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Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 17. Mär 2016
von Onym

Re: Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 18. Mär 2016
von GalosGarage
genau zu dieser situation kann "coffee" bestimmt auch was dazu beitragen.

an irgendeiner stelle, hat sie davon berichtet.

Re: Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 18. Mär 2016
von bastlwastl
als betroffener würde ich auch noch gegen die 25% einspruch einlegen .
langsam wird die rechtssprechung echt lächerlich was Krad angeht ....

Re: Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 18. Mär 2016
von Fourman67
Ist aber beim Auto genauso. 25% Halterhaftung, weil man ja am Strassenverkehr teilnimmt und sich dadurch selber in Gefahr begibt. Mir ist mal so eine blöde Kuh Frontal in meinen Wagen gefahren. Sie war viel zu schnell auf einer mit Eisplatten überzogenen Strasse, befand sich auf meiner Fahrbahnseite, weil sie gerade parkende Autos überholte und ist mir frontal in meinen stehenden Wagen geknallt. Ich habe 33% Teilschuld bekommen. 25 % Halterhaftung und 8% weil meine Räder 30cm vom Bordstein entfernt waren, der dazu noch mit Schneehaufen verdeckt war. O-Ton des Richters"Das hätte man optimaler gestalten können". :beten: Vielleicht lag es ja auch am kurzen Rock und Auftreten der Unfallgegnerin. tappingfoot Außerdem hatte der Richter glaube ich noch Vorurteile gegen mein Auto. "Was war das für ein Auto, ein GTI? Der ist aber ganz schön schnell, oder?" Ja, aber in dem Fall hat er gestanden. Das die Gegnerin schon aus vier Versicherungen geflogen ist, weil sie ständig Unfälle baut hat nicht interressiert.
Er meinte noch, Halterhaftung gibt es immer. Selbst wenn ich mein Auto auf einem Parkplatz abstelle, ordnungsgemäß 50Cent in den Automaten schmeiße und mit fährt jemand in die Karre. Ich hätte ja nicht da stehen müssen. :dontknow:
:respekt: Vor unserem "Rechtsstaat" und unserem Rechtssystem. Vofür gibt es eigentlich Versicherungen????

Re: Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 18. Mär 2016
von 1kickonly
Ja, da kann ich auch mitreden.... Bei meinem - glücklicherweise einzigen - schweren Unfall vor ca. 16 Jahren (mir ist eine Fahranfängerin in einer uneinsehbaren Kurve auf der falschen Seite entgegen gekommen, nur der Tatsache, daß ich mit Müh' und Not den Frontalzusammenstoß vermeiden konnte, verdanke ich mein Leben) Habe ich 5!! Jahre gebraucht, um Recht zu bekommen. Ich hab mir dabei u.a. das Rückgrat gebrochen, meine Duc war hinnig und um ein Haar würd ich mir die Welt ausm Rollstuhl anschauen. 3 Prozesse hab ich führen müssen, von Teilschuld bis Alleinschuld war alles dabei. Dir Richter entscheiden garnix, sie folgen IMMER einem Gutachten. Ich hab den Richter dann mal vor Gericht gesagt, warum er denn dann Richter geworden sei, wenn er doch eh nix entscheiden will...(auch nicht grade hilfreich) Aber wie gesagt, fünf Jahre prozessieren, die Nerven (und die Kohle - man finanziert ja alles vor) muß man erstmal haben....

GLG
Alex

Re: Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 18. Mär 2016
von Onym
als betroffener würde ich auch noch gegen die 25% einspruch einlegen
Hmmm....das würde ich mir überlegen. Ich möchte mal berichten was mir vor -zig Jahren mal passiert ist:

Ich stand mit dem Motorrad an einer roten Ampel in unserer Kleinstadt. Links, recht und von vorne niemand. Ich stand also alleine an der Ampel.
Da sehe ich im Rückspiegel wie von hinten ein Auto ankommt. Der Typ wühlte auf dem Beifahrersitz rum oder spielte am Radio oder so...Der kam immer näher und guckte nicht hoch....mir wurde schon mulmig auf dem Bike......Kurz vor knapp schaute der hoch, erschrak....und rummmmssssss..... schon flog ich über die Kreuzung und lag dort mitsamt der Honda...
Abschürfungen, Prellungen, Honda Totalschaden.

Der sprang aus dem Auto, hat sich um mich gekümmert und stammelte so oder ähnlich: "Tut mir leid, ich habe nicht aufgepasst..." Wir tauschten die üblichen Daten aus und er versprach das alles seiner Versicherung zu melden damit diese meinen Schaden reguliert.

Ein paar Tage später kam ein Brief von seiner Versicherung mit einem Fragebogen: Welches Fahrzeug, Erstzulassung, Km-Stand, usw. Das übliche halt. Ich füllte den Bogen aus und schickte den zurück.

Ein paar Tage drauf kam wieder ein Brief von seiner Versicherung...und der war ein Hit: Die Versicherung teilte mir mit, dass aus ihrer Sicht ICH EINE MITSCHULD am Unfallhergang hätte....boten mir im selben Schrieb eine lächerliche Summe für mein Motorrad an (meine Verletzungen und Krankheitsausfall wurden geflissentlich gar nicht erwähnt) und wenn ich diese annehmen würde wäre der Fall erledigt.
Falls nicht, würde die Versicherung gegen MICH auf dem Rechtswege vorgehen......

Also, (leider) zum Rechtsanwalt, der stellte eine Auflistung meines Schadens und Verdienstausfall, usw. zusammen und schickte diese an die Versicherung des Unfallgegners. Es kam dann was wir erwartet hatten: Rückweisung der Forderung, neuer RA-Brief, Rückweisung, bla bla bla.....Also kam es ein viertel Jahr später tatsächlich zur Verhandlung hier vor dem Amtsgericht.....und da habe ich gedacht, mich laust der Affe:

Nachdem der ursprüngliche Sachverhalt nochmals durchgekaut wurde ("Sie standen an der roten Ampel, der Unfallverursacher kam von hinten mit einem Auto...", usw...usw..) fragte mich der Richter:
"Sie hatten angegeben, dass Sie in Ihren Rückspiegeln gesehen hätten, wie Herr......sich am Radio zu schaffen gemacht hätte oder auf den Beifahrersitz geschaut hätte, richtig?"
"Ja, stimmt."
"Und was haben Sie dann gemacht?"
"Nichts. Was hätte ich denn machen sollen? Die Ampel war rot und ich dachte, Herr....würde den Kopf schon noch heben und auf die Straße schauen und bremsen....wie man das eben so macht. Ich dachte, der bremst noch."
"Sie haben weiter angegeben, das Sie ein "mulmiges" Gefühl hatten als Herr.....mit dem Auto hinter Ihnen ankam. Hatten Sie sowas wie eine "Vorahnung" das Herr...nicht bremsen würde und Ihnen hinten drauf fahren würde?"
"Ja, hatte ich."
Der Richter blickte nach unten in seine Akte, schaute mich an, blätterte und sagte dann:

"Also, wenn ich so eine "Vorahnung" gehabt hätte....ich wäre auch bei rot zügig losgefahren um den Unfall zu vermeiden!"

"Ähhh...Herr Vorsitzender....Ich stand bei rot an einer Ampel. Hinter mir hat einer nicht aufgepasst und ist mir drauf geknallt. Was ist daran unklar? Herr....hat doch selbst eingeräumt das er nicht aufgepasst hat!"
"Eben. ER hat nicht aufgepasst, aber SIE! Sie haben in den Rückspiegeln gesehen, dass er abgelenkt ist und haben ja selbst gesagt, Sie hätten "geahnt", das es zum Aufprall kommt. SIE HÄTTEN AUCH BEI ROT IN DEN KREUZUNGSBEREICH EINFAHREN MÜSSEN UM DEN UNFALL ZU VERMEIDEN! Sie unterliegen einer Schadensminderungspflicht. Gegen diese haben Sie verstoßen. Herr... ist wohl der Unfallverursacher...aber Sie waren der "aufmerksame Teil" der Unfallbeteiligten und hätten den Aufprall vermeiden können wenn Sie auf Ihre Vorahnung gehört hätten und dem Aufprall durch zügiges losfahren quasi "entflohen" wären.....

Kurzum:
Im Urteil, welches per Post zugestellt wurde, bekam ich eine 20%ige Mitschuld am Unfall.... Eben genau mit der oben angeführten Begründung!
Die Berufung durch meinen Anwalt wurde vom Landgericht gar nicht erst angenommen sondern das Urteil des Amtsgerichtes am grünen Tisch bestätigt.

Du stehst an einer roten Ampel und einer knallt dir hinten drauf...und Du bist mit Schuld.....
Ich sehe mich heute noch mit dem Urteilsbrief in der Hand in der Küche stehen....und verstand die Welt und unser Rechtssystem mal wieder ein bisschen weniger.
Aber ich muss das auch nicht verstehen denn ich bin nur ein kleiner, selbstständiger, dummer Handwerker. Hauptsache, der Richter hat im Sinne der Versicherung geurteilt. Und den Gefallen hat er der kleinen, unbedeutenden Finanz- und Versicherungsbranche in unserem Lande ja getan....

Lest auf den einschlägigen Seiten im Netz mal Urteile zu Kfz-Unfällen durch...Eine 100%ige Alleinschuld bei Unfällen gibt es nahezu nicht mehr!

Da hat doch mein Richter damals echte Pionierarbeit geleistet.... :wink:

Re: Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 18. Mär 2016
von Tomster
Leider gibt es immer mehr solcher Entscheidungen.

Es wird vor Gericht kein Recht, sondern ein Urteil gesprochen. :law:

Traurig, aber wahr.

Bis dahin
Tom

Re: Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 19. Mär 2016
von nighttrain184
Onym hat geschrieben:
als betroffener würde ich auch noch gegen die 25% einspruch einlegen
Hmmm....das würde ich mir überlegen. Ich möchte mal berichten was mir vor -zig Jahren mal passiert ist:

Ich stand mit dem Motorrad an einer roten Ampel in unserer Kleinstadt. Links, recht und von vorne niemand. Ich stand also alleine an der Ampel.
Da sehe ich im Rückspiegel wie von hinten ein Auto ankommt. Der Typ wühlte auf dem Beifahrersitz rum oder spielte am Radio oder so...Der kam immer näher und guckte nicht hoch....mir wurde schon mulmig auf dem Bike......Kurz vor knapp schaute der hoch, erschrak....und rummmmssssss..... schon flog ich über die Kreuzung und lag dort mitsamt der Honda...
Abschürfungen, Prellungen, Honda Totalschaden.

Der sprang aus dem Auto, hat sich um mich gekümmert und stammelte so oder ähnlich: "Tut mir leid, ich habe nicht aufgepasst..." Wir tauschten die üblichen Daten aus und er versprach das alles seiner Versicherung zu melden damit diese meinen Schaden reguliert.

Ein paar Tage später kam ein Brief von seiner Versicherung mit einem Fragebogen: Welches Fahrzeug, Erstzulassung, Km-Stand, usw. Das übliche halt. Ich füllte den Bogen aus und schickte den zurück.

Ein paar Tage drauf kam wieder ein Brief von seiner Versicherung...und der war ein Hit: Die Versicherung teilte mir mit, dass aus ihrer Sicht ICH EINE MITSCHULD am Unfallhergang hätte....boten mir im selben Schrieb eine lächerliche Summe für mein Motorrad an (meine Verletzungen und Krankheitsausfall wurden geflissentlich gar nicht erwähnt) und wenn ich diese annehmen würde wäre der Fall erledigt.
Falls nicht, würde die Versicherung gegen MICH auf dem Rechtswege vorgehen......

Also, (leider) zum Rechtsanwalt, der stellte eine Auflistung meines Schadens und Verdienstausfall, usw. zusammen und schickte diese an die Versicherung des Unfallgegners. Es kam dann was wir erwartet hatten: Rückweisung der Forderung, neuer RA-Brief, Rückweisung, bla bla bla.....Also kam es ein viertel Jahr später tatsächlich zur Verhandlung hier vor dem Amtsgericht.....und da habe ich gedacht, mich laust der Affe:

Nachdem der ursprüngliche Sachverhalt nochmals durchgekaut wurde ("Sie standen an der roten Ampel, der Unfallverursacher kam von hinten mit einem Auto...", usw...usw..) fragte mich der Richter:
"Sie hatten angegeben, dass Sie in Ihren Rückspiegeln gesehen hätten, wie Herr......sich am Radio zu schaffen gemacht hätte oder auf den Beifahrersitz geschaut hätte, richtig?"
"Ja, stimmt."
"Und was haben Sie dann gemacht?"
"Nichts. Was hätte ich denn machen sollen? Die Ampel war rot und ich dachte, Herr....würde den Kopf schon noch heben und auf die Straße schauen und bremsen....wie man das eben so macht. Ich dachte, der bremst noch."
"Sie haben weiter angegeben, das Sie ein "mulmiges" Gefühl hatten als Herr.....mit dem Auto hinter Ihnen ankam. Hatten Sie sowas wie eine "Vorahnung" das Herr...nicht bremsen würde und Ihnen hinten drauf fahren würde?"
"Ja, hatte ich."
Der Richter blickte nach unten in seine Akte, schaute mich an, blätterte und sagte dann:

"Also, wenn ich so eine "Vorahnung" gehabt hätte....ich wäre auch bei rot zügig losgefahren um den Unfall zu vermeiden!"

"Ähhh...Herr Vorsitzender....Ich stand bei rot an einer Ampel. Hinter mir hat einer nicht aufgepasst und ist mir drauf geknallt. Was ist daran unklar? Herr....hat doch selbst eingeräumt das er nicht aufgepasst hat!"
"Eben. ER hat nicht aufgepasst, aber SIE! Sie haben in den Rückspiegeln gesehen, dass er abgelenkt ist und haben ja selbst gesagt, Sie hätten "geahnt", das es zum Aufprall kommt. SIE HÄTTEN AUCH BEI ROT IN DEN KREUZUNGSBEREICH EINFAHREN MÜSSEN UM DEN UNFALL ZU VERMEIDEN! Sie unterliegen einer Schadensminderungspflicht. Gegen diese haben Sie verstoßen. Herr... ist wohl der Unfallverursacher...aber Sie waren der "aufmerksame Teil" der Unfallbeteiligten und hätten den Aufprall vermeiden können wenn Sie auf Ihre Vorahnung gehört hätten und dem Aufprall durch zügiges losfahren quasi "entflohen" wären.....

Kurzum:
Im Urteil, welches per Post zugestellt wurde, bekam ich eine 20%ige Mitschuld am Unfall.... Eben genau mit der oben angeführten Begründung!
Die Berufung durch meinen Anwalt wurde vom Landgericht gar nicht erst angenommen sondern das Urteil des Amtsgerichtes am grünen Tisch bestätigt.

Du stehst an einer roten Ampel und einer knallt dir hinten drauf...und Du bist mit Schuld.....
Ich sehe mich heute noch mit dem Urteilsbrief in der Hand in der Küche stehen....und verstand die Welt und unser Rechtssystem mal wieder ein bisschen weniger.
Aber ich muss das auch nicht verstehen denn ich bin nur ein kleiner, selbstständiger, dummer Handwerker. Hauptsache, der Richter hat im Sinne der Versicherung geurteilt. Und den Gefallen hat er der kleinen, unbedeutenden Finanz- und Versicherungsbranche in unserem Lande ja getan....

Lest auf den einschlägigen Seiten im Netz mal Urteile zu Kfz-Unfällen durch...Eine 100%ige Alleinschuld bei Unfällen gibt es nahezu nicht mehr!

Da hat doch mein Richter damals echte Pionierarbeit geleistet.... :wink:
Hi, so was in der Art wie der Richter da verlangt hat, ist mir in den '90ern passiert, von wegen "Gefahr in Verzug und dieser Gefahr aus'm Weg gehen.
Situation war, dass ich auf der Autobahn (100 er Zone ) gegen tiefstehende Sonne mit ca. 100 - 110 km/h auf der linken Spur unterwegs war um andere Fahrzeuge zu überholen. Im Rückspiegel bemerkte ich ein Fahrzeug, welches sich mir mit sehr hoher Geschwindigkeit näherte, ich dachte mir, so'ne Kacke, der sieht mich nicht, eben wegen dieser tiefstehenden Sonne.
Mein damaliges Motorrad, eine Kawa ZXR 750 RR, gab es her sehr schnell zu beschleunigen. Ich gab Gas, bis knapp an die 200 und hab meinen Überholvorgang so etwas zügiger beendet.
Danach fuhr ich auf die rechte Spur, um das Motorrad "auslaufen" zu lassen bzw. abzubremsen um weiter mit 100 - 110 km/h im normalen Verkehr mit zu schwimmen.
Bei der Aktion hatte ich das schwarze Auto im Rückspiegel im Blick gehabt.
Es kam wie's kommen musste.
Das schwarze Geschoß ( 'n fetter Audi) setzte zum überholen an, setzte sich neben mich, der Beifahrer zeigte mir ne Kelle, der Wagen setzte sich vor mich und ein freundlich, blinkendes "bitte folgen" hat mich dann dazu bewegt dem Auto hinterher zu fahren.
Den freundlichen Leuten habe ich dann erklärt warum ich zu schnell gefahren bin und die meinten nur, "Anzeige kommt"
Gemessene Geschwindigkeit waren 160 km/h, Bußgeld 300,00 DM, Fahrverbot 6 Monate, ich war bedient und hab die Geschichte meinem Anwalt übergeben.
Ich hatte das Glück, vor der Gerichtsverhandlung mit einem der Polizisten zu sprechen und ihm nochmal klar zu machen warum ich zu schnell gefahren bin.
Vor Gericht sagte er aus, dass er sich an den Vorfall nicht mehr erinnern könne.
Der andere Polizist konnte wegen psychischer Erkrankung nicht an der Verhandlung teilnehmen.
Mein Anwalt hatte mir geraten die Geschichte so nicht dem Richter zu erzählen, sondern den Verstoß zuzugeben.
Mit dem Richter hat er dann ausgehandelt, das ich wegen der verkehrsbedingten Umstände max. 140km/h gefahren bin und das Fahrverbot war damit aus der Welt. Geldstrafe war aber immerhin noch 250,00 DM.
Das zum Thema " Gefahr aus'm Weg gehen".
Recht haben und Recht kriegen ist bei uns fast unmöglich.

LG an alle

Re: Rechtsprechung Motorradunfall

Verfasst: 20. Mär 2016
von Palatinate
...jaja, der Anscheinsbeweis und die Betriebsgefahr - da hat die Versicherungswirtschaft wohl sehr gute Lobbyarbeit geleistet. Es gibt kaum noch einen Unfall, bei dem einer der Unfallgegener die alleinige Schuld zugesprochen bekommt...

...und: "natürlich wird Recht gesprochen, aber das hat mit Gerechtigkeit nur wenig zu tun" (O-Ton eines Amtsrichters)

Gruß
Michael