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Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Verfasst: 3. Mär 2016
von Zittermax
Ich habe gerade an einem US-Umbau gesehen, dass zum Beispiel der Lichtschalter mit einem kleinen Kipphebel an der Gabelbrücke befestigt wurde. Sah echt dezent aus. Dann habe ich das gleiche nochmal gesehen und zwar unter der Sitzbank.

Beim Blinkerschalter kann ich mir gut vorstellen dass dieser in "Fingernähe" sein sollte. Wie sieht es mit den anderen Schaltern aus? Gibt es da eine Verordnung? Was ist erlaubt? Was MUSS am Lenker sein?

Geht mir darum den Lenker aufzuräumen um es möglichst schlicht zu halten. Sinn oder Unsinn möchte ich gerne bei diesem Thema außen vor lassen. ;)

Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Verfasst: 3. Mär 2016
von UdoZ1R
Also,

Lichtschalter, und Anlasser kannst du verbauen wie du willst. Blinker, Notaus und Hupe müssen erreichbar sein ohne die Hand vom Lenker zu nehmen. Beim Fernlicht bin ich gerade unsicher...

Bei der Z kannst du aber nur die linke Armatur nutzen, wenn für den TÜV ein Notaus montiert ist. Die gibt es in der Bucht für ein paar Doppelmark :wink: zur Montage am Lenker.

Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Verfasst: 3. Mär 2016
von UdoZ1R
Ach so, es gibt auch schöne Microtaster, die kosten aber richtig Kleingeld :dontknow: :prost:

Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Verfasst: 29. Apr 2016
von StrangeEngine
Ein " Not-Aus" ist Pflicht??? :shock:
Generell, oder je nach Zulassungs Art (STVO / EG) oder erst ab bestimmter EZ ???

Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Verfasst: 29. Apr 2016
von Hux
Nope, Killschalter ist keine Pflicht, baujahrunabhängig, wenn ich mich nicht sehr irre.
Könnte mir nur vorstellen, dass wenn einer verbaut ist, der am Lenker sein muss.
Lichthupe ist auch keine Pflicht.

Also am Lenker kann man auf Blinker, High- / Lowbeam und Hupe reduzieren.

Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Verfasst: 29. Apr 2016
von blatho
Hab meinen Ingenieur explizit wegen meiner 77er GS gefragt- Notaus ist keine Pflicht.
Ob das allerdings baujahrabhängig ist :dontknow:

Edit: Hux war schneller...

Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Verfasst: 2. Mai 2016
von Fußhupe
Not-Aus ist keine Pflicht (hab an meiner 85er GPz auch keinen). Nur: wenn einer vohanden ist, dann muß er auch funktionieren.
Lichtschalter hab ich auch keinen mehr (Dauerlicht, Kabel bei Bedarf trennbar unter der Sitzbank), Anlasser ist auf dem Lichthupentaster. Der Tüvi fragt halt immer, wo gestartet wird. :grin:
Rechts ist also keine Schalterarmatur mehr.

Gruß
Jürgen