungen deutlich entspannter geworden ;-)
Anscheinend ist auch eine Art Mischung von StVZO und EU-Regelungen möglich ?
Alle Beleuchtungseinrichtungen auf modernen Stand gebracht (mit E-Zeichen!), schon werden die EU-Blinkerabstände akzeptiert (geringer als nach StVZO) und auch das Thema Schutzbleche wird dann wohl anders betrachtet.
Mein TÜV-Prüfer hat gesagt, ja, das kann ich auch so machen, muß dann aber auch eine Abgasuntersuchung durchführen lassen und die EU-Abgasgrenzwerte einhalten.
Das ist mir mit meinen alten vergasergespeisten Moppeds aber zu heikel und ich bleibe lieber bei den ungeliebten StVZO-Vorschriften. Moderne Lenkerendenblinker für vorn, hintere Blinker im vorgeschriebenen Abstand zueinander an der Kennzeichenhalterung:
DSCN6362 (Custom).JPG
Viel Erfolg !