Allgemeiner Zustand Fahrzeug bei Änderungsabnahme relevant?
Verfasst: 19. Sep 2016
Hallo zusammen,
nachdem der Umbau meiner XJ600 in den letzten Zügen ist steht schon das nächste Projekt in der Garage (eine BMW R80). Hier würde mich mal interessieren ob für eine Änderungsabnahme der Gesamtzustand des Fahrzeugs relevant ist, sprich ob es verkehrstauglich sein muss.
Beispiel:
Ich stecke im Umbau und habe eine Drossel eingebaut. Es steht quasi der Rahmen auf den Rädern und der verbaute Motor wurde mit Drosselblenden gedrosselt. Wenn ich hiermit (mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug auf dem Hänger) zum TÜV fahre und die Drossel eintragen lassen will, bekomme ich dann ein Problem weil das Fahrzeug nicht komplett geschweigenden verkehrssicher ist oder ist das nicht relevant da nur die Leistungsreduzierung geprüft wird?
Ob der Vorgang so sinnvoll ist sei mal dahingestellt, mich würde interessieren ob es möglich ist.
Beste Grüße
nachdem der Umbau meiner XJ600 in den letzten Zügen ist steht schon das nächste Projekt in der Garage (eine BMW R80). Hier würde mich mal interessieren ob für eine Änderungsabnahme der Gesamtzustand des Fahrzeugs relevant ist, sprich ob es verkehrstauglich sein muss.
Beispiel:
Ich stecke im Umbau und habe eine Drossel eingebaut. Es steht quasi der Rahmen auf den Rädern und der verbaute Motor wurde mit Drosselblenden gedrosselt. Wenn ich hiermit (mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug auf dem Hänger) zum TÜV fahre und die Drossel eintragen lassen will, bekomme ich dann ein Problem weil das Fahrzeug nicht komplett geschweigenden verkehrssicher ist oder ist das nicht relevant da nur die Leistungsreduzierung geprüft wird?
Ob der Vorgang so sinnvoll ist sei mal dahingestellt, mich würde interessieren ob es möglich ist.
Beste Grüße