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Die [img][/img]-Funktion_Überlegungen zum Thema Urheberrecht

Verfasst: 28. Mär 2017
von f104wart
Dieses blöde Thema lässt mir einfach keine Ruhe. Letztens habe ich ein Foto verlinkt und bin dabei auf eine Idee gekommen:

Das Foto war nicht als Dateianhang hochgeladen, sondern als [img]Link[/img] eingefügt.

Frage: Worin besteht nun rechtlich gesehen der Unterschied, ob ich den Link zum Foto als oder als [img].[/img] eingebe?

Im Grunde ist das doch genau das gleiche, als wenn ich einen Youtube-Link einfüge und mir die Forensoftware das Vorschaubild zeigt?

Ob ich nun ein Foto aus der Bildersuche als poste, den Link anklicke und dann das Foto sehe oder das Foto über direkt zu sehen bekomme, ist doch eigentlich dasselbe, denn die Funktion ist doch im Grunde nichts anderes als eine "Linkfunktion für Bilder". ...Und über Rechtsklick und Grafikinfo bekommt man denselben Link angezeigt, den wir über eingeben würden.

Worin besteht als hier juristisch der Unterschied bzw. wozu brauchen wir die [img].[/img]-Funktion dann überhaupt?

:dontknow:

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Re: Die [img][/img]-Funktion_Überlegungen zum Thema Urheberrecht

Verfasst: 28. Mär 2017
von grumbern
Ohne es zu wissen:

Youtube gibt quasi die Erlaubnis, Videos einzubinden. Will das der Ersteller nicht, kann er das unterbinden und der youtube-Tag zeigt ein schwarzes Bild mit dem Hinweis, direkt auf YT zu gehen. Dadurch sind wir da fein raus, weil die YT-Nutzer sich dadurch, dass sie das Video ohne abweichende Einstellungen hochladen quasi damit einverstanden erklären, eine solche Einbindung zuzulassen.

Beim URL-Tag wird ebenfalls ersichtlich, woher die Datei stammt, weil man durch den Klick direkt auf die entsprechende Seite geleitet wird. Selbst, wenn es nur die reine Bild-URL ist und außer diesem nichts angezeigt wird.

Der Knackpunkt dürfte nun sein, dass der img-Tag durch die direkte graphische Einbindung des Bildes in den Fließtext, oder die entsprechende Seite suggeriert, dass dieses Bild auch dazu gehören würde, auch, wenn es von ganz anders wo stammt und gehosted wird.

Es liegt also am puren Anschein und nicht daran, dass tatsächlich geschütztes Material "geklaut", oder vervielfältigt wird.

Das ist quasi das gleiche wie mit sog. Anscheinswaffen. Hast Du ein MG42 aus Pappmaché auf deiner KS700-Beiwagenlafette montiert, verstößt Du gegen das Waffengesetz, obwohl Du nur ein Bisschen geschickt verklebtes und bemaltes Papier beförderst, aber eben den Anschein erweckst, als würdest du Kriegswaffen transportieren.

Völligst Banane, aber so ist es und genau so wird wohl auch die Argumentation sogenannter Urheberrechtsschützer (man könnte auch Aasgeieranwälte sagen) aussehen, wenn ein Bild, an dem Du keine Rechte besitzt, über den img-Tag direkt in die Seite eingebunden wird (wenn auch nur optisch).
Gruß,
Andreas

P.S.: Die img-Funktion brauchen "wir", damit solche Heinis wie ich, die ihre Bilder selbst hosten und nicht als Anhang hochladen, diese mit ihrer höchstpersönlichen Erlaubnis den breiten Publikum in bekannter Weise direkt im Text präsentieren können ;)

Re: Die [img][/img]-Funktion_Überlegungen zum Thema Urheberrecht

Verfasst: 28. Mär 2017
von f104wart
Ich hab mal unseren Rechtsverdreher drauf angesetzt:
GerdZX10 hat geschrieben:Nabend!
Ich habe im Anwaltsforum die Frage gestellt: "Einbinden externer Dateien mit [img] Befehl bei Erzeugen von Thumbnails / Dateivorschau auf der Forumsseite..."
Hatte sofort den Spezialisten im Boot. Ergebnis in Kurzfassung: Ist nicht erlaubt, da Verstoß gegen §17 UrheberG.
Einbinden per URL ist nach wie vor erlaubt, aber seiner Meinung nach ausschließlich mit einem target_blank Befehl. Das heißt die URL, die auf externe Rechtsgüter / Dateien verweist, muss in einem neuen und eigenen Fenster öffnen.
Wenn noch Fragen sind, dann bitte die Fragen genau formulieren!
Liebe Grüße Gerd
...Ist und bleibt ein scheiß Thema. :roll: :banghead:

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Re: Die [img][/img]-Funktion_Überlegungen zum Thema Urheberrecht

Verfasst: 29. Mär 2017
von obelix
f104wart hat geschrieben:Frage: Worin besteht nun rechtlich gesehen der Unterschied, ob ich den Link zum Foto als oder als [img].[/img] eingebe? Im Grunde ist das doch genau das gleiche, als wenn ich einen Youtube-Link einfüge und mir die Forensoftware das Vorschaubild zeigt
Ist im Grunde ganz einfach - Andreas hat ja schon was dazu geschrieben. Der Knackpunkt ist, per URL-Tag landest Du auf der Seite, auf der das Bild liegt. Ob es dort legal oder illegal gehostet wird, ist uninteressant, jedenfalls für uns.

Per IMG-Tag "lädst" Du das Bild auf unseren Server in unsere Software. Und das ist nicht erlaubt ohne Einverständnis des Rechteinhabers.
Deshalb ja auch der von mir kürzlich gepostete Hinweis auf Screenshots von Katalogseiten etc. Denn auch die unterliegen dem UHG und werden bei Einbindung in unsere Datenstrukturzu einer abmahnfähigen Geschichte.

Ist ähnlich wie beim Ansehen von Spielfilmen aus dem Netz. Lädst Du den Film auf Deine Festplatte, ist es illegal. Schaust Du nur den Stream, ohne die Filmdaten dauerhaft auf Deiner Platte zu sichern, ist es (noch) erlaubt. Es gehen zwar Bestrebungen dahin, auch das kurzzeitige Speichern im Arbeitsspeicher als illegal zu deklarieren, bislang gibt es dazu aber noch keine belastbare Rechtsprechung.

YT gestattet - die Einbettung. Wie z.B. auch Facebook geht das Nutzungsrecht an dem Datenmaterial auf den Betreiber über, alle Bilder, die Du auf FB veröffentlichst, gehören de facto nicht mehr Dir als Fotograf sondern FB. Mit den YT-Videos ist es genau so.

Hier der entsprechende ausztug aus den YouTube-Geschäftsbedingungen:
10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege; jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.

10.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt.

11. YouTube-Inhalte auf der Webseite
11.1 Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen stehen sämtliche Inhalte auf der Webseite unter Einschluss von – aber ohne Beschränkung auf – Texten, Software, Skripten, Grafiken, Fotos, Sounds, Musik und interaktiven Elementen auf der Webseite (die „YouTube-Inhalte“) im Eigentum von YouTube oder sind an YouTube lizenziert, und sind Gegenstand von Copyrights, Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern. Jegliche mit den YouTube-Inhalten verbundenen Handels- oder Dienstleistungsmarken stehen ihren jeweiligen Eigentümern zu
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Gruss

Obelix

Re: Die [img][/img]-Funktion_Überlegungen zum Thema Urheberrecht

Verfasst: 29. Mär 2017
von f104wart
GerdZX10 hat geschrieben:Hallo Ralf,
der EuGH hat ein Urteil abgesetzt, bei dem es um den von Dir gerne gewünschten Vorgang geht, nämlich das im "EuGH-Sprech" beschriebene sogenannte "Framing"!

https://www.telemedicus.info/article/28 ... etail.html

Wenn man den Fall liesst, dass kommen einem erhebliche Zweifel, ob die Entscheidung Rechtssicherheit gebracht hat. Grund: Beim Framing muss der Foren- oder Blogbetreiber sicher wissen, ob die Quelle mit Wissen des Urhebers auf dem Quellenportal veröffentlicht worden ist.
Ist also das einzubettende Video auf Youtube ohne wissen des Erstellers hochgeladen worden, verstößt das Framing gegen § 19a UrheberG.
Hier zeigt es sich, dass es einen Unterschied macht, ob man einen Blog führt, den mann selbst kontrollieren kann, oder ein großes Forum! Ich würde es als Forenbtreiber nicht machen.
Jetzt fragst Du Dich zurecht, was denn mit Facebook ist, die das schließlich seit Jahren machen. Framing ist in den USA erlaubt und alle Serverinhalte werden über Palo Alto geroutet. Die haben demnach kein Problem.
Und die Telekom wird für das Framing auch ihr rechtliches Schlupfloch gefunden haben.
Soweit dazu. Wenn Fragen sind, einfach mal formulieren.

Fazit: Framing ist rechtlich möglich, aber in Foren nur sehr schwer zu kontrollieren!

LG Gerd

Re: Die [img][/img]-Funktion_Überlegungen zum Thema Urheberrecht

Verfasst: 29. Mär 2017
von grumbern
Können die nicht einfach aussterben, oder sich ein anderes Hobby zum Beruf machen?

Re: Die [img][/img]-Funktion_Überlegungen zum Thema Urheberrecht

Verfasst: 30. Mär 2017
von theTon~
Also das Netz sagt da aber etwas anderes:
Einbinden von YouTube-Videos: Was ist erlaubt?
oder
EuGH-Beschluss: Einbinden von Youtube-Videos ist legal!

Passender Weise bette ich dazu mal ein fremdes Youtube-Video ein: :grin: