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Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

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obelix
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von obelix »

Krami hat geschrieben:Servus Gemeinde,
hatte heute Mailkontakt mit meinem TÜV-Prüfer, ich wollte das er mir ein wenig über das Vorgehen erzählt:
...Ich lege die Messwerte durchaus etwas großzügig aus, aber irgendwo ist dann halt Schluss.
Da hast aber nen guten Prüfer erwischt. Wobei er mit Grosszügigkeit dem Kunden auch ned unbedingt nen Gefallen tut (und sich selbst auch ned). Wenn das Ding mal kontrolliert wird und der Rennkommissar ne Nachprüfung verschreibt, Du durchfällst und die Eintragung widerrufen wird, hast Du ein Problem - ein ziemlich teures:-) Und wenn die tiefer einsteigen kommen die auch irgendwann zum Prüfer. Dann hat der ein noch viel grösseres Problem.

Es gab schon mehrfach solche Aktionen, wo ein Prüfer (oder ne Prüfstelle) ganz speziell überprüft wurde(n), da sind dann bei den Fahrzeughaltern auf einmal Leute aufgetaucht, die das Fahrzeug untersuchen wollten. meist 2 uniformierte Kollegen und einer im grauen Kittel. Und hinten stand einer im Anzug - von der Staatsanwaltschaft... So geschehen bei einem Clubkameraden aus dem Peugeotclub. Der hatte gleichzeitug nen Escort RS mit diversen Umbauten (alles legal). Der Prüfer hatte die Vorschriften allzu lasch ausgelegt und ist aufgeflogen. ein sehr grosser Teil der Leute aus dem Fordclub sind dann schlagartig ohne Eintragungen dagestanden. Und hatten teilweise noch Verfahren wegen Bestechung am Hals.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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Krami
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von Krami »

obelix hat geschrieben: Da hast aber nen guten Prüfer erwischt. Wobei er mit Grosszügigkeit dem Kunden auch ned unbedingt nen Gefallen tut (und sich selbst auch ned). Wenn das Ding mal kontrolliert wird und der Rennkommissar ne Nachprüfung verschreibt, Du durchfällst und die Eintragung widerrufen wird, hast Du ein Problem - ein ziemlich teures:-) Und wenn die tiefer einsteigen kommen die auch irgendwann zum Prüfer. Dann hat der ein noch viel grösseres Problem.
Ja klar da gebe ich dir recht. Ich habe ihm auch geantwortet, das es mir nicht um die Lautstärke geht. Ich will schliesslich nicht mit Ohropax unterm Helm rumfahren sondern um den Cafe Racer Stil und dazu gehört halt eben (unter anderem) ein offenes Rahmendreieck mit offenen Luftfiltern.
Anschliessend habe ich noch gemeint, dass ich es gut finde das er sein Ermessensspielraum nicht zu eng steckt, aber wenn er es eben nicht mehr vetreten kann ich das absolut nachvollziehen kann (schleim schleim :zunge: )

Man ich will doch einfach nur bestehen... :beten:
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Omsk
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von Omsk »

Morgen,

Jetzt will ich auch mal wieder zur Verwirrung beitragen. Bei mir im Schein steht als Nenndrehzahl 9200, das würdet heißen das die Rennleitung :bulle: auf 6900 drehen darf, um das Standgeräusch zu ermitteln. Junge Junge das hab ich selber noch nie gemacht.
Was bedeutet eigentlich U2. im Schein. Da steht zwar das U2. sich auf U1. bezieht, also die 84 dB(A) bei 3350 U/min aber das würde ja im Wiederspruch mit dem Messverfahren stehen. :dontknow:
Jetzt verstehe ich es gar nicht mehr.
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MOTO711
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von MOTO711 »

Moin,

ich bin neu im Forum und habe auch eine Frage zum Thema: Bei meiner CX 500 (1979) steht auch beim Fahrgeräusch das N.
U.1 79(N)
U.3 80(N)
Ich konnte allerdings nirgends etwas zu der Messmethode als Fahrgeräusch finden. Ich habe hier gelesen, dass dort die 21 dB nicht einfach abgezogen werden können. Wieso steht dann der Zusatz dahinter? Oder wurde damals schon nach der gleichen Methode gemessen? Sprich 50km/h, selbe entfernung, 2. oder 3. Gang.

Auch in StVO & Co habe ich nichts zum Thema Vor - 1981 Messmethode gefunden. Ein Artikel aus dem Internet ohne Quellenangabe wird die Rennleitung nicht tangieren.

Gruß Yannick
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ethiopien04
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von ethiopien04 »

Hallo zusammen,
also beim TÜV wird immer das Fahrgeräusch gemessen!
Das Standgeräusch ist nur, damit die Polizei Kontrollen durchführen kann.
Fahrgeräusch nach den Nationalen Vorschriften, also wenn ein "N" dahinter steht wurde bei meinem Moped (BJ 77) nach der damalig gültigen Messmethode geprüft:
3 Fahrten in jede Richtung,
Abstand zum Messgerät bei der Vorbeifahrt 7,5m
Bei 5 Ganggetriebe im 3. Gang, (bei 6 Ganggetriebe glaube ich 4.Gang)
Anfahrt mit 50km/h
10m vor dem Messpunkt Vollgas,
10m nach dem Messpunkt Gas ganz zu.
Aus den 6 Messwerten wird ein Durchschnitt gebildet, der zählt.
Bei Bj 1977 ist der erlaubte Wert 84db, 1db ist Tolleranz, d.h. Wenn der Durchschnitt nicht höher als 85db ist dann bestanden, darüber durchgefallen!!
Grüße
Stephan

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obelix
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von obelix »

ethiopien04 hat geschrieben:Bei Bj 1977 ist der erlaubte Wert 84db, 1db ist Tolleranz, d.h. Wenn der Durchschnitt nicht höher als 85db ist dann bestanden, darüber durchgefallen!!
Ist so nicht korrekt. Massgeblich für die Prüfung ist nicht der zum Zeitpunkt der EZ gültige gesetzliche Grenzwert, sondern schlichtweg der, der eingetragen ist.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

ethiopien04
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von ethiopien04 »

Hallo Obelix,
ist mir vom TÜV Prüfer anders erklärt worden: "Eingetragen kann werden, was zum Zeitpunkt der Erstzulassung zulässig war"
Grüße
Stephan

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obelix
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von obelix »

ethiopien04 hat geschrieben:...ist mir vom TÜV Prüfer anders erklärt worden: "Eingetragen kann werden, was zum Zeitpunkt der Erstzulassung zulässig war"
Dann lehnt er sich aber weit aus dem Fenster - zulässig ist das nicht. Er nimmt das dann auf seine Kappe. Die Grenzwerte sind ja, wie gesagt Grenzwerte. Grenzwerte sind deshalb definiert, um Ober- bzw. Untergrenzen festzulegen, eine Abweichung ist zum "Positiven" natürlich immer möglich. Wird ein Fahrzeug homologiert, das diese Werte unterbietet, darf dieser eingetragene Wert nicht mehr erhöht werden.

Schön, das Du so einen Prüfer hast. Manche tun das, andere schütteln sofort mit dem Kopf.

Gruss

Obelix
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nanno
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von nanno »

Witzig, ich hab das Thema grad in Österreich hinter mir. Also die Umschlüsselung deutscher Geräuschnormen funktioniert nach dem Prinzip 1:1, d.h. eine 77er XS750 mit 81dB(N) in den Papieren hat in Ö 81dB in den Papieren, ohne Toleranz. ABER: Man kann auf der Landesregierung um eine Ausnahme ansuchen, die bis theoretisch (abhängig vom Baujahr) bis 99dB gewährt wird. Geht aber nur bei Mopeds vor Bj. 1980, meine 1981er TR1 muss genauso ihre 94dB schaffen.

Also hab ich mir einen DB-Killer gebaut, der den Namen auch verdient:

http://greasygreg.blogspot.com/2017/08/ ... works.html

(Mit dem Effekt, dass ich auf 70dB im Leerlauf runtergekommen bin... selbst Mäuse haben lautere Blähungen.)
Frei ist, wer frei denkt.

http://greasygreg.blogspot.com

MOTO711
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Re: Geräuschmessung Nationale Messmethode dB(N)

Beitrag von MOTO711 »

Moin,

die Idee mit dem dB Killer kam mir auch schon, da ich den Krümmer selbst schweiße und der Sammler schon rausgeflogen ist muss ich wohl was "basteln". Endtöpfe sind von Louis, das passt kein einschraubbarer dB eater rein.

Meint ihr es würde schon helfen zwischen beiden Krümmern, bevor sie in die Töpfe gehen, eine Verbindung herzustellen?

Der dB eater sieht gut aus, sowas könnte ich auch machen. Zwischen Krümmer und Endtopf kommt ein kurzes Rohr, meint ihr eine Blende von 40mm auf 20mm Durchmesser auf beiden Seiten vom Rohr hilft schon?

Noch was zur Messmethode:

"Krafträder mit nichtautomatischem Getriebe: Das Kraftrad nähert sich der Messlinie mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit von - 50 km/h - oder einer Geschwindigkeit, die 75 % der Nennleistungsdrehzahl des Motors entspricht. Die niedrigere der beiden Geschwindigkeiten ist maßgeblich.

Wahl des Getriebegangs: Krafträder, bei Schaltgetriebe mit fünf Gängen oder mehr, deren Motorhubraum 175 cm³ übersteigt, werden im zweiten und im dritten Gang geprüft. Der Mittelwert der beiden Prüfungen ist maßgeblich. Falls während der Prüfung im zweiten Gang die Drehzahl beim Heranfahren an die Endbegrenzungslinie der Prüfstrecke 100% der Nennleistungsdrehzahl übersteigt wird nur im dritten Gang gemessen."


Gruß Yannick
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