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Kantenschutz Regeln

Verfasst: 31. Mai 2017
von rawberry
Hi!

Gibt es irgendwo Regelungen bezüglich Kantenschutz bei GFK Verkleidungen?
Ich finde leider nichts tolles.
Habe mal irgendwo irgendwas mit 50mm aufgefasst, aber in welchem Zusammenhang nur...

Danke :)

Re: Kantenschutz Regeln

Verfasst: 31. Mai 2017
von Schinder
Moin

Natürlich gibt es die.
Als wenn es in D-Land für irgendwas keine Regeln gäbe ...

Diese entsprechen aber nur dem halbwegs gesunden
Menschenverstand bezgl Verletzungsgefahr.


Gruss, Jochen !

Re: Kantenschutz Regeln

Verfasst: 31. Mai 2017
von rawberry
Okay.

Im speziellen habe ich mir Gedanken darüber gemacht ob ich denn am Höcker eigentlich auch einen Kantenschutz bräuchte...
aber da sagt mein gesunder Menschenverstand dass es Quatsch ist.

An der Halbschale kommt natürlich ringsherum was drauf.
Kann es sein dass die 50mm daher kommen, dass die Kanten diese Entfernung zu Körperteilen haben müssen?

Re: Kantenschutz Regeln

Verfasst: 31. Mai 2017
von obelix
rawberry hat geschrieben:Habe mal irgendwo irgendwas mit 50mm aufgefasst...
Naja, 5cm Materialstärke wäre etwas... heftig...
"Scharfkantige" Teile müssen mit einem Kantenschutz abgesichert werden. Diese Scharfkantigkeit wird definiert über den Radius. Leider finde ich grade meine Unterlagen ned, ich meine, es wird ein Mindestradius von 1,5mm (also 3mm Durchmesser) verlangt, drunter benötigt man nen KS. Allerdings finden sich im Netz auch Angaben von 2mm, 2,5mm, 3mm und 3,5mm.

Gruss

Obelix

Re: Kantenschutz Regeln

Verfasst: 31. Mai 2017
von rawberry
Ich bedanke mich. Genau das habe ich irgendwie erwartet...
Ist das selbe wie mit dem Thema des Lenkeinschlages, befürchte ich: Jeder kennt einen anderen Wert.

Re: Kantenschutz Regeln

Verfasst: 15. Jun 2017
von Blacksheep91
5.
Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html

Hab nur das gefunden. Ist aber sinngemäß übertragbar. Bei mir in der Arbeit ist es so, dass bei Autos ein Mindestradius von 2,5mm eingehalten werden muss. Man muss dazu sagen, dass ich in der Fahrzeugentwicklung tätig bin. Damit bist jedenfalls auf der sicheren Seite. D.h. Bei einer Schichtdicke von 5mm ist alles Ok. Darunter kommts drauf an wie die Winkel der Flächen zueinander stehen

z.B.: Blech 90Grad abwinkeln mit 2,5mm Radius und dahinter eine 2,5mm Fläche stehen lassen wäre also theoretisch möglich. Das Ende muss aber zur Fahrzeuginnenseite zeigen (Radkasten)

Re: Kantenschutz Regeln

Verfasst: 19. Jun 2017
von f104wart
rawberry hat geschrieben:Ich bedanke mich. Genau das habe ich irgendwie erwartet...
Ist das selbe wie mit dem Thema des Lenkeinschlages, befürchte ich: Jeder kennt einen anderen Wert.
Dann frag doch einfach Deinen TÜV-Prüfer. Und den Wert, den der kennt, den nimmst Du dann.

...wie beim Lenkanschlag. :grinsen1:

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Re: Kantenschutz Regeln

Verfasst: 19. Jun 2017
von rawberry
Manchmal ist es besser auch einfach gar nicht zu fragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken :D

Re: Kantenschutz Regeln

Verfasst: 20. Jun 2017
von f104wart
Gesunder Menschenverstand tut´s manchmal auch.

Kanten, an denen man sich und andere bei einem Unfall verletzen könnte, müssen abgerundet (gebördelt) oder mit einem Kantenschutz versehen werden.

Dazu gehören die vorderen und seitlichen Kotflügelkanten und die umlaufende Kante einer Verkleidung und der Verkleidungsscheibe.

Das man von unten gegen den Höcker fällt, ist relativ unwahrscheinlich. Trotzdem würde ich hier alleine schon aus ästhetischen Gründen auch keine scharfe Kante haben wollen.

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