Hallo Freunde,
Frage.
Ich habe die XV schon gestartet, und sie läuft.
Mit dem Auspuff klingt sie sehr gut aber viel lauter als 75dB.
In meinem Fahrzeugbrief steht bei
Standgeräusch dB: 75N und bei Fahrgeräusch dB 82N.
Sehr lange Zeit machte ich mir Gedanken darüber wie leise das für ein Motorrad ist 75dB im Stand...
Ich habe jetzt im Internet etwas gegoogelt und festgestellt dass das N nach der Zahl für: Nationale Messmethode steht.
hier ein Auszug aus dem Viragoforum:
http://www.viragoforum.de/index.php?pag ... adID=10122
hier aus dem Shovelheadforum:
http://www.shovel-head.de/phpbb2/viewto ... 828820bea0
Das würde bedeuten dass ich ein Standgeräusch von 94,5dB erreichen dürfte. (
" N " gemessener Wert - 26 db
Habt ihr mit Kennbuchstaben schon Erfahrungen gemacht?
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Könnte mich das N also bei der Geräuschmessung retten?
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Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
- Dope
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Soweit ich weiß, gilt das nur für Messungen am Straßenrand (also Polizei). Für den TÜV dürfte das nicht relevant sein.
Aber da kann Alrik wohl mehr dazu sagen.
Aber da kann Alrik wohl mehr dazu sagen.
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Moin
1. wäre es von einem nicht unwesendlichem Vorteil zu wissen um welche Erstzulassung es sich handelt,
bzw. ein bischen mehr als XV wäre schon schön...
2. mal wieder der Link
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdf
Was auch immer du machst aufgrund eines Tips aus einem Forum wird dir im Ernstfall nicht viel helfen!!!
Zu laut ist zu laut!!!
Eine Messung am "Straßenrand" kannst du zwar erfolgreich für nichtig erklären, aber die lauferrei wirst du trotzdem haben!
1. wäre es von einem nicht unwesendlichem Vorteil zu wissen um welche Erstzulassung es sich handelt,
bzw. ein bischen mehr als XV wäre schon schön...
2. mal wieder der Link
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdf
Was auch immer du machst aufgrund eines Tips aus einem Forum wird dir im Ernstfall nicht viel helfen!!!
Zu laut ist zu laut!!!
Eine Messung am "Straßenrand" kannst du zwar erfolgreich für nichtig erklären, aber die lauferrei wirst du trotzdem haben!
Ronni - the 10 Inch Wheel Driver
- Omsk
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Morgen, vielleicht hilft dir das hier weiter.
Wie laut ist zu laut?
Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. Da für viele ältere Motorräder keine Original-Auspuffe mehr lieferbar sind, besteht oft die Notwendigkeit, alte Anlagen
aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegsmaschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer. Was passiert, wenn man damit
in eine jener Polizeikontrollen mit mobilem Lautstärkeprüfstand gerät, die vor allem auf beliebten Motorradstrecken immer häufiger durchgeführt werden?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen. Weicht der Ist- vom Sollwert ab, gilt dies als Indiz für ebenfalls erhöhte Fahrgeräuschwerte und Manipulationen am Fahrzeug.
Bis Baujahr 1951 sind die Grenzwerte eher lasch
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge. Die Messentfernung betrug 20 Meter, wobei der Motor im Stand auf Maximaldrehzahl gebracht und in der Vorbeifahrt bei 50 km/h und getretener Bremse voll beschleunigt wurde.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt. Strengere Grenzwerte folgten in immer kürzeren Abständen.
Von DIN-Phon und Dezibel
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut. Womit die eingangs gestellte Frage geklärt wäre, was passiert, wenn man mit einem alten Dampfhammer in eine Geräuschkontrolle gerät.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem – wen wundert's – neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden.
1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
Toleranz für alte Messmethoden
Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Eingetragen sind 80 dB(A) Stand- und 82 dB(A) Fahrgeräusch, jeweils beide mit dem Buchstaben „N" versehen.
Würde das Messgerät 105 dB(A) bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl anzeigen, wäre der Grenzwert erfüllt: 80 dB(A) Standgeräusch plus 21 dB(A) Zuschlag für die Nahfeldmessung plus fünf dB(A) Toleranz ergibt einen Maximalwert von 106 dB(A).
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Motorrad den Vorschriften entspricht und wollen nicht bis zur ersten Polizeikontrolle warten? Mit dem Rechenexempel am Beispiel der Honda und einem Lautstärkemessgerät haben Sie das nötige Rüstzeug zur Eigenkontrolle. Entsprechende Messgeräte bieten Elektronik-Discounter zu Preisen ab 30 Euro an. Geräuschmess-Apps fürs Smartphone sind zwar billiger aber auch nur bedingt genau.
Auch Eigenbauanlagen sind eintragungsfähig
Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene
Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Zwei Dezibel Unterschied wirken marginal. Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden. Für die Feststellung der Geräuschwerte verlangen die Überwacher zwischen 100 und 300 Euro - ein nicht
ganz billiges Unterfangen.
Zu guter Letzt sehen die Vorschriften eine Leistungsmessung vor, die ab etwa 50 Euro aufwärts zu Buche schlägt. Eine Leistungsminderung oder -Steigerung von fünf Prozent liegt innerhalb des Toleranzbereichs und ist nicht eintragungspflichtig. Sorgt der neue Auspuff indes für eine Leistungsspritze von mehr als fünf Prozent, liegt es wiederum im Ermessen des Sachverständigen zu beurteilen, ob Fahrwerk und Bremsen den Zuschlag verkraften - doch das ist ein anderes weites Feld...
Das ganze stand hier http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern
Wenn das so stimmt was da steht darf meine, mit eingetragen 84 dB Bauj. 78, dann bei einer Messung am Straßenrand 110 dB haben.
Wie laut ist zu laut?
Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. Da für viele ältere Motorräder keine Original-Auspuffe mehr lieferbar sind, besteht oft die Notwendigkeit, alte Anlagen
aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegsmaschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer. Was passiert, wenn man damit
in eine jener Polizeikontrollen mit mobilem Lautstärkeprüfstand gerät, die vor allem auf beliebten Motorradstrecken immer häufiger durchgeführt werden?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln messen. Weicht der Ist- vom Sollwert ab, gilt dies als Indiz für ebenfalls erhöhte Fahrgeräuschwerte und Manipulationen am Fahrzeug.
Bis Baujahr 1951 sind die Grenzwerte eher lasch
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge. Die Messentfernung betrug 20 Meter, wobei der Motor im Stand auf Maximaldrehzahl gebracht und in der Vorbeifahrt bei 50 km/h und getretener Bremse voll beschleunigt wurde.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt. Strengere Grenzwerte folgten in immer kürzeren Abständen.
Von DIN-Phon und Dezibel
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut. Womit die eingangs gestellte Frage geklärt wäre, was passiert, wenn man mit einem alten Dampfhammer in eine Geräuschkontrolle gerät.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem – wen wundert's – neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden.
1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
Toleranz für alte Messmethoden
Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Eingetragen sind 80 dB(A) Stand- und 82 dB(A) Fahrgeräusch, jeweils beide mit dem Buchstaben „N" versehen.
Würde das Messgerät 105 dB(A) bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl anzeigen, wäre der Grenzwert erfüllt: 80 dB(A) Standgeräusch plus 21 dB(A) Zuschlag für die Nahfeldmessung plus fünf dB(A) Toleranz ergibt einen Maximalwert von 106 dB(A).
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Motorrad den Vorschriften entspricht und wollen nicht bis zur ersten Polizeikontrolle warten? Mit dem Rechenexempel am Beispiel der Honda und einem Lautstärkemessgerät haben Sie das nötige Rüstzeug zur Eigenkontrolle. Entsprechende Messgeräte bieten Elektronik-Discounter zu Preisen ab 30 Euro an. Geräuschmess-Apps fürs Smartphone sind zwar billiger aber auch nur bedingt genau.
Auch Eigenbauanlagen sind eintragungsfähig
Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene
Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Zwei Dezibel Unterschied wirken marginal. Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden. Für die Feststellung der Geräuschwerte verlangen die Überwacher zwischen 100 und 300 Euro - ein nicht
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Ganz ganz Wichtig: Gelben Schnee niemals Essen
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- Meicel
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Das stimmt so!!!Omsk hat geschrieben: Wenn das so stimmt was da steht darf meine, mit eingetragen 84 dB Bauj. 78, dann bei einer Messung am Straßenrand 110 dB haben.
Allerdings weiß das kaum einer von der Rennleitung und daher ist es vorteilhaft, genau diesen Artikel ausgedruckt mitzuführen - dann kommt es gar nicht erst zu Diskussionen.
Gruß aus Kiel,
Meicel
Dalla 750 SF, in tutte le sue svariate versioni, fino alla RGS l'arancione tipico delle Laverda entra nel cuore degli appassionati che ne apprezzano la personalità e le prestazioni tipiche delle moto super sportive italiane.
Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Blöd ist nur wenn man trotz EZ 76 keine Buchstaben hinterm Wert stehen hat, so wie ich. Laut einem Wikipediaartikel richtet sich die Toleranz von 21dB zwar nach der Erstzulassung und wird auch hinzuaddiert wenn kein Buchstabe im Schein steht. Aber nen Wiki-Artikel den Cops zu zeigen... Ist auch sonst nirgends was zu finden.
Ich hoffe einfach niemals angehalten zu werden, ich hab die originalen 76 dB im Stand drin stehen (nach N gemessen), wenn die wirklich nix addieren kann ich die Karre abschleppen lassen
Viele Grüße,
Tobias
Ich hoffe einfach niemals angehalten zu werden, ich hab die originalen 76 dB im Stand drin stehen (nach N gemessen), wenn die wirklich nix addieren kann ich die Karre abschleppen lassen
Viele Grüße,
Tobias
bin ich ölich bin ich fröhlich
- Meicel
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Fahrzeuge von vor 1980 wurden also alle mittels alter Meßmethode (7 Meter) gemessen. Das Ergebnis einer aktuelle Standgeräuschmessung muss also immer um den Wert von 21dB(A) reduziert werden + Toleranz.Omsk hat geschrieben:1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
Dazu hab ich noch etwas anderes gefunden, was eventuell auch hilft, Licht ins Hirn der Rennleitung zu bringen.
Bei einer Fahrgeräuschmessung ist dies aber alles irrelevant!
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- dalinger
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Danke für die PDF!!!
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- Marlo
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Das würde ja heißen das ich laut meiner Zulassung jeden Louis Schalldämpfer Fahren dürfte der im Stand nicht über 116 dB kommt :dance2:
- Meicel
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)
Jo, so sieht das aus. ABER - wenn die Rennleitung Zweifel an der geräuschmessung hat, dann kann die eine Fahrgeräuschmessung verlangen, die dann der TÜV durchführt...und da gibt es dann keinen Abzug von 21 dB(A) mehr! Wenn du diese Messung nicht schaffst, dann trägst du auch noch alle Kosten und musst zur Nachmessung mit ´nem anderen Auspuff...
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