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Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 5. Sep 2016
von SebastianM
Hallo Kollegen,
die Elektronikbox (bzw. M-Unit) bietet ja das Feature eines „gemeinsamen Brems-/ Rücklichts“.
Sprich man hat hinten eine rote Leuchte die im normal-Betrieb mit 40% Helligkeit leuchtet. Wenn man bremst leuchtet sie mit 100%...
Zitat aus der Beschbreibung der Elektronikbox:
Beim Schalten gegen Masse wird das Bremlicht aktiviert. Dieser Ausgang kann auch ein gemeinsames Rück – und Bremslicht steuern. Das Bremslicht leuchtet dann mit ca. 40 % Helligkeit, wenn der Bremslichtschalter nicht betätigt ist. Dann wird nur ein Kabel zum Rücklicht benötigt.
Ist sowas hier rechtlich zulässig? Meines Wissens braucht man vor 1988 ja überhaupt kein Bremslicht, aber so richtig drauf verzichten möchte ich eigentlich nicht.
Wäre so eine zwei-stufige Leuchte daher erlaubt?
Mfg
Basti
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 5. Sep 2016
von MichaelZ750Twin
Servus Basti,
was der TÜV genau dazu sagt weiß ich nicht, aber die geforderten Funktionen werden damit meines Erachtens nach erfüllt.
Die klassische 12V-Bilux-Rücklichtbirne hat 21/5W. Auch hier sind beide Funktionen in einer "Birne" vereint.
Ob man das klassisch mit zwei Glühwendeln oder modern über die Spannungsregelung macht, ich sehe da kein Problem.
Wie immer gilt es neben der technischen Klärung (Ein-Faden-Glühbirne oder LEDs) auch Rücksprache mit dem TÜV zu halten. Die beißen nicht, informieren gern und nehmen ab, was im Vorfeld besprochen wurde.
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 5. Sep 2016
von Stefano
Hi zusammen,
bei Opel ist das seit Jahren Serie, frisst aber Birnen in Massen.
Sollte also legal sein.
Ciao
Stef
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 5. Sep 2016
von obelix
Stefano hat geschrieben:bei Opel ist das seit Jahren Serie, frisst aber Birnen in Massen.
Sollte also legal sein.
Nein - Du kannst nicht von Opel auf nen Zubehörhersteller rückschliessen.
Jedes Fahrzeugmodell eines Herstellers wird einer Prüfung zur Erteilung der Fahrzeug-ABE unterzogen und es wird alles dokumentiert. Darin enthalten sind dann eben auch solche Features. Diese ABE gilt dann aber NUR für dieses Baumuster
So ein Zubehörkästchen kann schon deshalb nicht über eine allgemeine ABE verfügen, weil es eben universell einsetzbar ist und der Hersteller nie wissen kann, was nachher im Feld dahinter hängt. Darüber hinaus ist eine Ansteuerung mit unterschiedlichen Leistungen vmtl. nicht gemäss unseren Vorschriften abgesichert. Geforderte Helligkeiten somit also nicht dokumentiert und zertifiziert werden können. Als nächstes würde ich so einer Konstruktion schon deshalb nicht trauen, weil das alles andere als erstfehlersicher ist. Ein Leuchtmittel - ein Fehler - alles im Sack. Nach der Butterbrottheorie von Herrn Murphy verreckt Dir dann das Rücklicht nachts um 3:00h auf ner unbeleuchteten Landstrasse im dichten Nebel - eine unangenehme Geschichte:-)
Das nächste Problem ist das Zusammenspiel Leuchte - Leuchtmittel. Die Leuchte selbst benötigt ein Gutachten (E-Zeichen, Wellenlinie). Dieses erlischt, wenn keine geprüfte Lichtquelle (für die es gebaut ist) verwendet wird. wird die Lichtquelle in nicht dafür gedachter Weise betrieben - dito. Ich setze mal den Vergleich mit H-4 Gehäuse und Xenon-Birnen oder Biluxgehäuse mit adaptierten H4-Leuchtmitteln (gabs vor vielen Jahren an der Tanke zu kaufen).
Ansonsten - wie immer - wo kein Kläger, da kein Richter. Merkts der Prüfer nicht, hast Glück gehabt. Entdeckt er es, kann er nicht anders, als nen EM zu beurkunden.
Gruss
Obelix
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 5. Sep 2016
von Stefano
@Obelix: Da hast Du wohl recht. Allerdings frage ich mich, warum die Unit so eine Schaltung hat obwohl sie nicht praktikabel ist. Mit einer Einfadenlampe steht man bei einem Schaden wirklich im Dusteren. Würde ich jetzt auch nicht haben wollen.
Wie sieht´s aber mit einem kompletten Brems/Rücklicht auf LED Basis aus? Das wäre wohl die Lösung für Basti.
Ciao
Stef
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 5. Sep 2016
von hellacooper
Moin,
aber kann mir jemand erklären, wie das dann im Detail funktioniert?
Ich habe auch eine mUnit verbaut und mich damals schon gefragt, wie das gehen soll. Zweifadenbirne ist klar, aber brauche ich für diese Eindrahtlösung ein spezielles (LED-)Rücklicht, das die entsprechenden "Signale" der mUnit "versteht"? Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein herkömmliches, analoges Brems-Rücklicht das ausführen soll...
Klärt mich auf!
Grüße
André
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 5. Sep 2016
von EnJay
@ Stefano:
Naja, die Lösung ist durchaus praktikabel. ZB in den USA oder anderen Ländern, die nicht die Anforderungen haben.
Mein LED Rücklicht hat zB so eine "Ein Birne Lösung". Eine LED die heller bzw dunkler leuchtet.
@ Hellacooper
Das wird so funktionieren, dass die M- Unit ein sogenanntes PWM Signal (Pulsweitenmodulation) rausgibt. Im Prinzip kannst du dir das so vorstellen, dass der Strom schnell an und aus geschaltet wird. So schnell, dass es dein Auge nicht wahrnimmt. Dadurch wird die "durchschnittliche Spannung" geregelt. Hast du zb 50/50 an/aus, dann ist deine Spannung 50% (also zb 6V bei 12V Max).
Heißt im Klartext, dass die M Unit fürs Rücklicht zb 40/60 (was den 40% entspräche) pulsiert und die Glühbirne oder LED (in dem Falle egal) dunkler leuchtet. Bei Bremslicht wird dann zb auf dauer an geschaltet.
PWM ist übrigens der einzige Weg eine LED richtig zu dimmen. Ein Vorwiderstand funktioniert nur in gewissen Grenzen. Ist diese Grenze unterschritten leuchtet die LED gar nicht mehr.
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 5. Sep 2016
von SebastianM
Vermutlich über ne PWM, oder?
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 6. Sep 2016
von hellacooper
Ok, das funktioniert aber dann nur über eine Einfadenbirne, oder? Wenn ich eine Oldschool-Zwei-Glühbirnen-Lampe habe geht das nicht, oder?
Re: Gemeinsames Brems-/ Rücklicht zulässig?
Verfasst: 6. Sep 2016
von SebastianM
Doch, wenn du nur eine davon anklemmst...