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10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 22. Nov 2016
von Horni
Mit den 10Geboten zum Caferacer meine ich folgendes. Da ich hier neu bin und noch nicht so fündig geworden bin wollte ich fragen, ob es vielleicht eine allgemeine "Liste" gibt zu den ganzen Regeln der Umbauten für den TüV...zum Beispiel Maße von Blinkerhöhe oder irgendwie sowas...ich hoffe ihr versteht wie ich meine
Klar ist jedes Motorrad individuell usw. aber ein paar Gesetze sind ja an jedem gleich...
Falls ihr hinter meine Gedanken kommt, lasst es mich wissen

Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 22. Nov 2016
von blatho
Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 22. Nov 2016
von obelix
Horni hat geschrieben:...Da ich hier neu bin und noch nicht so fündig geworden bin wollte ich fragen, ob es vielleicht eine allgemeine "Liste" gibt zu den ganzen Regeln der Umbauten für den TüV...zum Beispiel Maße von Blinkerhöhe oder irgendwie sowas...ich hoffe ihr versteht wie ich meine
Blatho hat ja schon nen informativen Beitrag geschrieben. Generell - es gibt für alles Regelungen oder eben Verbote. Am besten, Du schaust die Forensuche durch, da finden sich zu ALLEM entsprechende, ausführliche Antworten. Das ist auch immer bei allen Moppeds das Selbe, egal ob Chopper, CR oder sonst ne Stilrichtung. Aber sich selbst in die Materie einarbeiten bringt immer noch die besten Ergebnisse, was man sich selbst erarbeitet, bleibt haften. Speziell alles, was mit der StVZO zu tun hat, wurde hier und in andern Foren zigtausendfach besprochen, lässt sich also problemlos finden. Ne One-Click-Downloadlösung gibt es nicht.
Gruss
Obelix
Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 22. Nov 2016
von chinakohl
Moin,
ich "ahne" deine Gedanken :D
Trotzdem ändert das nix an der Tatsache, das für CR`s die gleichen Zulassungsbestimmungen bzw. Gesetzmäßigkeiten laut StvZo gelten, wie für andere Kräder auch.
Auch wurde hier schon mehrfach - von anderen, wie auch von mir - darauf hingewiesen, einen geplanten Umbau immer zuerst mit einem geeigneten Prüfingenieur zu besprechen. Das ist bei Umbauten unabdingbar - schließlich soll das Ding ja hinterher auch von einer solchen Prüfinstitution geprüft und abgenommen werden.
Ansonsten gilt bei angebauten Teilen, die Einfluss auf die Fahrsicherheit haben: Papier, Papier, Papier - je mehr Gutachten, desto besser.
Falls kein Gutachten vorhanden: S.o. - nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Dazu musst du natürlich auch mit den "richtigen" Personen sprechen ;-)
Wenn ich dir sage, dies und das "geht", ist das allerhöchstens einen feuchten Furz wert ....... denn ich bin nicht derjenige, der dir den Kram schlussendlich eintragen soll (geschweige denn "kann").
Falls du dennoch irgendwas umbauen willst, was man keinesfalls eingetragen bekommt - es dennoch tust und dann illegal durch die Gegend fährst ...... deine Sache - da wärst du dann zwar nicht der einzige, das entbindet dich aber keinesfalls von der Verantwortung.
MfG
Arvid
Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 22. Nov 2016
von Horni
Ja danke!!!! Vorher beim TüV nachfragen...dann flexen
Habe einen in der Verwandtschaft der sogar von einer TüV-Stelle der Chef ist. Bei ihm habe ich schon angefragt ob er mir so einen Spezialisten zum Thema Caferacer Umbau hat...
Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 22. Nov 2016
von wimmerma
Ich kann diese Buch nur empfehlen.
Ist alt, also sind auch die damals geltenden Vorschriften drin, nach denen auch der Caferacer getüvt wird.
https://www.amazon.de/Das-Buch-Motorrad ... 3824903032
Der TÜV Link ist mir zu oberflächlich und beantwortet leider nicht alle Fragen.
Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 23. Nov 2016
von Horni
Habe es mir bestellt..die 10€ sind es wert

Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 23. Nov 2016
von wimmerma
Stimmt, dann kannst Du das Buch gleich mit diesem Hintergrund an die Werkstattwand hängen

Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 23. Nov 2016
von Horni
Genau

Re: 10Gebote zum Caferacer
Verfasst: 23. Nov 2016
von wimmerma
Hallo Moderator,
Das Bild ist gemeinfrei. Urheberrecht ist schon lange ausgelaufen
